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Eucharistie und
Amtspriestertum
Das eucharistische Opfer braucht
unbedingt das Amtspriestertum. Die Enzyklika erinnert daran, daß für
die Feier der Eucharistie das gemeinsame Priestertum gewiß nicht
ausreicht. Nach Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils »kommt es den
Gläubigen zu, kraft ihres königlichen Priestertums an der
eucharistischen Darbringung mitzuwirken. Es ist aber der geweihte Priester,
der in der Person Christi das eucharistische Opfer vollzieht und es im Namen
des ganzen Volkes Gott darbringt (LG 10)«. Dieses Amt schließt die
apostolische Sukzession ein, »also die ununterbrochene, auf die Anfänge
zurückgehende Reihe gültiger Bischofsweihen« (28). Der Ausdruck »in
persona Christi« bedeutet: »In der Person, d.h. in der spezifischen,
sakramentalen Identifizierung mit dem ewigen Hohenpriester, der Urheber und
hauptsächliches Subjekt dieses seines eigenen Opfers ist, bei dem er in
Wahrheit von niemandem ersetzt werden kann.«
»Die Gemeinde, die zur Feier der
Eucharistie zusammenkommt, bedarf unbedingt eines geweihten Priesters, der sie
leitet, um wirklich eucharistische Versammlung sein zu können. Die
Gemeinde kann sich aber nicht selbst einen geweihten Amtsträger geben. Dieser
ist eine Gabe, die die Gemeinde durch die auf die Apostel zurückgehende
Sukzession der Bischöfe empfängt. Es ist nämlich der Bischof,
der durch das Sakrament der Weihe einen neuen Priester bestellt und ihm die
Vollmacht überträgt, die Eucharistie zu feiern« (29).
Für die ökumenischen
Beziehungen stellt die Notwendigkeit eines geweihten Priesters ein Problem dar.
Das Zweite Vatikanische Konzil sagt dazu (Unitatis redintegratio, 22): »Obgleich bei den von uns
getrennten kirchlichen Gemeinschaften die aus der Taufe hervorgehende volle
Einheit mit uns fehlt und obgleich sie nach unserem Glauben vor allem wegen des
Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige
Wirklichkeit (substantia) des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben,
bekennen sie doch bei der Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung
des Herrn im Heiligen Abendmahl, daß hier die lebendige Gemeinschaft mit
Christus bezeichnet werde, und sie erwarten seine glorreiche Wiederkunft.«
Es gilt deshalb die Regel: »Die
katholischen Gläubigen müssen bei allem Respekt vor den
religiösen Überzeugungen ihrer getrennten Brüder und Schwestern
der Kommunion fernbleiben, die bei ihren Feiern ausgeteilt wird, damit sie
nicht einer zweideutigen Auffassung über das Wesen der Eucharistie
Vorschub leisten und so die Pflicht versäumen, für die Wahrheit klar
Zeugnis abzulegen« (30).
Ebenso »ist es nicht gestattet,
die sonntägliche heilige Messe durch ökumenische Wortgottesdienste,
durch gemeinsame Gebetstreffen mit Christen, die den genannten kirchlichen
Gemeinschaften angehören, oder durch die Teilnahme an ihren liturgischen
Feiern zu ersetzen«.
In den katholischen Gemeinden
kann das Fehlen eines Priesters die Feier der Eucharistie verhindern. Die
Enzyklika gibt zu verstehen, »wie schmerzlich es ist und wie weit man sich von
der normalen Situation entfernt, wenn eine christliche Gemeinde sich zwar
aufgrund der Anzahl und Vielfalt der Gläubigen als Pfarrei darstellt, aber
keinen Priester hat, der sie leitet…. Wenn einer Gemeinde der Priester fehlt,
sucht man mit Recht nach einer gewissen Abhilfe, damit die sonntäglichen
Gottesdienste weiterhin stattfinden. Die Ordensleute und Laien, die ihre
Brüder und Schwestern im Gebet leiten, üben in lobenswerter Weise das
gemeinsame Priestertum aller Gläubigen aus, das in der Taufgnade
gründet. Derartige Lösungen müssen aber als bloß
vorläufig betrachtet werden, solange die Gemeinde auf einen Priester
wartet« (32).
In dieser Situation gibt es nur
ein Mittel: »Die Tatsache, daß solche Feiern in sakramentaler Hinsicht
unvollständig sind, muß die ganze Gemeinde dazu drängen, mit
größerem Eifer zu beten, daß der Herr Arbeiter für seine
Ernte aussende (vgl. Mt 9,38), und muß auch dazu anspornen, alle
anderen Grundaspekte einer angemessenen Berufungspastoral in die Tat
umzusetzen. Dabei darf man nicht der Versuchung erliegen, Lösungen
anzustreben, welche die Eigenschaften schwächen, die von den
Priesteramtskandidaten in bezug auf das sittliche Leben und die Ausbildung
verlangt werden.«
Den Gemeinden gegenüber, die
wegen Priestermangels die Eucharistiefeier nicht gewährleisten
können, wird sich der Priester zunehmend des Wertes seiner Aufgabe und der
Notwendigkeit seiner Anwesenheit bewußt. Er muß auch davon
überzeugt sein, daß er zuallererst durch das Gebet und das klare
Festhalten an seiner – logischerweise auch nach außen hin zum Ausdruck
gebrachten – seinsmäßigen Identität als Priester für das
Entstehen, das Wachsen und die Treue von Priesterberufungen verantwortlich ist.
Durch sein Zeugnis vom motivierten und freudigen Festhalten an seiner
Identität und durch sein apostolisches Wirken kann er zu einer wirksamen
Berufungspastoral beitragen; auch wenn sich bereits andere dieser pastoralen
Aufgabe widmen, ist dennoch jeder Priester gehalten, persönlich das
Wachstum der Berufungen zu fördern.
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