Kapitel, Paragraph
1 Einl,1| wissen, daß sie bei der Ausübung ihres Bischofsamtes auf
2 I,6 | Stelle handeln. Bei der Ausübung der mit dem Hirtenamt verbundenen
3 I,8 | Teilkirche auch andere Formen der Ausübung des Bischofsamtes, wie das
4 I,10 | Heiligung, die er in der Ausübung seines Amtes suchen und
5 II,11 | des Bischofs und in der Ausübung des ihm aufgetragenen Dienstes
6 II,11 | Hilfe der Gnade durch die Ausübung des Dienstamtes immer weitere
7 II,11 | leben.~Vor allem in der Ausübung seines Amtes, die sich an
8 II,11 | Auf diese Weise soll die Ausübung seines Hirtenamtes ein kohärentes
9 II,11 | die treue und liebevolle Ausübung des Dienstes den Bischof
10 II,11 | moralische Ansehen, das die Ausübung der rechtlichen Autorität
11 II,13 | Bemühen um Heiligung bei der Ausübung des Dienstamtes wieder Schwung
12 II,19 | Kirche sagt, zu erfassen. In Ausübung seiner Autorität im Sinne
13 II,20 | innerer Freiheit bei der Ausübung seines Amtes, die ihm erlaubt,
14 II,21 | Heiligkeit des Lebens in der Ausübung des Dienstamtes in ihnen
15 II,25 | an die Treue der in der Ausübung ihres Dienstes herausragenden
16 III,28| die Voraussetzung für die Ausübung seines Lehramtes. Ein Bischof
17 III,28| große Bedeutung für die Ausübung eines wirksamen Dienstes
18 IV,32 | verwirklicht jeder Bischof bei der Ausübung des Heiligungsdienstes (
19 IV,35 | Ich selbst wollte bei der Ausübung meines Amtes den liturgischen
20 V,42 | aus, daß sie sich bei der Ausübung ihres Vater- und Hirtenamtes
21 V,43 | erforderlichen Gewalt zur Ausübung seines im Sakrament empfangenen
22 V,43 | vortrefflichen Ruf« .167 ~Die Ausübung der Autorität in der Kirche
23 V,43 | Vatikanischen Konzil die Ausübung der Autorität in der Kirche
24 V,44 | auf die Modalitäten der Ausübung der bischöflichen Leitung
25 VI,55 | Gleichzeitig ist auch die Ausübung des Petrusamtes für das
26 VI,56 | Gewalt zusteht, die zur Ausübung ihres Hirtenamtes erforderlich
27 VI,56 | konstitutive Prinzip für die Ausübung der bischöflichen Gewalt
28 VI,56 | trägt. Hinsichtlich der Ausübung der bischöflichen Gewalt
29 VI,56 | Gewalt besitzt, die zur Ausübung seines Hirtendienstes erforderlich
30 VI,56 | Bereich zur selbständigen Ausübung seiner Autorität zu, der
31 VI,56 | des Bischofs, die für die Ausübung seines pastoralen Dienstes (
32 VI,56 | erforderlich ist, deren Ausübung jedoch von Rechts wegen
33 VI,56 | Amtsführung, zu der auch die Ausübung des authentischen Lehramtes 219
34 VI,56 | göttliche Recht selbst setzt der Ausübung der einen wie der anderen
35 VI,56 | Oberhaupt des Kollegiums in Ausübung seines Dienstes als oberster
36 VI,56 | weiterer Grund dafür, daß die Ausübung der höchsten Amtsgewalt
37 VI,58 | sollten den Papst in der Ausübung seines Amtes besser unterstützen
38 VI,58 | ihrem Rat dem Papst in der Ausübung seines Apostolischen Dienstes
39 VI,58 | Nachfolger Petri bei der Ausübung seines Amtes stets in Gemeinschaft
40 VI,61 | einzudringen oder die freie Ausübung ihrer eigenen Aufgaben zu
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