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2. Die Quelle des Irrtums: die Auffassung der Ehe als
rein menschlicher Institution
Beginnen Wir mit dem Ursprung dieser Übel. Ihre
Hauptwurzel liegt darin, daß man behauptet, die Ehe sei weder von dem Schöpfer
der Natur eingesetzt noch von Christus dem Herrn zur Würde eines wahren
Sakramentes erhoben worden, sie sei vielmehr eine Erfindung der Menschen. Nach
der Aussage einiger findet sich in der Natur und in ihren Gesetzen nichts von
einer Ehe, sondern nur die Fähigkeit, Leben zu geben, und der heftige Trieb,
sie mit Befriedigung zu betätigen. Andere geben zu, daß sich in der
menschlichen Natur Ansätze und Keime zu einer wahren Ehegemeinschaft finden,
insofern als für die Würde der Gatten und den natürlichen Zweck der Erzeugung
und Erziehung der Nachkommenschaft nicht genügend gesorgt wäre, wenn die
Menschen nicht durch ein dauerndes Band zusammengehalten würden. Aber auch sie
lehren, daß die Ehe selbst, weil über diese keimhafte Anlage hinausgehend, nur
vom Menschengeist erdacht, nur durch den Willen der Menschen eingeführt worden
sei, wenn dabei auch mancherlei Ursachen mitgewirkt haben mögen.
Wie sehr sie alle jedoch irren und wie schmachvoll sie
von dem, was ehrbar ist, abweichen, erhellt schon zur Genüge aus allem, was Wir
über den Ursprung und die Natur der Ehe, über deren Zweck und die ihr
innewohnenden Güter in diesem Schreiben auseinandergesetzt haben. Aber die
ganze Verderblichkeit dieser Truggebilde erhellt erst recht aus den
Folgerungen, welche ihre eigenen Vertreter daraus ziehen. Da die Gesetze,
Einrichtungen und Vorschriften zur Regelung des Ehelebens ausschließlich durch
den Willen des Menschen geschaffen sind, sollen sie auch ihm allein unterstehen
und können und müssen deshalb, nach menschlichem Belieben und je nach den
Zeitverhältnissen gegeben, geändert oder ganz abgeschafft werden. Der
Geschlechtstrieb aber, weil auf der Natur selbst beruhend, sei etwas
Unantastbares und erstrecke sich über die Ehe hinaus. Er könne darum innerhalb
und außerhalb der Ehegemeinschaft, auch ohne Rücksicht auf die Ehezwecke,
ausgeübt werden, gerade als ob die schimpfliche Ausschweifung der Dirne fast
gleichberechtigt wäre mit der keuschen Mutterschaft der rechtmäßigen Gattin.
Aus diesen Gedanken heraus sind einige darauf
verfallen, neue Verbindungen auszudenken, die ihrer Meinung nach den heutigen
Zeitverhältnissen besser entsprechen und die sie als ebenso viele neue Ehearten
betrachtet wissen wollen; einige wollen eine „Zeitehe“, andere eine
„Versuchsehe“, andere die „Kameradschaftsehe“, der sie alle Rechte und
Freiheiten der Ehe zuerkennen, jedoch ohne unauflösliche Verbindung und mit
Ausschluß von Nachkommenschaft, es sei denn, daß beide Teile ihre
Lebensgemeinschaft in eine vollberechtigte Ehe umwandeln.
Es fehlt sogar nicht an solchen, die mit aller Macht
auf gesetzliche Anerkennung ihrer Wahngebilde oder wenigstens auf
Berücksichtigung in den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen
drängen. Dabei kommt ihnen nicht einmal der Gedanke, daß all dies nichts gemein
hat mit moderner Kultur, deren sie sich so gerne rühmen, sondern nichts als
verwerflichste Sittenverderbnis ist, die auch ein Kulturvolk zu den
barbarischen Sitten und Gebräuchen gewisser wilder Völker zurückführen würde.
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