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4. Das Gut des Sakramentes
Die Fülle dieser Wohltaten erhält aber ihre Vollendung
und Krönung durch jenes Segensgut der christlichen Ehe, das Wir mit dem hl.
Augustinus „Sakrament“ genannt haben. Es bezeichnet die Unauflöslichkeit des
Ehebandes und die Erhebung und Weihe des Ehevertrages durch Christus zu einem
wirksamen Zeichen der Gnade.
a) Die Unauflöslichkeit der Ehe
Was zunächst die Unauflöslichkeit des Ehebundes
betrifft, so betont sie Christus selbst mit den eindringlichen Worten: „Was
Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen.“34Und weiter: „Ein jeder, der seine Gattin entläßt und eine andere heiratet,
begeht Ehebruch; und wer die vom Gatten Entlassene heiratet, begeht
Ehebruch.“35 In die Unauflöslichkeit der Ehe verlegt der hl.
Augustinus mit klaren Worten das, was er das Gut des Sakramentes nennt: „Das
Sakrament [besagt], daß die Ehe nicht geschieden werde und der Geschiedene oder
die Geschiedene, nicht einmal um Nachkommenschaft zu erhalten, mit einem andern
eine Verbindung eingehe.“36 Die unantastbare Festigkeit eignet jeder wahren Ehe,
wenngleich nicht allen im gleichen und höchsten Grade der Vollkommenheit. Denn
das Wort des Herrn: „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht
trennen“37ist von der Ehe der Stammeltern, dem Ur- und Vorbild jeder zukünftigen Ehe
gesagt und muß folgerichtig von allen wahren Ehen ohne Ausnahme gelten. Mag
also auch vor Christus die unnahbare Strenge des paradiesischen Gesetzes so
sehr gemildert worden sein, daß Moses sogar dem auserwählten Volk Gottes wegen
seiner Herzenshärte erlauben durfte, aus bestimmten Gründen einen
Scheidungsbrief auszustellen, so hat jedenfalls Christus kraft seiner höchsten
Gesetzgebungsgewalt die zugestandene größere Freiheit widerrufen und das
paradiesische Grundgesetz in seiner vollen Unversehrtheit wiederhergestellt
durch jene nie zu vergessenden Worte: „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch
nicht trennen.“ Darum sagt Unser Vorgänger seligen Angedenkens, Pius VI., in
seinem Schreiben an den Bischof von Erlau sehr weise: „Daraus erhellt ganz
klar, daß die Ehe schon im Naturzustand, also lange bevor sie zur Würde eines
eigentlichen Sakramentes erhoben wurde, von Gott so gestaltet war, daß sie ein
unauflösliches Band auf Lebensdauer in sich begreift, ein Band, das
infolgedessen durch kein weltliches Gesetz gelöst werden kann. Mag sich daher
auch die sakramentale Natur von der Ehe trennen lassen, wie z.B. bei den Ehen
zwischen Ungetauften, so muß doch auch bei einer solchen Ehe, die eine wahre
Ehe ist, die Verbindung auf Lebenszeit bestehen bleiben und besteht
tatsächlich. Denn sie ist von Urbeginn nach göttlichem Recht derart mit der Ehe
verwachsen, daß sie keiner weltlichen Gewalt unterliegt. Das ist so wahr, daß
immer, wenn von Eheabschluß die Rede ist, entweder so abgeschlossen wird, daß
tatsächlich eine wahre Ehe besteht: dann begreift sie aber auch jene nach
göttlichem Recht mit jeder wahren Ehe verknüpfte Bindung auf Lebenszeit in
sich; oder man muß annehmen, daß ohne jene Bindung auf Lebenszeit abgeschlossen
wird: dann liegt auch keine Ehe vor, sondern eine unerlaubte, dem göttlichen
Gesetz innerlich widerstreitende Verbindung. Eine solche darf man natürlich nicht
eingehen und erst recht nicht beibehalten.“38 Die Festigkeit des Ehebandes scheint nun freilich
Ausnahmen zuzulassen, wenn auch nur in ganz seltenen Fällen, wie z.B. in
gewissen Ehen, die nur Naturehen zwischen Nichtgetauften sind, oder in Ehen
unter Christen, die geschlossen, aber noch nicht vollzogen sind. Diese
Ausnahmen leiten jedoch ihre Gültigkeit nicht von Menschenwillen oder von
irgend einem rein menschlichen, sondern vom göttlichen Recht her, dessen
ausschließliche Hüterin und Deuterin die Kirche ist. Aber keine derartige
Vollmacht wäre je aus irgend einem Grund anwendbar auf die christlich
geschlossene und vollzogene Ehe. Denn wie in ihr das eheliche Verhältnis voll
und ganz zur Auswirkung kommt, so spiegelt sie auch die von Gott gewollte und
durch keines Menschen Autorität zu lockernde unbedingte Festigkeit und
Unauflöslichkeit wider.
Wenn Wir, ehrwürdige Brüder, den inneren Grund des
sich hier offenbarenden göttlichen Willens in Ehrfurcht erforschen wollen, so
finden Wir ihn unschwer in der übernatürlich geheimnisvollen Bedeutung, die der
christlichen Ehe zukommt und sich in ihr, der christlichen und auch vollzogenen
Ehe, ganz und vollkommen bewahrheitet. Denn nach dem Zeugnis des Apostels in
seinem schon am Anfang angedeuteten Brief an die Epheser39ist die christliche Ehe ein Sinnbild der vollkommenen Einheit zwischen Christus
und der Kirche: „Dieses Sakrament ist groß, ich sage aber in Christus und
seiner Kirche.“ Diese Einheit kann, solange Christus lebt und durch ihn seine
Kirche, niemals durch irgendeine Trennung gelöst werden. Das sagen auch
ausdrücklich die folgenden Worte des hl. Augustinus: „Das ist in Christus und
der Kirche sichergestellt, daß sie, lebend mit dem, der in Ewigkeit lebt, durch
keine Scheidung von ihm getrennt werden kann. Die Ehrfurcht vor diesem
Geheimnis ist im Reiche unseres Gottes, d.h. in der Kirche Christi ..., so
groß, daß auch in den Fällen, wo die Frauen nur der Nachkommenschaft wegen
heiraten oder geheiratet werden, es nicht erlaubt ist, die unfruchtbare Gattin
zu verlassen, um eine andere, fruchtbare, zu heiraten. Wenn das aber doch
jemand tut, dann ist er des Ehebruchs schuldig, nicht zwar nach irdischem
Gesetz (das erlaubt ja nach vollzogener Scheidung straflos eine neue Ehe; und
der Herr sagt, daß es auch Moses den Israeliten wegen ihrer Herzenshärte
erlaubt habe), wohl aber nach dem Gesetz Christi, wie auch sie des Ehebruchs
schuldig ist, wenn sie eines anderen Gattin wird.“40 Welch ein reicher Segen aus der Unauflöslichkeit der
Ehe erfließt, kann niemandem entgehen, der auch nur flüchtig an das Glück der
Ehegatten und Kinder sowie an das allgemeine Wohl der menschlichen Gesellschaft
denkt. Zunächst besitzen die Gatten in der Festigkeit des Ehebandes ein sicheres
Unterpfand dauerhafter und bleibender Lebensgemeinschaft, und ein solches
verlangt naturhaft und dringend die edelmütige Hingabe der eigenen
Persönlichkeit und die innige Verschmelzung der Herzen. Denn die Liebe kennt
keine Grenzen und kein Ende.41Dann wird durch die Treue in der Keuschheit gegen innere und äußere
Verlockungen zur Untreue eine starke Schutzwehr errichtet. Der ängstlichen
Besorgnis, daß der Gatte vielleicht doch beim Hereinbrechen von Unglück oder im
Alter weggehen werde, ist damit Tür und Tor geschlossen und an ihre Stelle
tritt die Ruhe des sicheren Besitzes. Ferner ist für die Menschenwürde der
Gatten und für die Aufgabe gegenseitiger Hilfeleistung aufs beste Vorsorge
getroffen; denn das unauflösliche und lebenslängliche Eheband erinnert sie
ununterbrochen daran, daß sie sich nicht vergänglicher Dinge wegen oder um den
Sinnen zu dienen, sondern um sich gegenseitig zu höheren und unvergänglichen
Gütern zu helfen, die Hand zum Ehebund gereicht haben, zum Ehebund, den nur der
Tod auflösen kann. Auch der Schutz und die Erziehung der Kinder, die ja viele
Jahre beanspruchen, sind so aufs beste gewährleistet; denn mit vereinten
Kräften können die Eltern die drückende und langwierige Last ihres Elternamtes
leichter tragen. Nicht minder wertvoll sind die Segensgüter, die der ganzen
menschlichen Gesellschaft aus der unerschütterlichen Festigkeit der Ehe
erwachsen. Sie ist, das weiß man aus Erfahrung, eine überreiche Quelle ehrbaren
Wandels und reiner Sitte. Wo ihr Bestand gesichert ist, da steht es auch gut um
das öffentliche Wohl des Gemeinwesens. Denn der Staat ist so, wie die Familien
und Einzelmenschen sind, aus denen er wie der Körper aus den Gliedern
zusammengesetzt ist. Wer also die unantastbare Festigkeit der Ehe mit
Entschiedenheit verteidigt, erwirbt sich um das Glück der Ehegatten und Kinder
im einzelnen wie um das allgemeine Wohl der menschlichen Gesellschaft die
größten Verdienste.
b) Die Ehe als Quelle der Gnade
Außer der unlösbaren Festigkeit enthält jedoch das Gut
des Sakramentes noch viel erhabenere, durch das Wort „Sakrament“ sehr treffend
bezeichnete Werte. Den Christen ist das Wort ja kein leerer Name: Christus der
Herr, „der Stifter und Vollender der Sakramente“, hat die Ehe seiner Gläubigen
zu einem wahren und eigentlichen Sakrament des Neuen Bundes erhoben und sie in
Wirklichkeit zum Zeichen und zur Quelle der besonderen inneren Gnade gemacht,
durch die er „die ihr innewohnende natürliche Liebe vervollkommnen, die
untrennbare Einheit festigen und die Gatten heiligen wollte.“42 Und weil Christus gerade den gültigen Ehevertrag
zwischen Gläubigen zum sakramentalen Gnadenzeichen bestimmt hat, ist das Wesen
des Sakramentes mit der christlichen Ehe so innig verbunden, daß es zwischen
Getauften keine wahre Ehe geben kann, „die nicht zugleich Sakrament
wäre.“43 Die Gläubigen öffnen sich deshalb von selbst dadurch,
daß sie sich aufrichtigen Sinnes das Jawort geben, die Schatzkammer der
sakramentalen Gnade, um daraus die übernatürlichen Kräfte zu schöpfen, die sie
befähigen, ihre Pflichten und Aufgaben treu, heilig und beharrlich bis zum Tode
zu erfüllen.
In denen, die dem Sakrament der Ehe kein sogenanntes
Hindernis entgegenstellen, vermehrt es nicht nur das bleibende Prinzip des
übernatürlichen Lebens, die heiligmachende Gnade, es verleiht überdies
besondere Gaben, Antriebe zum Guten und Gnadenkeime, es erhebt und
vervollkommnet die natürlichen Kräfte, so daß die Ehegatten die Aufgaben,
Zwecke und Pflichten des Ehestandes nicht nur verstandesmäßig, sondern ebenso
innerlich in seelischer Erfahrung erfassen, beharrlich festhalten, ernstlich
wollen und im Werk vollbringen können. Das Sakrament verleiht ihnen endlich das
Recht auf wirksame Gnadenhilfe, so oft sie deren zur Erfüllung ihrer
Standespflichten bedürfen.
Nun gilt aber in der übernatürlichen Ordnung das
Gesetz der göttlichen Vorsehung, daß die Menschen aus den Sakramenten, die sie
nach erlangtem Gebrauch der Vernunft empfangen, die volle Frucht nur bei
persönlichem Mitwirken mit der Gnade schöpfen können. Die Ehegnade wird deshalb
zu einem großen Teil ein ungenütztes, im Acker vergrabenes Talent bleiben, wenn
die Ehegatten nicht die übernatürlichen Kräfte in die Tat umsetzen und die in
sie gelegten Gnadenkeime pflegen und zur Entfaltung bringen. Wenn sie aber tun,
was an ihnen ist, und mit der Gnade eifrig mitwirken, dann werden sie die
ehelichen Lasten tragen, ihre Ehepflichten erfüllen können und durch das
erhabene Sakrament innerlich stark, geheiligt und in gewissem Sinne
übernatürlicher Weihe teilhaftig sein. Wie nämlich nach der Lehre des hl.
Augustinus der Mensch durch die Taufe und Priesterweihe zu einem christlichen
Leben und zu den priesterlichen Amtshandlungen bestimmt und befähigt wird und
ihm die sakramentale Hilfe nie fehlt – in beinahe derselben Weise (wenn auch
nicht auf Grund eines sakramentalen Charakters) können die durch das Eheband
vereinigten Gläubigen der sakramentalen Hilfe und Bindung nie mehr verlustig
gehen. Ja sogar nach dem Ehebruch, so fügt der genannte heilige Kirchenlehrer
bei, tragen sie noch jenes heilige Band, jetzt freilich nicht mehr als Ehrenmal
der Gnade, sondern als Schandmal der schweren Verfehlung, „geradeso wie die
abtrünnige Seele, die von der bräutlichen Vereinigung mit Christus zurücktritt,
auch nach dem Verlust des Glaubens das sakramentale Merkmal nicht verliert, das
sie im Bade der Wiedergeburt empfangen hat.“44 Die Ehegatten aber mögen, durch das goldene
sakramentale Band nicht gefesselt, sondern geschmückt, nicht gehemmt, sondern
gestärkt, mit allen Kräften danach streben, daß ihre Ehe nicht nur durch die
Kraft und den geheimnisvollen Sinn des Sakramentes, sondern ebenso durch ihre
Gesinnung und ihr tugendhaftes Leben immer ein lebendiges Bild der überaus
fruchtbaren Verbindung Christi mit der Kirche sei und bleibe, jener Verbindung,
die in Wahrheit das verehrungswürdige Geheimnis der Vollendung der Liebe ist.
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