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Johannes Paulus II
Spiritus et sponsa

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14. Die liturgische Pastoral muß uns durch die Einführung in die verschiedenen Feiern Geschmack finden lassen am Gebet. Dies wird ihr sicher gelingen, wenn sie dabei die Fähigkeiten der einzelnen Gläubigen in ihren verschiedenen Lebensbedingungen dem Alter und der Kultur entsprechend berücksichtigt. Aber sie wird sich nicht mit dem »Minimum« zufriedengeben. Die Pädagogik der Kirche muß etwas »wagen«. Es ist wichtig, die Gläubigen in die Feier der Liturgie des Stundengebets einzuführen, das »als öffentliches Gebet der Kirche auch Quelle der Frömmigkeit und Nahrung für das persönliche Beten« ist (33). Es ist kein individuelles oder »privates Gebet, sondern gehört zum ganzen Leib der Kirche … Wenn also die Gläubigen zur Liturgie des Stundengebetes zusammengerufen werden und sich versammeln, um ihre Herzen und ihre Stimmen zu vereinen, offenbaren sie die Kirche, die das Geheimnis Christi feiert« (34). Diese bevorzugte Aufmerksamkeit für das liturgische Gebet bedeutet keine Spannung gegenüber dem persönlichen Gebet, sondern setzt es voraus und erfordert es (35) und verbindet sich gut mit anderen gemeinschaftlichen Gebetsformen, vor allem wenn sie von der kirchlichen Autorität anerkannt und empfohlen sind (36).




33) II. Vatikan. Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, 90.



34) Institutio generalis Liturgiae Horarum, 20.22.



35) Vgl. II. Vatikan. Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, 12.



36) Vgl. ebd., 13.






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