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Heiligen Franziskus
Die Regel

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  • [2. Kapitel] Von denen, die dieses Leben annehmen wollen und wie sie aufgenommen werden sollen
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[2. Kapitel]
Von denen, die dieses Leben annehmen wollen und wie sie aufgenommen werden sollen

Die etwa dieses Leben annehmen wollen und zu unseren Brüdern kommen, sollen von ihnen zu ihren Provinzialministern geschickt werden; diesen allein und sonst niemand sei die Befugnis zugestanden, Brüder aufzunehmen.
Die Minister aber sollen sie sorgfältig über den katholischen Glauben und die Sakramente der Kirche prüfen.
Und wenn sie dies alles glauben und es treu bekennen und bis ans Ende unverbrüchlich daran festhalten wollen; und wenn sie keine Ehefrauen haben oder ihre Frauen - falls sie eine haben - auch schon in ein Kloster eingetreten sind oder ihnen nach Ablegung des Gelübdes der Enthaltsamkeit mit Ermächtigung des Diözesanbischofs Erlaubnis gegeben haben; und wenn ihre Frauen solchen Alters sind, daß kein Argwohn über sie entstehen kann, dann sollen sie [die Minister] ihnen das Wort des heiligen Evangeliums (vgl. Mt 19,21 par.) sagen, daß sie hingehen und all das Ihrige verkaufen und Sorge tragen, es unter die Armen zu verteilen.
Wenn sie das nicht tun können, genügt ihnen der gute Wille.
Und die Brüder und ihre Minister sollen sich hüten, sich um deren zeitliche Habe zu kümmern, damit sie unbehindert mit ihrer Habe tun können, was der Herr ihnen eingeben mag.
Wenn jedoch um Rat ersucht wird, soll es den Ministern erlaubt sein, sie an gottesfürchtige Leute zu verweisen, nach deren Rat ihre Güter an die Armen verteilt werden mögen.
Hernach sollen sie ihnen die Kleidung für die Probezeit gewähren, nämlich zwei Habite ohne Kapuze und einen Gürtelstrick und Hosen und einen Kaparon bis zum Gürtel, falls nicht den erwähnten Ministern einmal etwas anderes vor Gott entsprechend scheinen sollte.
Ist aber das Probejahr beendet, sollen sie zum Gehorsam angenommen werden, indem sie versprechen, dieses Leben und diese Regel immer zu befolgen.
Und gemäß der Anordnung des Herrn Papstes soll ihnen unter keinen Umständen erlaubt sein, aus diesem Orden auszutreten, weil nach dem heiligen Evangelium "niemand, der die Hand an den Pflug legt und rückwärts schaut, zum Reiche Gottes tauglich ist" (Lk 9,62).
Und jene, die den Gehorsam schon versprochen haben, sollen einen Habit mit Kapuze und, falls sie ihn haben wollen, einen anderen ohne Kapuze haben.
Und die durch Not gezwungen sind, können Schuhwerk tragen.
Und alle Brüder sollen geringwertige Kleidung tragen und sollen sie mit grobem Tuch und anderen Tuchstücken verstärken können mit Gottes Segen.
Ich warne und ermahne sie, jene Leute nicht zu verachten, noch zu verurteilen, die sie weiche und farbenfrohe Kleider tragen (vgl. Mt 11,8) und sich auserlesener Speisen und Getränke bedienen sehen, sondern vielmehr soll jeder sich selbst verurteilen und verachten.





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