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| Kongregation fur Die Glaubenslehre NOTIFIKATION bezüglich einiger Schriften von P. MARCIANO VIDAL, C.Ss.R. IntraText CT - Text |
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EINLEITUNG Eine Aufgabe der Kongregation für die Glaubenslehre besteht darin, über die Glaubenslehre zu wachen und sie zu schützen, damit das Volk Gottes der empfangenen Lehre treu bleibt. Manchmal muss die Kongregation eine Lehrüberprüfung vornehmen und in einer öffentlichen Notifikation auf die Zweideutigkeiten und Irrtümer aufmerksam machen, die in weit verbreiteten Werken enthalten sind, dem Glauben des Volkes Gottes Schaden zufügen können und deshalb einer gebotenen Richtigstellung bedürfen. In einigen Fällen ist eine solche Notifikation auch dann erforderlich, wenn der Autor zur Richtigstellung bereit ist oder diese bereits in Gang ist. Im Anschluss an ein Studium der von P. Marciano Vidal, C.Ss.R. verfassten Werke Diccionario de ética teológica, La propuesta moral de Juan Pablo II. Comentario teológico-moral de la encíclica Veritatis Splendor und der Bände des Handbuches Moral de actitudes in ihrer spanischen und der letzten italienischen Ausgabe hat die Kongregation aufgrund der vorgefundenen Irrtümer und Zweideutigkeiten sowie deren Verbreitung und Einfluss in der theologischen Ausbildung beschlossen, die genannten Schriften einem ordentlichen Lehrprüfungsverfahren gemäß der geltenden Ordnung für die Lehrüberprüfung zu unterziehen. Mit Datum vom 13. Dezember 1997 wurde dem Autor über P. Joseph William Tobin, den Generaloberen der Kongregation der Redemptoristen, der Text der offiziellen Beanstandung übermittelt. Diese bestand aus einer Einleitung über die christologische Grundlegung der theologischen Ethik sowie zwei Abschnitten, die in Fragen epistemologischer Art (Verhältnis von Hl. Schrift, Tradition und Lehramt; Verhältnis von Theologie und Lehramt) bzw. Irrtümer besonderer Art (Person, Sexualität, Bioethik; soziale Moral: Eschatologie, Utopie) unterteilt waren. Zusammen mit einem Begleitschreiben des Generaloberen traf am 4. Juni 1998 die Antwort von P. Vidal ein, dem ein von ihm gewählter Ratgeber zur Seite stand. Die Antwort wurde von den zuständigen Instanzen der Kongregation untersucht, die sie für nicht zufriedenstellend bewertete und dem Autor eine weitere Möglichkeit zur Klarstellung seines Denkens in den beanstandeten Punkten anbot. Am 20. Januar 1999 wurden die neuen Fragen der Ordentlichen Versammlung der Kongregation vorgelegt, die dem Autor zur Beantwortung wiederum eine Frist von drei Monaten gewährte, wie es die Ordnung für die Lehrüberprüfung vorsieht. In der dem Kardinalpräfekten am 5. Februar 1999 gewährten Audienz hat der Heilige Vater die genannte Vorgangsweise sowie die neuen Fragen approbiert. Diese Dokumentation und das entsprechende Begleitschreiben wurden am 7. Juni 1999 in einer Begegnung am Sitz der Kongregation dem Generaloberen der Redemptoristen ausgehändigt. Bei dieser Gelegenheit kamen auch das Ergebnis der Prüfung der vorhergehenden Antwort sowie die Entscheidung der Kongregation für die Glaubenslehre zur Sprache, ausnahmsweise die diskutierten Fragen neu zu formulieren, um klarere und präzisere Antworten zu erhalten. Es wurde der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass P. Vidal diese weitere ihm angebotene Gelegenheit verstehe als Einladung zu einem vertieften Nachdenken zu seinem Wohl und zum Wohl der Kirche, in deren Namen er seinen Dienst in der theologischen Lehre ausübt. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Antworten des Autors in persönlicher, unzweideutiger und knapper Form bis spätestens 30. September 1999 bei der Kongregation für die Glaubenslehre eintreffen sollten. Nachdem P. Vidal über den neuen Schritt informiert worden war, versicherte er durch seinen eigenen Ordinarius, dass er sich an die von der Kongregation gestellten Forderungen halten wolle. Am 28. September 1999 hat der Generalobere zusammen mit einem eigenen Gutachten die Rispuesta a las »Preguntas dirigidas al Rev. P. Marciano Vidal, C.Ss.R.« dem Kardinalpräfekten persönlich überreicht. Diese zweite Antwort wurde wiederum gemäß der Ordnung für die Lehrüberprüfung den zuständigen Instanzen der Kongregation vorgelegt. Auf der Grundlage aller Schritte der Prüfung und der gesamten Dokumentation wurde das ausnahmsweise angewandte Verfahren von der Ordentlichen Versammlung der Kongregation am 10. November 1999 für abgeschlossen erklärt. Die Kongregation für die Glaubenslehre nahm mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Autor seine Bereitschaft bekundete, die Zweideutigkeiten bezüglich der heterologen künstlichen Befruchtung, der therapeutischen und eugenischen Abtreibung sowie der Abtreibungsgesetze zu klären, und dass er seine eigene Zustimmung zum Lehramt in den beanstandeten Fragen zum Ausdruck brachte, allerdings ohne konkrete substantielle Änderungen in den anderen Punkten der Beanstandung vorzuschlagen. Zugleich wurde entschieden, eine Notifikation zu verfassen, die P. Vidal im Rahmen eines Gesprächs vorgelegt werden sollte, um die ausdrückliche Anerkennung der vorhandenen Irrtümer und Zweideutigkeiten zu erlangen und nach den vom Autor selbst geäußerten Prinzipien seine Bereitschaft zu verifizieren, die Bücher nach den von der Kongregation festgelegten Bestimmungen zu überarbeiten. Die Notifikation sollte durch einen Hinweis auf das Ergebnis des Gesprächs vervollständigt und nach Approbation durch die Ordentliche Versammlung der Kongregation veröffentlicht werden. Diese Entscheidungen wurden vom Heiligen Vater in der dem Sekretär der Kongregation am 12. November 1999 gewährten Audienz bekräftigt. Am 2. Juni 2000 fand das vorgesehene Gespräch statt, an dem neben dem Präfekten und dem Sekretär der Kongregation in Vertretung der Spanischen Bischofskonferenz der Erzbischof von Granada, Msgr. Antonio Cañizares Llovera, auch Mitglied der Kongregation, sowie einige vom Dikasterium ernannte Delegaten teilnahmen; P. Vidal wurde von P. Joseph William Tobin und P. Joseph Pfab, C.Ss.R., dem früheren Generaloberen und für den Anlass gewählten Ratgeber, begleitet. Nach der formalen Übermittlung der Notifikation und einem sachlichen, fruchtbaren Gespräch über die eigentlichen Lehrfragen sowie die vorgeschriebene weitere Vorgangsweise hat P. Vidal das von der Kongregation für die Glaubenslehre formulierte lehrmäßige Urteil sowie die ausdrückliche Verpflichtung angenommen, die eigenen Schriften gemäß den festgelegten Bestimmungen zu überarbeiten. Nach der Mitteilung über das positive Ergebnis des Gesprächs haben die Mitglieder der Ordentlichen Versammlung der Kongregation am 14. Juni 2000 bzw. am 7. Februar 2001 mit Genugtuung die Zustimmung von P. Vidal zur Kenntnis genommen und zugleich das weitere Vorgehen in der Angelegenheit, die Veröffentlichung der vorliegenden Notifikation, bekräftigt. Sie haben zudem beschlossen, dass die vor dem Datum der Notifikation veröffentlichten Ausgaben des Handbuchs Moral de actitudes (einschließlich des Bandes über die Sozialmoral), des Diccionario de ética teológica, des Buches La propuesta moral de Juan Pablo II sowie die entsprechenden Übersetzungen in andere Sprachen nicht für die theologische Ausbildung verwendet werden können und dass der Autor insbesondere das Handbuch Moral de actitudes unter Aufsicht der Glaubenskommission der Spanischen Bischofskonferenz zu überarbeiten hat. Über den Generaloberen wurde die vorliegende Notifikation mit den entsprechenden Klauseln P. Vidal zugesandt, der sie angenommen und persönlich unterschrieben hat. Diese Entscheidung möchte weder die Person des Autors noch seine Absicht oder sein gesamtes Werk und theologisches Wirken, sondern nur die untersuchten Schriften beurteilen und so das gegenwärtige und zukünftige Wohl der Gläubigen, der Hirten und der Professoren der Moraltheologie schützen, vor allem jener, die nach der Theologie des Autors ausgebildet wurden oder sich in dessen moraltheologischen Ausführungen wiedererkennen, damit sie sich von den Irrtümern und Lücken, in denen sie ausgebildet wurden oder noch immer verharren, sowie von den praktischen Folgen dieser Positionen im pastoralen und priesterlichen Dienst lossagen.
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