Kapitel
1 1 | Und die anderen Brüder sollen verpflichtet sein, dem Bruder
2 2 | wie sie aufgenommen werden sollen~Die etwa dieses Leben annehmen
3 2 | unseren Brüdern kommen, sollen von ihnen zu ihren Provinzialministern
4 2 | aufzunehmen. ~Die Minister aber sollen sie sorgfältig über den
5 2 | sie entstehen kann, dann sollen sie [die Minister] ihnen
6 2 | Brüder und ihre Minister sollen sich hüten, sich um deren
7 2 | verteilt werden mögen. ~Hernach sollen sie ihnen die Kleidung für
8 2 | aber das Probejahr beendet, sollen sie zum Gehorsam angenommen
9 2 | schon versprochen haben, sollen einen Habit mit Kapuze und,
10 2 | tragen. ~Und alle Brüder sollen geringwertige Kleidung tragen
11 2 | geringwertige Kleidung tragen und sollen sie mit grobem Tuch und
12 3 | Brüder durch die Welt ziehen sollen~Die Kleriker sollen das
13 3 | ziehen sollen~Die Kleriker sollen das Göttliche Offizium nach
14 3 | haben. / Die Laien aber sollen vierundzwanzig Vaterunser
15 3 | Komplet sieben; und sie sollen für die Verstorbenen beten. ~
16 3 | Verstorbenen beten. ~Und sie sollen fasten vom Feste Allerheiligen
17 3 | die sie freiwillig fasten, sollen vom Herrn gesegnet sein;
18 3 | sein; und die nicht wollen, sollen nicht verpflichtet sein.~
19 3 | zur Auferstehung des Herrn sollen sie halten. ~Zu anderen
20 3 | Zu anderen Zeiten aber sollen sie nicht zum Fasten gehalten
21 3 | Zeit offensichtlicher Not sollen die Brüder zu leiblichem
22 3 | Herrn Jesus Christus, sie sollen, wenn sie durch die Welt
23 3 | andere richten. ~Vielmehr sollen sie milde, friedfertig und
24 3 | Kommen sie in ein Haus, sollen sie zuerst sagen: "Friede
25 4 | Brüder kein Geld annehmen sollen~Ich gebiete allen Brüdern
26 4 | Bekleidung der anderen Brüder sollen einzig die Minister und
27 5 | zu arbeiten gegeben hat, sollen in Treue und Hingabe arbeiten,
28 6 | kranken Brüdern~Die Brüder sollen sich nichts aneignen, weder
29 6 | Brüder sind und sich treffen, sollen sie sich einander als Hausgenossen
30 7 | Provinzialminister wende, sollen diese Brüder sich an sie
31 7 | wenn sie Priester sind, sollen ihnen mit Erbarmen eine
32 7 | aber nicht Priester sind, sollen sie die Buße durch andere
33 8 | Pfingstkapitel~Alle Brüder sollen gehalten sein, immer einen
34 8 | Brüderschaft zu haben, und sollen streng gehalten sein, ihm
35 8 | Provinzialminister gehalten sein sollen, stets zusammenzukommen,
36 8 | der Brüder unzureichend, sollen die genannten Brüder, denen
37 9 | den Predigern~Die Brüder sollen im Bistum eines Bischofs
38 9 | wohlbedacht und lauter reden sollen (vgl. Ps 11,7, 17,31) zum
39 10| der anderen Brüder sind, sollen ihre Brüder aufsuchen und
40 10| aber, die Untergebene sind, sollen beherzigen, daß sie um Gottes
41 10| geistlich beobachten können , sollen und können sie zu ihren
42 10| nehmen. ~Die Minister aber sollen sie liebevoll und gütig
43 10| Wissenschaften keine Kenntnis haben, sollen nicht danach trachten, Wissenschaften
44 10| Wissenschaften zu erlernen.~Sie sollen vielmehr darauf achten,
45 11| der Nonnen nicht betreten sollen~Ich befehle streng allen
46 11| erteilt worden ist. ~Weder sollen sie eine Patenstelle bei
47 12| Ungläubige gehen wollen, sollen dazu von ihren Provinzialministern
48 12| erbitten. ~Die Minister aber sollen nur denen die Erlaubnis
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