Kapitel, Paragraph
1 I,8 | seiner Gesamtheit und dem einzelnen Bischof wiederholt. Darum »
2 I,8 | der Summe der Gewalten der einzelnen Bischöfe über ihre Teilkirchen;
3 I,8 | Wirklichkeit, an der die einzelnen Bischöfe teilhaben, die
4 II,13 | je eigenen Berufung des einzelnen zu fördern; da er der vornehmliche
5 II,19 | und Verantwortung jedes einzelnen Gliedes des Volkes Gottes
6 II,24 | pastorale Wirksamkeit in den einzelnen Diözesen erreicht wird.96 ~
7 III,28| zunächst das Herz jedes einzelnen und dann das Leben der verschiedenen
8 IV,34 | liturgischen Kalender jeder einzelnen Diözese, wertvolle Gelegenheiten,
9 V,44 | die Verschiedenheit jedes einzelnen in Charismen und Ämtern
10 VI,55 | immer durch das Amt – in der einzelnen Ecclesiae Portio gegenwärtig
11 VI,55 | den der Hirtensorge der einzelnen Diözesanbischöfe anvertrauten
12 VI,56 | hierarchische Gemeinschaft der einzelnen Bischöfe mit dem Papst und
13 VI,56 | unmittelbar über alle Kirchen im einzelnen sowie ihre Gruppierungen
14 VI,57 | hierarchischen Gemeinschaft der einzelnen Bischöfe mit dem Papst zum
15 VI,57 | im Kompetenzbereich der einzelnen Dikasterien liegen, und
16 VI,59 | stärker wird, sollen die einzelnen Bischöfe und die jeweiligen
17 VI,61 | hinaus auch des Amtes der einzelnen Bischöfe aus, ohne in ihren
18 VI,61 | Apostolorum: »Die Bischöfe jeder einzelnen Nation müssen wissen, wer
19 VI,62 | Ähnlichkeit der Probleme, die die einzelnen Bischöfe bedrängen, und
20 VI,63 | jene Aufgabe, welche die einzelnen Bischöfe nach göttlichem
21 VI,63 | verstanden wird. Auf Ebene der einzelnen Teilkirche weidet nämlich
22 VI,63 | ihren Dienst zugunsten der einzelnen Bischöfe, die sie bilden,
23 VI,63 | und folglich zugunsten der einzelnen Kirchen zu erfüllen. Auf
24 VI,63 | dem Heiligen Stuhl und den einzelnen Bischöfen zu bilden. Die
25 VII,70| kommen vor dem Wohl der einzelnen Personen, wenn nicht sogar
|