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Pius XI
Casti connubii

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  • III. Die Heilmittel gegen die Ehezerrüttung
    • 4. Notwendigkeit der Belehrung über die Ehe
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4. Notwendigkeit der Belehrung über die Ehe

 

Wenn die heutigen Totengräber der Ehe mit allen Mitteln und allen Kräften, durch Reden, Bücher, Schriften und in zahllosen anderen Formen die Auffassungen verwirren, die Herzen verderben, die eheliche Keuschheit lächerlich machen, den gemeinsten Lastern lautes Lob spenden, dann müßt Ihr, Ehrwürdige Brüder, die „der Heilige Geist als Bischöfe eingesetzt hat, die Kirche Gottes zu leiten, die er mit seinem Blute sich erworben83um so mehr Eure ganze Kraft daran setzen, um selbst und durch die Euch unterstellten Priester, dann aber auch durch klug ausgewählte und in der von Uns so sehr gewünschten und empfohlenen Katholischen Aktion als Hilfstruppe des hierarchischen Apostolats zusammengeschlossene Laien in jeder nur erlaubten Form dem Irrtum die Wahrheit, dem Schmutz des Lasters den Glanz der Reinheit, der Sklaverei der Leidenschaft die Freiheit der Kinder Gottes84der verwerflichen Leichtigkeit der Ehescheidung die ewige Dauer echter Gattenliebe und den bis zum Tod unverletzt gewahrten Treueid entgegen zu halten.

So werden die Gläubigen aus ganzem Herzen Gott Dank sagen dafür, daß sie durch sein Gebot gehalten, ja mit milder Gewalt gezwungen sind, sich von jedem Götzendienst des Fleisches und jeder unrühmlichen Knechtschaft der Begierde möglichst fernzuhalten. Ebenso werden sie wirksam abgeschreckt werden und sich auch selbst mit ganzer Seele von den gottlosen Gedanken und Auffassungen abwenden, die zur Schmach der Menschenwürde mit Wort und Schrift gerade jetzt unter dem Namen der „vollkommenen Ehe“ im Umlauf sind und die ja schließlich aus dieser vollkommenen Ehe nichts anderes machen als eine „verkommene Ehe“.

Diese heilsame und vom religiösen Geiste getragene Unterweisung über die christliche Ehe wird sich scharf unterscheiden von jener übertriebenen physiologischen Unterweisung, mit der heute einige Ehereformer den Eheleuten helfen zu können vorgeben: sie machen dabei über physiologische Vorgänge viele Worte, aus denen man schließlich doch eher die Kunst, schlau zu sündigen, als die Tugend, rein zu leben, lernt.

So machen wir Uns denn, Ehrwürdige Brüder, voll und ganz die Worte zu eigen, die Unser Vorgänger seligen Angedenkens, Leo XIII., in seinem Rundschreiben über die christliche Ehe an die Bischöfe des gesamten Erdkreises gerichtet hat: „Soviel Ihr durch Euer eifriges Bemühen, soviel Ihr durch Eure Autorität vermögt, setzt Euch ganz dafür ein, daß bei den Eurer Obsorge anvertrauten Völkern vollkommen und unverfälscht die Lehre festgehalten werde, die Christus der Herr und die Apostel als die Interpreten des göttlichen Willens hinterlassen haben und die katholische Kirche selbst in Treue und Ehrfurcht bewahrt und allen Gläubigen durch alle Zeiten hindurch zu beobachten befohlen hat.“85

Indes genügt auch die beste Unterweisung durch die Kirche für sich allein noch nicht, damit die Angleichung der Ehe an das Gesetz Gottes wieder Tatsache werde. Zu der verstandesmäßigen Unterweisung muß von seiten der Gatten der feste Entschluß treten, die heiligen Ehegesetze Gottes und der Natur zu beobachten. Mögen andere in Wort und Schrift verbreiten, was sie wollen, für die Gatten muß es unerschütterlich feststehen, daß sie sich in allem, was die Ehe angeht, ohne Zögern an die Gebote Gottes halten wollen: in steter gegenseitiger, von Liebe getragener Hilfeleistung, in der Wahrung reiner Treue, ohne je die Festigkeit des Ehebandes irgendwie anzutasten, ohne je von ihren ehelichen Rechten anders Gebrauch zu machen als in christlicher und würdiger Weise, namentlich im Anfang der Ehe. Denn wenn später die Verhältnisse einmal Enthaltsamkeit verlangen, wird es so beiden leicht, sie zu üben, da sie sich ja schon daran gewöhnt haben.

Um einen festen Vorsatz zu fassen, zu halten und in die Tat umzusetzen, wird den Eheleuten ernstes Nachdenken über ihren Stand und die vom guten Willen geleitete Erinnerung an das Sakrament, das sie empfangen haben, viel helfen. Sie mögen mit allem Eifer bedenken, daß sie zu den Pflichten und der hohen Würde ihres Standes durch ein besonderes Sakrament geheiligt und gestärkt worden sind, ein Sakrament, dessen wirksame Kraft, wenngleich es keinen sakramentalen Charakter einprägt, dennoch unausgesetzt fortdauert. Sie sollen zu diesem Zweck die trostvollen Worte des hl. Kardinals Robert Bellarmin erwägen, der frommen Sinnes mit anderen großen Theologen denkt und schreibt: „Man kann das Ehesakrament unter zweifacher Rücksicht betrachten. Einmal wie es wird, sodann wie es fortdauert, nachdem es geworden ist. Es ist nämlich in ähnlicher Weise Sakrament wie die Eucharistie, die nicht nur in ihrem Werden, sondern auch in ihrem Weiterbestehen ein Sakrament ist. Denn solange die Ehegatten leben, solange ist ihre Gemeinschaft ein geheimnisvolles Gnadenzeichen Christi und der Kirche.“86




83 Apg 20,28.



84 Vgl. Joh 8,32 ff; Gal 5,13.



85 Enzykl. Arcanum divinae sapientiae, 10. Februar 1880.



86 Robert Bellarmin, De controversiis, t. III, De Matr., controvers. II, c.6.






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