1 Unter der Eingebung des
göttlichen Geistes haben die heiligen Schriftsteller jene Bücher verfasst, die Gott
in seiner Vatergüte dem Menschengeschlecht schenken wollte „zur Belehrung, zur
Widerlegung, zur Zurechtweisung und zur Erziehung in der Gerechtigkeit, damit
der gottgeweihte Mensch vollkommen sei, ausgerüstet zu jedem guten Werk“ (2 Tim
3,16 f).
In diesem vom Himmel verliehenen Schatz sieht die Kirche die kostbare Quelle
und die göttliche Norm für ihre Glaubens- und Sittenlehre. Kein Wunder also,
dass sie ihn, den sie aus den Händen der Apostel unversehrt empfing, mit aller
Sorgfalt bewahrt, vor jeder falschen und unrechten Erklärung geschützt und in
der Arbeit am übernatürlichen Heil der Seelen eifrig benutzt hat, wie fast
unzählige Zeugnisse aller Jahrhunderte einleuchtend dartun. Als in unserer Zeit
der göttliche Ursprung der heiligen Bücher und ihre richtige Erklärung in hohem
Maße gefährdet waren, übernahm sie deren Schutz und Verteidigung mit noch
größerer Hingabe und Sorgfalt. So erklärte der heilige Kirchenrat von Trient in
einem feierlichen Beschluß, die biblischen Bücher seien „ganz, mit allen ihren
Teilen, als heilig und zum Kanon gehörig“ anzusehen, so „wie man sie in der
katholischen Kirche zu lesen pflegt und die alte allgemein verbreitete
lateinische Übersetzung (Vulgata) sie enthält“1. Um falsche Lehren über die
Inspiration zu verurteilen, hat dann in unseren Tagen das Vatikanische Konzil
erklärt, diese biblischen Bücher seien als heilig und zum Kanon gehörig
anzusehen „nicht deshalb, weil sie, in rein menschlicher Tätigkeit verfasst,
hernach durch ihre, der Kirche, Autorität anerkannt worden seien; auch nicht
bloß deshalb, weil sie die Offenbarung ohne Irrtum enthalten, sondern deshalb, weil sie unter Eingebung des
Heiligen Geistes geschrieben, Gott zum Verfasser haben und als solche ihr, der
Kirche, übergeben worden seien“2.
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