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Kongregation für den Klerus
Eucharistie und Priester

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  • Eucharistie und Amtspriestertum
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Eucharistie und Amtspriestertum

Das eucharistische Opfer braucht unbedingt das Amtspriestertum. Die Enzyklika erinnert daran, daß für die Feier der Eucharistie das gemeinsame Priestertum gewiß nicht ausreicht. Nach Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils »kommt es den Gläubigen zu, ›kraft ihres königlichen Priestertums an der eucharistischen Darbringung mitzuwirken‹. Es ist aber der geweihte Priester, der ›in der Person Christi das eucharistische Opfer vollzieht und es im Namen des ganzen Volkes Gott darbringt‹ (LG  10)«. Dieses Amt schließt die apostolische Sukzession ein, »also die ununterbrochene, auf die Anfänge zurückgehende Reihe gültiger Bischofsweihen« (28). Der Ausdruck »in persona Christi« bedeutet: »In der Person, d.h. in der spezifischen, sakramentalen Identifizierung mit dem ewigen Hohenpriester, der Urheber und hauptsächliches Subjekt dieses seines eigenen Opfers ist, bei dem er in Wahrheit von niemandem ersetzt werden kann.«

»Die Gemeinde, die zur Feier der Eucharistie zusammenkommt, bedarf unbedingt eines geweihten Priesters, der sie leitet, um wirklich eucharistische Versammlung sein zu können. Die Gemeinde kann sich aber nicht selbst einen geweihten Amtsträger geben. Dieser ist eine Gabe, die die Gemeinde durch die auf die Apostel zurückgehende Sukzession der Bischöfe empfängt. Es ist nämlich der Bischof, der durch das Sakrament der Weihe einen neuen Priester bestellt und ihm die Vollmacht überträgt, die Eucharistie zu feiern« (29).

Für die ökumenischen Beziehungen stellt die Notwendigkeit eines geweihten Priesters ein Problem dar. Das Zweite Vatikanische Konzil sagt dazu (Unitatis redintegratio, 22): »Obgleich bei den von uns getrennten kirchlichen Gemeinschaften die aus der Taufe hervorgehende volle Einheit mit uns fehlt und obgleich sie nach unserem Glauben vor allem wegen des Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit (substantia) des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, bekennen sie doch bei der Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl, daß hier die lebendige Gemeinschaft mit Christus bezeichnet werde, und sie erwarten seine glorreiche Wiederkunft

Es gilt deshalb die Regel: »Die katholischen Gläubigen müssen bei allem Respekt vor den religiösen Überzeugungen ihrer getrennten Brüder und Schwestern der Kommunion fernbleiben, die bei ihren Feiern ausgeteilt wird, damit sie nicht einer zweideutigen Auffassung über das Wesen der Eucharistie Vorschub leisten und so die Pflicht versäumen, für die Wahrheit klar Zeugnis abzulegen« (30).

Ebenso »ist es nicht gestattet, die sonntägliche heilige Messe durch ökumenische Wortgottesdienste, durch gemeinsame Gebetstreffen mit Christen, die den genannten kirchlichen Gemeinschaften angehören, oder durch die Teilnahme an ihren liturgischen Feiern zu ersetzen«.

In den katholischen Gemeinden kann das Fehlen eines Priesters die Feier der Eucharistie verhindern. Die Enzyklika gibt zu verstehen, »wie schmerzlich es ist und wie weit man sich von der normalen Situation entfernt, wenn eine christliche Gemeinde sich zwar aufgrund der Anzahl und Vielfalt der Gläubigen als Pfarrei darstellt, aber keinen Priester hat, der sie leitet…. Wenn einer Gemeinde der Priester fehlt, sucht man mit Recht nach einer gewissen Abhilfe, damit die sonntäglichen Gottesdienste weiterhin stattfinden. Die Ordensleute und Laien, die ihre Brüder und Schwestern im Gebet leiten, üben in lobenswerter Weise das gemeinsame Priestertum aller Gläubigen aus, das in der Taufgnade gründet. Derartige Lösungen müssen aber als bloß vorläufig betrachtet werden, solange die Gemeinde auf einen Priester wartet« (32).

In dieser Situation gibt es nur ein Mittel: »Die Tatsache, daß solche Feiern in sakramentaler Hinsicht unvollständig sind, muß die ganze Gemeinde dazu drängen, mit größerem Eifer zu beten, daß der Herr Arbeiter für seine Ernte aussende (vgl. Mt 9,38), und muß auch dazu anspornen, alle anderen Grundaspekte einer angemessenen Berufungspastoral in die Tat umzusetzen. Dabei darf man nicht der Versuchung erliegen, Lösungen anzustreben, welche die Eigenschaften schwächen, die von den Priesteramtskandidaten in bezug auf das sittliche Leben und die Ausbildung verlangt werden.«

Den Gemeinden gegenüber, die wegen Priestermangels die Eucharistiefeier nicht gewährleisten können, wird sich der Priester zunehmend des Wertes seiner Aufgabe und der Notwendigkeit seiner Anwesenheit bewußt. Er muß auch davon überzeugt sein, daß er zuallererst durch das Gebet und das klare Festhalten an seiner – logischerweise auch nach außen hin zum Ausdruck gebrachtenseinsmäßigen Identität als Priester für das Entstehen, das Wachsen und die Treue von Priesterberufungen verantwortlich ist. Durch sein Zeugnis vom motivierten und freudigen Festhalten an seiner Identität und durch sein apostolisches Wirken kann er zu einer wirksamen Berufungspastoral beitragen; auch wenn sich bereits andere dieser pastoralen Aufgabe widmen, ist dennoch jeder Priester gehalten, persönlich das Wachstum der Berufungen zu fördern.




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