Kapitel, Paragraph
1 Einl,2| ihrer Ausdehnung auf die Gesamtkirche geehrt, in ihrer hierarchischen
2 Einl,5| wurden, damit ich für die Gesamtkirche ein eigens zum Synodenthema »
3 I,8 | höchste Gewalt über die Gesamtkirche ausüben.28 ~Dieser kollegiale
4 I,8 | des Kollegiums über die Gesamtkirche in feierlicher Form ausgeübt.30 ~
5 I,8 | Einheit der Kirche« .32 ~Die Gesamtkirche ist weder die Summe der
6 I,8 | Ineinander-Vorhandenseins, die zwischen der Gesamtkirche und der Teilkirche gilt –
7 I,8 | Teilkirchen »nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind und in ihnen
8 I,8 | wesentliches Element der Gesamtkirche eine Wirklichkeit, die dem
9 I,8 | Parallelität zwischen der Gesamtkirche und dem Kollegium der Bischöfe
10 I,8 | fortbesteht.39 ~Wie die Gesamtkirche eine und unteilbar ist,
11 I,8 | Papstes bei der Leitung der Gesamtkirche teilhat. Infolge der Tatsache,
12 VI,55 | eigene Kirche als Teil der Gesamtkirche recht leiten, tragen sie
13 VI,55 | seiner Teilkirche und der Gesamtkirche. Alle Bischöfe residieren
14 VI,56 | somit nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet, muß in ihr als
15 VI,56 | sind Wesenselemente der Gesamtkirche, ,,die sich nicht aus der
16 VI,56 | gegenseitiger Innerlichkeit zwischen Gesamtkirche und Teilkirchen« .217 ~Was
17 VI,56 | daß in der Teilkirche die Gesamtkirche immanent ist, welche auch
18 VI,57 | perichoresis« zwischen der Gesamtkirche und den Teilkirchen, die
19 VI,57 | in die Gemeinschaft der Gesamtkirche eingeordnet.~Seit den ersten
20 VI,58 | Teilhabe an der Leitung der Gesamtkirche wahr. Wie mein verehrter
21 VI,59 | Schwesterkirchen und für die Gesamtkirche.~Angemessenerweise haben
|