[3. Kapitel]
Vom Göttlichen Offizium und vom Fasten und wie die Brüder durch die Welt ziehen
sollen
Die
Kleriker sollen das Göttliche Offizium nach der Anordnung der heiligen Kirche
von Rom verrichten, den Psalter ausgenommen; darum dürfen sie Breviere haben. /
Die Laien aber sollen vierundzwanzig Vaterunser beten für die Matutin, für die
Laudes fünf, für Prim, Terz, Sext, Non, für jede dieser Horen sieben, für die
Vesper aber zwölf, für die Komplet sieben; und sie sollen für die Verstorbenen
beten.
Und sie sollen fasten vom Feste Allerheiligen bis zur Geburt des Herrn.
Die heilige vierzigtägige Fastenzeit aber, die von Epiphanie an ohne
Unterbrechung vierzig Tage dauert und die der Herr durch sein heiliges Fasten
geweiht hat (vgl. Mt 4,2), die sie freiwillig fasten, sollen vom Herrn gesegnet
sein; und die nicht wollen, sollen nicht verpflichtet sein.
Die andere Fastenzeit aber bis zur Auferstehung des Herrn sollen sie halten.
Zu anderen Zeiten aber sollen sie nicht zum Fasten gehalten sein, außer am
Freitag.
Jedoch zur Zeit offensichtlicher Not sollen die Brüder zu leiblichem Fasten nicht
gehalten sein.
Ich rate aber meinen Brüdern, warne und ermahne sie im Herrn Jesus Christus,
sie sollen, wenn sie durch die Welt gehen, nicht streiten, noch sich in
Wortgezänk einlassen (vgl. 2 Tim 2, 14), noch andere richten.
Vielmehr sollen sie milde, friedfertig und bescheiden, sanftmütig und demütig
sein und anständig reden mit allen, wie es sich gehört.
Und sie dürfen nicht reiten, falls sie nicht durch offenbare Not oder Schwäche
gezwungen werden.
Kommen sie in ein Haus, sollen sie zuerst sagen: "Friede diesem
Hause" (vgl. Lk 10,5).
Und nach dem heiligen Evangelium soll es erlaubt sein, von allen Speisen zu
essen, die ihnen vorgesetzt werden (vgl. Lk 10, 8).
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