Kapitel, Paragraph
1 Einl,2| Amtsfunktion bestätigt, in ihren pastoralen Gewalten des Lehrens, Heiligens
2 II,11 | Wirkung immer den seiner pastoralen Sorge anvertrauten Gläubigen
3 II,11 | Heiligkeit stützt, die in der pastoralen Liebe, in der Demut und
4 II,12 | auch für eine »Planung« des pastoralen Dienstes wesentlich ist.51 ~
5 II,13 | besteht, die vom Vorrang der pastoralen Liebe gekennzeichnet ist.
6 II,13 | Heil« .57 Doch dank der pastoralen Liebe wird das Amt zum Dienst,
7 II,13 | aus dieser Sicht mit der pastoralen Liebe zusammen, die mit
8 II,19 | gemeinschaftlichen und pastoralen Charakter des priesterlichen
9 II,21 | 13) zu leben. In seiner pastoralen Sorge ist er besonders denen
10 II,24 | in einem Austausch von pastoralen Erfahrungen, theoretischen
11 II,24 | die Art des Handelns, die pastoralen Initiativen und die Formen
12 III,29| Familienväter und -mütter, um die pastoralen Mitarbeiter und insbesondere
13 IV,38 | liturgischen, katechetischen und pastoralen Disziplin der christlichen
14 V,43 | katholischen Lehre hinsichtlich des pastoralen Leitungsamtes des Bischofs
15 V,44 | soll den Bischof zu einem pastoralen Stil führen, der der Mitarbeit
16 V,44 | sich zu nehmen, die seinem pastoralen Gewissen notwendig erscheinen –
17 V,46 | Wortes, der Heiligung und der pastoralen Leitung aus nächster Nähe
18 V,47 | den ersten Schritten im pastoralen Dienst. Grundlegend bleibt
19 V,47 | Übertragung eines neuen pastoralen Auftrags handeln. Die Übertragung
20 V,47 | handeln. Die Übertragung einer pastoralen Aufgabe ist für den Bischof
21 V,50 | Ordensleute sollen ihrerseits die pastoralen Weisungen des Bischofs von
22 VI,56 | für die Ausübung seines pastoralen Dienstes (munus pastorale)
23 VI,57 | unterschiedlichen Themen der gemeinsamen pastoralen Sorge eingeführt. In diesem
24 VI,59 | Bischofs in seinem eigenen pastoralen Dienst ist immer ein Handeln
25 VI,59 | Austausch von Erfahrungen und pastoralen Vorhaben sowie finanzieller
26 VII,69| wirtschaftliche Leben~69. Im pastoralen Wirken des Bischofs darf
27 VII,72| Gemeinden im Zusammenhang mit pastoralen Fragen wie der Evangelisierung
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