Kapitel, Paragraph
1 Einl,4 | Stimme, um jede Form von Gewalt zu verurteilen und auf deren
2 I,8 | sie die volle und höchste Gewalt über die Gesamtkirche ausüben.28 ~
3 I,8 | Konzilien wird dann die höchste Gewalt des Kollegiums über die
4 I,8 | Somit »ergibt sich die Gewalt des Bischofskollegiums über
5 I,8 | höchste, volle und universale Gewalt, deren Subjekt das Kollegium
6 V,43 | zusammen mit der erforderlichen Gewalt zur Ausübung seines im Sakrament
7 V,43 | verleihen.~Die bischöfliche Gewalt ist eine echte Gewalt, die
8 V,43 | bischöfliche Gewalt ist eine echte Gewalt, die aber vom Licht des
9 V,43 | ordentliche und unmittelbare Gewalt, auch wenn ihr Vollzug letztlich
10 V,43 | werden kann. Kraft dieser Gewalt haben die Bischöfe das heilige
11 V,43 | einer objektiven rechtlichen Gewalt ausgestattet, die dazu bestimmt
12 VI,56 | eigenständige und unmittelbare Gewalt zusteht, die zur Ausübung
13 VI,56 | Hirtenamtes erforderlich ist. Die Gewalt, die der Papst kraft seines
14 VI,56 | Ausübung der bischöflichen Gewalt die hierarchische Gemeinschaft
15 VI,56 | Ausübung der bischöflichen Gewalt haben die Synodenväter jedoch
16 VI,56 | eigenberechtigte und unmittelbare Gewalt besitzt, die zur Ausübung
17 VI,56 | Andererseits koexistiert die Gewalt des Bischofs mit der höchsten
18 VI,56 | Bischofs mit der höchsten Gewalt des Papstes, die ebenfalls
19 VI,56 | Grenzen. Folglich wird die Gewalt der Bischöfe »von der obersten
20 VI,56 | obersten und allgemeinen Gewalt nicht ausgeschaltet, sondern
21 VI,61 | überbischöfliche und überregionale Gewalt ausübt – wie die Patriarchen
22 VI,61 | Kirche innehat. Diese seine Gewalt übt er unter Beachtung des
23 Schl,73| dessen höchste und universale Gewalt die Gewalt der Bischöfe,
24 Schl,73| und universale Gewalt die Gewalt der Bischöfe, der Nachfolger
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