15.
Die Rolle
der Oberhirten ist in der Ausbildung zum Gebet und insbesondere in der Förderung
des liturgischen Lebens unerläßlich. Sie ist mit der Pflicht des
Unterscheidens und Leitens verbunden. Das ist keineswegs als ein Prinzip der
Verhärtung zu verstehen, im Gegensatz zum Bedürfnis der christlichen
Gesinnung, die sich dem Handeln des Geistes Gottes überlassen will, der
»für uns eintritt mit Seufzen, das wir nicht in Worte fassen können«
(Röm 8,26). Durch die Leitung der Hirten verwirklicht sich vielmehr
ein Prinzip der »Garantie«, das vom Plan Gottes für die Kirche vorgesehen
ist, während es selbst vom Beistand des Heiligen Geistes gelenkt wird. Die
in den vergangenen Jahrzehnten verwirklichte liturgische Erneuerung hat
gezeigt, daß es möglich ist, damit eine Regelung zu verbinden, die
der Liturgie ihre Identität und ihre Würde sicherstellt mit
Räumen für Kreativität und Anpassung, die sie den erforderlichen
Ausdrucksformen der verschiedenen Regionen, Situationen und Kulturen
annähern. Wenn die liturgische Regelung nicht beachtet wird, kommt es
manchmal auch zu schweren Mißbräuchen, die die Wahrheit des
Geheimnisses verdunkeln und Befremdung und Spannungen im Volk Gottes
auslösen (37). Solche Mißbräuche haben nichts gemeinsam
mit dem wahren Geist des Konzils und müssen von den Oberhirten mit einer
Haltung kluger Festigkeit korrigiert werden.
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