[12. Kapitel]
Von denen, die unter die Sarazenen und andere Ungläubige gehen
Alle
Brüder, die auf göttliche Eingebung hin unter die Sarazenen oder andere
Ungläubige gehen wollen, sollen dazu von ihren Provinzialministern die
Erlaubnis erbitten.
Die Minister aber sollen nur denen die Erlaubnis zu gehen erteilen, die sie
tauglich finden, geschickt zu werden.
Außerdem befehle ich den Ministern im Gehorsam, vom Herrn Papst einen aus den
Kardinälen der heiligen Römischen Kirche zu erbitten, der diese Brüderschaft
lenke, in Schutz und in Zucht nehme, auf daß wir, allezeit den Füßen dieser
heiligen Kirche untertan und unterworfen, feststehend im katholischen Glauben
(vgl. Kol 1,23), die Armut und Demut und das heilige Evangelium unseres Herrn
Jesus Christus beobachten, was wir fest versprochen haben .
[Keinem
Menschen soll es nun gestattet sein, dieses Unser Bestätigungsschreiben
anzufechten oder mit leichtfertigem Unterfangen dagegen anzukämpfen. Sollte
aber jemand sich herausnehmen, dies zu versuchen, so wisse er, daß der sich die
Ungnade des allmächtigen Gottes und seiner heiligen Apostel Petrus und Paulus
zuziehen wird. Gegeben im Lateran am 29.
November im 8. Jahre Unseres Pontifikates .]
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