Ein
Blick auf die Konzilskonstitution
2. Mit der Zeit
erkennt man aufgrund der Früchte, die sie gebracht hat, immer klarer die
Bedeutung der Konstitution Sacrosanctum Concilium. In ihr werden die
Prinzipien klar umrissen, die die liturgische Praxis der Kirche begründen
und im Laufe der Zeit ihre gesunde Erneuerung inspirieren (2). Die
Liturgie wird von den Konzilsvätern vor den Horizont der Heilsgeschichte
gestellt, deren Ziel die menschliche Erlösung und die vollkommene
Verherrlichung Gottes ist. Die Erlösung fand ihren Anfang in den
wunderbaren göttlichen Taten des Alten Testaments und sie wurde von
Christus dem Herrn zur Vollendung geführt, besonders durch das
Ostergeheimnis seines seligen Leidens, seiner Auferstehung von den Toten und
seiner glorreichen Himmelfahrt (3). Sie muß aber nicht nur
verkündet, sondern vollzogen werden, und das geschieht »durch Opfer und
Sakrament, um die das ganze liturgische Leben kreist« (4). Christus ist
besonders in den liturgischen Handlungen gegenwärtig, indem er sich mit
der Kirche vereinigt. Jede liturgische Feier ist deshalb Werk des Priesters
Christus und seines mystischen Leibes, ist »gesamter öffentlicher Kult« (5),
in dem man an der Liturgie des himmlischen Jerusalem teilhat und sie im voraus
verkoste (6). Darum »ist die Liturgie der Höhepunkt, dem das Tun
der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft
strömt« (7).
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