Kapitel
1 1 | Brüder sollen verpflichtet sein, dem Bruder Franziskus und
2 2 | es den Ministern erlaubt sein, sie an gottesfürchtige
3 2 | keinen Umständen erlaubt sein, aus diesem Orden auszutreten,
4 3 | dauert und die der Herr durch sein heiliges Fasten geweiht
5 3 | sollen vom Herrn gesegnet sein; und die nicht wollen, sollen
6 3 | sollen nicht verpflichtet sein.~Die andere Fastenzeit aber
7 3 | nicht zum Fasten gehalten sein, außer am Freitag. ~Jedoch
8 3 | leiblichem Fasten nicht gehalten sein. ~Ich rate aber meinen Brüdern,
9 3 | sanftmütig und demütig sein und anständig reden mit
10 3 | Evangelium soll es erlaubt sein, von allen Speisen zu essen,
11 6 | Diese soll euer Anteil sein, der hinfährt in das Land
12 6 | wie sie selbst bedient sein wollten (vgl. Mt 7,12).~~
13 7 | unter den Brüdern verordnet sein wird, daß man sich allein
14 8 | Alle Brüder sollen gehalten sein, immer einen von den Brüdern
15 8 | und sollen streng gehalten sein, ihm zu gehorchen. ~Tritt
16 8 | Provinzialminister gehalten sein sollen, stets zusammenzukommen,
17 8 | die Wahl zusteht, gehalten sein, sich im Namen des Herrn
18 9 | weil der Herr auf Erden sein Wort kurz gefaßt hat (vgl.
19 10| Knechten.~Denn so soll es sein, daß die Minister die Knechte
20 10| den Geist des Herrn und sein heiliges Wirken, immer zu
21 12| Menschen soll es nun gestattet sein, dieses Unser Bestätigungsschreiben
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