Kapitel, Paragraph
1 I,9 | Ausdruck des Hirtenamtes (munus pastorale), das jeder Bischof durch
2 II,12 | Perspektive, in die der pastorale Weg eingebettet ist, heißt
3 II,23 | persönliche Studium und die pastorale Planung, die Sammlung und
4 II,24 | Hinblick auf eine bessere pastorale Wirksamkeit in den einzelnen
5 III,29| Gemeinde da ist, der er seine pastorale Sorge zuwendet und für die
6 IV,36 | zyklischen Abfolge kann für eine pastorale Planung des Lebens der Diözese
7 IV,39 | nötig haben, die höchste pastorale Sorge gelten muß.~Als Hauptverantwortlichem
8 IV,40 | Gemeinschaften bestellt hat, muß die pastorale Liebe die Normen des Verhaltens
9 IV,41 | Jahrtausends der ganzen Kirche als pastorale Priorität und als Ergebnis
10 V | FÜNFTES KAPITEL~DAS PASTORALE LEITUNGSAMT~DES BISCHOFS~
11 V,43 | empfangenen Hirtenamtes (munus pastorale) als Teilhabe an der Weihe
12 V,43 | empfangene Leitungsamt (munus pastorale) ausgeübt wird.~Die Leitungsgewalt
13 V,44 | nehmen, durch welche die pastorale Tätigkeit in der Diözese
14 V,47 | ist gegeben, wenn ihm eine pastorale Aufgabe übertragen wird:
15 V,47 | Alters die tatsächliche pastorale Leitung einer Gemeinde oder
16 V,53 | Die Jugendlichen, eine pastorale Priorität in Hinblick auf
17 V,54 | Teil des Gottesvolkes die pastorale Liebe, die ihn beseelt,
18 VI,56 | pastoralen Dienstes (munus pastorale) erforderlich ist, deren
19 VI,59 | geschieht, wobei auch die eigene pastorale Verantwortung wahrgenommen
20 VI,63 | aus ihrem Hirtenamt (munus pastorale) hervorgehen, gemeinsam
21 VII,72| Die pastorale Sorge des Bischofs gegenüber
22 VII,72| angemessene und geeignete pastorale Strukturen festlegen können,
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