Kap., Absatz
1 Ein, 4| entgegenstehenden Vereinbarung, auch der Gatten nicht, unterworfen sein.
2 Ein, 4| die Ehe werden also die Gatten innerlich verbunden und
3 I, 2| ihnen zu allen künftigen Gatten, sprach: „Wachset und mehret
4 I, 2| Kinderschar rühmen. Und beide Gatten werden die Kinder, die sie
5 I, 2| Hilfeleistung stets bereits, da die Gatten durch ein unauflösliches
6 I, 3| Ehevertrages durch beide Gatten, so daß, was durch den vom
7 I, 3| ferner nicht dem eigenen Gatten gestattet wird, was dem
8 I, 3| die Zustimmung des anderen Gatten entkräften. Denn sie enthalten
9 I, 3| der vertraute Verkehr der Gatten untereinander das Gepräge
10 I, 3| darauf abzielen, daß die Gatten einander behilflich seien,
11 I, 3| gegenseitige innere Formung der Gatten, das beharrliche Bemühen,
12 I, 3| aber auch die Gattin dem Gatten.“31~~~~~~~~~~~~Die Hierarchie der
13 I, 3| Unterordnung der Gattin unter den Gatten leugnet und beseitigt nun
14 I, 3| Unterordnung der Gattin unter den Gatten können sodann verschieden
15 I, 4| Ehebruch; und wer die vom Gatten Entlassene heiratet, begeht
16 I, 4| denkt. Zunächst besitzen die Gatten in der Festigkeit des Ehebandes
17 I, 4| für die Menschenwürde der Gatten und für die Aufgabe gegenseitiger
18 I, 4| Einheit festigen und die Gatten heiligen wollte.“42~~~~~~Und
19 II, 2| insofern als für die Würde der Gatten und den natürlichen Zweck
20 II, 3| denkbar, unter denen die Gatten nicht mit Hilfe der göttlichen
21 II, 3| von Hippo gegen entartete Gatten richtete, die die Empfängnis
22 II, 3| geboren wird. Wenn beide Gatten so geartet sind, sind sie
23 II, 3| sie in Wirklichkeit keine Gatten; und wenn sie von Anfang
24 II, 3| ist sie die Buhlerin des Gatten, oder er ist der Buhle der
25 II, 3| eheliche Keuschheit jedes Gatten, die ehrenvolle Unterordnung
26 II, 3| strenge Anschauung ehrbarer Gatten, die jede der Leidenschaft
27 II, 3| Edelgesinnte und keusche Gatten werden schon aus dem unmittelbaren
28 II, 3| durch den andern. Beide Gatten, sagen sie, besäßen völlig
29 II, 3| was dabei aus Kindern, Gatten und der ganzen Familie wird.
30 II, 3| erfreuen sich in der Tat beide Gatten gleicher Rechte und haben
31 II, 3| Band, durch das allein die Gatten miteinander verbunden sind;
32 II, 3| gegenseitigen Liebe der Gatten gebaut ist, einer Liebe,
33 II, 3| Trennung oder Scheidung der Gatten nicht geduldet, sondern
34 II, 3| Gott zu erziehen sowie die Gatten auf dem Wege christlicher
35 II, 3| daß die Liebe zwischen den Gatten erkaltet, der häusliche
36 II, 3| Zunächst mit dem Wohl beider Gatten: ist der andere Teil unschuldig,
37 II, 3| beabsichtigt. Sodann sei den Gatten die Trennung gesetzlich
38 II, 3| erreichen, begingen die Gatten entweder absichtlich Verbrechen,
39 II, 3| wegen Ehebruchs des einen Gatten nicht gelöst werden, und
40 II, 3| zu Lebzeiten des andern Gatten eine neue Ehe eingehen,
41 II, 3| genannten äußersten Fällen den Gatten eine unvollkommene Trennung
42 II, 3| aller Nachteile, die dem Gatten, den Kindern oder der staatlichen
43 II, 3| dort, wo man Scheidung der Gatten vorschlägt oder sie der
44 III, 3| göttlichen Gebotes von den Gatten zuweilen schwere und langandauernde
45 III, 4| Unterweisung muß von seiten der Gatten der feste Entschluß treten,
46 III, 4| was sie wollen, für die Gatten muß es unerschütterlich
47 III, 5| Mühen betätigt werden. Die Gatten mögen daher die Gnade des
48 III, 6| Sorgfalt in der Wahl des Gatten; denn von ihr hängt es zum
49 III, 6| Zuneigung zum künftigen Gatten. Sie mögen jene Ziele und
50 III, 7| gelegt werden, daß auch die Gatten selbst, und zwar schon lange,
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