Kapitel, Paragraph
1 I,8 | Bischöfe für die anderen Teilkirchen und für die Universalkirche
2 I,8 | ist weder die Summe der Teilkirchen, noch eine Föderation von
3 I,8 | noch eine Föderation von Teilkirchen und auch nicht das Ergebnis
4 I,8 | Teilkirche gilt – weshalb die Teilkirchen »nach dem Bild der Gesamtkirche
5 I,8 | nicht als die Summe der den Teilkirchen vorstehenden Bischöfe, noch
6 I,8 | einzelnen Bischöfe über ihre Teilkirchen; sie ist eine vorgeordnete
7 II,20 | die ganze Kirche und die Teilkirchen jene »vorrangige Option
8 II,25 | Kirche, der Stifter der Teilkirchen, der Bekenner des Glaubens
9 II,25 | empfohlen, daß sich die Teilkirchen, oder von Fall zu Fall die
10 III,28| Leben der verschiedenen Teilkirchen, in denen die vielfältigen
11 V,43 | Bischöfe die ihnen zugewiesenen Teilkirchen als Stellvertreter und Gesandte
12 V,43 | Bischöfe die ihnen zugewiesenen Teilkirchen als Stellvertreter und Gesandte
13 VI,55 | residieren daher in ihren Teilkirchen über die ganze Welt verteilt,
14 VI,55 | begegnen, die die verschiedenen Teilkirchen bedrängen. Gleichzeitig
15 VI,55 | Diözesanbischöfe anvertrauten Teilkirchen die Einheit im Glauben und
16 VI,56 | zwischen Gesamtkirche und Teilkirchen« .217 ~Was das Merkmal der
17 VI,57 | der Gesamtkirche und den Teilkirchen, die man mit dem Blutkreislauf
18 VI,57 | diese ist mit den anderen Teilkirchen in die Gemeinschaft der
19 VI,57 | Kirche im ganzen oder an ihre Teilkirchen im besonderen zu richten
20 VI,58 | von Kenntnissen über die Teilkirchen ist in der Tat ein wertvolles
21 VI,58 | vertreten vor allem ihre eigenen Teilkirchen; sie berücksichtigen jedoch
22 VI,59 | unter den Bischöfen und den Teilkirchen auf lokaler Ebene~59. Außer
23 VI,59 | Entscheidung bezüglich der anderen Teilkirchen der selben Bischofskonferenz,
24 VI,61 | der Bischöfe, die für alle Teilkirchen innerhalb des Patriarchates
25 VI,62 | die Gemeinschaft unter den Teilkirchen unmittelbar zum Ausdruck.
26 VI,63 | Ebene der Gruppierungen von Teilkirchen nach geographischen Kriterien (
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