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Pius XI
Casti connubii

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  • II. Die Verkennung der göttlichen Institution der Ehe
    • 2. Die Quelle des Irrtums: die Auffassung der Ehe als rein menschlicher Institution
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2. Die Quelle des Irrtums: die Auffassung der Ehe als rein menschlicher Institution

 

Beginnen Wir mit dem Ursprung dieser Übel. Ihre Hauptwurzel liegt darin, daß man behauptet, die Ehe sei weder von dem Schöpfer der Natur eingesetzt noch von Christus dem Herrn zur Würde eines wahren Sakramentes erhoben worden, sie sei vielmehr eine Erfindung der Menschen. Nach der Aussage einiger findet sich in der Natur und in ihren Gesetzen nichts von einer Ehe, sondern nur die Fähigkeit, Leben zu geben, und der heftige Trieb, sie mit Befriedigung zu betätigen. Andere geben zu, daß sich in der menschlichen Natur Ansätze und Keime zu einer wahren Ehegemeinschaft finden, insofern als für die Würde der Gatten und den natürlichen Zweck der Erzeugung und Erziehung der Nachkommenschaft nicht genügend gesorgt wäre, wenn die Menschen nicht durch ein dauerndes Band zusammengehalten würden. Aber auch sie lehren, daß die Ehe selbst, weil über diese keimhafte Anlage hinausgehend, nur vom Menschengeist erdacht, nur durch den Willen der Menschen eingeführt worden sei, wenn dabei auch mancherlei Ursachen mitgewirkt haben mögen.

Wie sehr sie alle jedoch irren und wie schmachvoll sie von dem, was ehrbar ist, abweichen, erhellt schon zur Genüge aus allem, was Wir über den Ursprung und die Natur der Ehe, über deren Zweck und die ihr innewohnenden Güter in diesem Schreiben auseinandergesetzt haben. Aber die ganze Verderblichkeit dieser Truggebilde erhellt erst recht aus den Folgerungen, welche ihre eigenen Vertreter daraus ziehen. Da die Gesetze, Einrichtungen und Vorschriften zur Regelung des Ehelebens ausschließlich durch den Willen des Menschen geschaffen sind, sollen sie auch ihm allein unterstehen und können und müssen deshalb, nach menschlichem Belieben und je nach den Zeitverhältnissen gegeben, geändert oder ganz abgeschafft werden. Der Geschlechtstrieb aber, weil auf der Natur selbst beruhend, sei etwas Unantastbares und erstrecke sich über die Ehe hinaus. Er könne darum innerhalb und außerhalb der Ehegemeinschaft, auch ohne Rücksicht auf die Ehezwecke, ausgeübt werden, gerade als ob die schimpfliche Ausschweifung der Dirne fast gleichberechtigt wäre mit der keuschen Mutterschaft der rechtmäßigen Gattin.

Aus diesen Gedanken heraus sind einige darauf verfallen, neue Verbindungen auszudenken, die ihrer Meinung nach den heutigen Zeitverhältnissen besser entsprechen und die sie als ebenso viele neue Ehearten betrachtet wissen wollen; einige wollen eine „Zeitehe“, andere eine „Versuchsehe“, andere die „Kameradschaftsehe“, der sie alle Rechte und Freiheiten der Ehe zuerkennen, jedoch ohne unauflösliche Verbindung und mit Ausschluß von Nachkommenschaft, es sei denn, daß beide Teile ihre Lebensgemeinschaft in eine vollberechtigte Ehe umwandeln.

Es fehlt sogar nicht an solchen, die mit aller Macht auf gesetzliche Anerkennung ihrer Wahngebilde oder wenigstens auf Berücksichtigung in den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen drängen. Dabei kommt ihnen nicht einmal der Gedanke, daß all dies nichts gemein hat mit moderner Kultur, deren sie sich so gerne rühmen, sondern nichts als verwerflichste Sittenverderbnis ist, die auch ein Kulturvolk zu den barbarischen Sitten und Gebräuchen gewisser wilder Völker zurückführen würde.

 




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