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Pius XII
Divino afflante spiritu

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  • 1. Die letzten Päpste und die Heilige Schrift.
    • 1. Die Sorge für die biblischen Studien
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1. Die letzten Päpste und die Heilige Schrift.

 

1. Die Sorge für die biblischen Studien

 

Leo XIII. Die Irrtumslosigkeit der Heiligen Schrift

 

4 Die erste und vornehmlichste Sorge Leos XIII. war es, die Lehre von der Wahrheit der heiligen Bücher darzulegen und gegen Einwände zu verteidigen. Mit ernsten Worten erklärte er daher, dass keinerlei Irrtum vorliege, wenn sich der biblische Schriftsteller, wie der engelgleiche Lehrer sagt4, beim Reden über Naturvorgänge „an das hält, was von den Sinnen wahrgenommen wird“, und in „einer Art bildlicher Rede spricht oder so, wie der gewöhnliche Brauch es damals mit sich brachte und das alltägliche Leben auch heute noch in vielen Dingen es mit sich bringt, auch bei ganz gebildeten Leuten“. „Die biblischen Schriftsteller, oder besser der Heilige Geist, Der durch sie sprach, wollten ja, wie der heilige Augustin sagt5, die Menschen nicht über das innerste Wesen der sinnenfälligen Dinge belehren, was für das Seelenheil von keinem Nutzen gewesen wäre.“6  Diesen Grundsatzübertrage man nützlicherweise auch auf die verwandten Wissensgebiete, besonders auf die Geschichte, d.h. „in ganz ähnlicher Weise widerlege man die falschen Behauptungen der Gegner“ und „verteidige die geschichtliche Glaubwürdigkeit der heiligen Schrift gegen deren Angriffe7. Ebensowenig dürfe man es dem biblischen Schriftsteller als Irrtum anrechnen, wenn von den Schreibern „beim Abschreiben der Handschriften etwas weniger richtig wiedergegeben worden sei“, oder „wenn der eigentliche Sinn einer Stelle zweifelhaft bleibe“. Endlich sei es ganz unzulässig, die „Inspiration bloß auf einige Teile der Heiligen Schrift zu beschränken oder zuzugeben, der heilige Schriftsteller selbst habe geirrt“, denn „die göttliche Inspiration schließt nicht nur jeden Irrtum aus, sondern die Verwerfung und der Ausschluß der Irrtums sind ihr so wesentlich notwendig, wie es wesentlich notwendig ist, dass Gott, die höchste Wahrheit, nicht der Urheber eines Irrtum ist. Das ist der alte und beständige Glaube der Kirche8.

 

 

 

Über den Schatz der Heiligen Schrift

 

5 Diese Lehre, die Unser Vorgänger Leo XIII. mit so gewichtigem Ernst dargelegt hat, legen auch Wir kraft Unserer Autorität vor und dringen darauf, dass sie von allen gewissenhaft festgehalten wird. Wir bestimmen ferner, dass den Mahnungen und Anregungen, die Leo XIII. für seine Zeit mit großer Weisheit beigefügt hat, auch heute ebenso eifrig Folge geleistet wird. Die Vorurteile des allenthalben verbreiteten Rationalismus, besonders aber die Schriftdenkmäler des Altertums, die überall im Orient ausgegraben und erforscht wurden, brachten nämlich neue,, nicht geringe Schwierigkeiten mit sich. Um nun die herrliche Quelle der Offenbarung zum Besten der Herde des Herrn sicherer und reicherer fließen, vor allem aber, um sie in keiner Weise antasten zu lassen, wünschte Unser Vorgänger aus gewissenhafter Sorge für sein apostolisches Amt dringend, „es sollten eine größere Zahl Gelehrter den Schutz der Heiligen Schrift in gehöriger Weise übernehmen und dauernd leisten; vor allem aber sollten diejenigen, die Gottes Gnade zum Priesterstand berufen habe, Tag für Tag, wie es recht und billig sei, mehr Sorge und Fleiß darauf verwenden, die heiligen Bücher zu lesen, zu betrachten und zu erklären9.

 

 

Bibelschule in Jerusalem. Die Bibelkommission

 

6 Aus diesen Erwägungen heraus hatte der Papst schon früher die Schule für die biblischen Schulen gelobt und gutgeheißen, die der Generalobere des Dominikanerordens an der St. Stephans-Kirche in Jerusalem gegründet hatte; „durch sie“, so äußerte er sich, „hat die Bibelwissenschaft schon beträchtliche Förderung erfahren und erhofft deren noch größere10. Aus dem gleichen Grund fügte er in seinem letzten Lebensjahre noch eine andere Maßnahme hinzu, wodurch diese im RundschreibenProvidentissimus Deus“ so angelegentlich empfohlenen Studien immer mehr vervollkommnet und möglichst sicher gefördert werden sollten: durch das Apostolische SchreibenVigilantiae“ vom 30. Oktober 1902 setzte er einen aus bedeutenden Gelehrten bestehenden Ausschuß, eine sogenannte Kommission, ein, „deren Aufgabe es sein sollte, mit allen Mitteln dafür wirksam zu sorgen, dass der Heiligen Schrift überall bei den Katholiken die von den Zeitverhältnissen geforderte sorgfältige Behandlung zuteil werde und von ihr nicht nur jeder Hauch des Irrtums, sondern auch jegliche allzu freie Ansicht ferngehalten werde11. Diesen Ausschuß haben auch wir, nach dem Beispiel unserer Vorgänger, durch die Tat bestätigt und gefördert und uns, wie es früher öfters geschehen ist, seiner bedient, um den Erklärern der Heiligen Bücher die heilsamen Regeln der katholischen Exegese ins Gedächtnis zu rufen, die die heiligen Väter, die Kirchenlehrer und die Päpste überliefert haben12.

 

 

Pius X.: Die akademischen Grade,

Studienordnung für die Seminarien. Päpstliches Bibelinstitut

 

7 An dieser Stelle scheint es nicht unangebracht zu sein, dankbar in Erinnerung zu bringen, was unsere Vorgänger in der Folgezeit an besonders nützlichen Maßnahmen zum gleichen Zweck beigetragen haben, Maßnahmen, die man Ergänzungen oder Früchte der glücklichen Initiative Leos XIII. nennen könnte. Pius’ X. Absicht war es, „ein wirksames Mittel zu schaffen, wodurch eine reiche Zahl von Lehrern bereitgestellt würde, die mit anerkannter, ernster und gründlicher Gelehrsamkeit in den katholischen Schulen die Heilige Schrift erklären“. Daher schuf er „die akademischen Grade des Lizentiates und des Doktorates in der Bibelwissenschaft, die von der Bibelkommission erteilt werden sollten13. Weiterhin wollte er erreichen, dass die künftigen Priester nicht nur selbst über eine genaue Kenntnis der Bedeutung, der Eigenart und der Lehre der Bibel verfügten, sondern dass sie den Dienst des Wortes Gottes auch richtig und geschickt versehen und die von Gott inspirierten Bücher gegen die Einwürfe verteidigen könnten. Daher erließ er eine Bestimmung über die in den Klerikalseminarien zu beobachtende Studienordnung für die biblischen Fächer14. Endlich wollt er, „dass in der Stadt Rom ein Mittelpunkt des höheren Bibelstudiums bestehe, um in möglichst wirksamer Weise die Bibelwissenschaft und die zu dieser gehörigen Studien nach dem Geiste der Katholischen Kirche zu fördern“. So gründete er das Päpstliche Bibelinstitut, das er der Sorge der Gesellschaft Jesu anvertraute und „mit Lehrkanzeln für die höheren Fächer und mit allen Hilfsmitteln der biblischen Ausbildung ausgestattetwissen wollte, und gab dafür die Anordnungen und Vorschriften, eine Gründung, bei der er, seinen eigenen Worten gemäß, einen heilsamen und fruchtbaren Gedanken Leos XIII. zur Ausführung brachte.15

 

 

Pius XI.: Verpflichtung zur Erwerbung der akademischen Grade

 

8 Alle diese Maßnahmen und Einrichtungen vervollkommnete dann Unser unmittelbarer Vorgänger Pius XI. seligen Gedenkens. So bestimmte er unter anderem, es dürfe „niemand in den Seminarien die biblischen Fächer vortragen, wenn er nicht besondere Studien in diesem Fach gemacht und bei der Bibelkommission oder dem Bibelinstitut rechtmäßig die akademischen Grade erworben“ hätte. Diese Grade sollten die gleichen Rechte und Wirkungen haben, wie die rechtmäßig erworbenen Grade in der Theologie oder im Kirchenrecht. Ebenso ordnete er an, es dürfe keinem ein Benefizium verliehen werden, das kirchenrechtlich die Verpflichtung mit sich bringe, dem Volk die Heilige Schrift zu erklären, wenn er nicht, außer den übrigen Erfordernissen, das Lizentiat oder das Doktorrat in der Bibelwissenschaft besitze. Gleichzeitig ermahnt er die Generaloberen der Orden und religiösen Genossenschaften und ebenso die Bischöfe der ganzen katholischen Welt, die Fähigsten ihrer Alumnen zum Besuch der Vorlesungen und zur Erwerbung der akademischen Grade an das Päpstliche Bibelinstitut zu schicken. Diese Aufforderung bekräftigte er durch sein eigenes Beispiel und stiftete freigebig zu diesem Zweck einen jährlichen Beitrag16.

 

 

Die Abtei vom heiligen Hieronymus für die Revision der Vulgata

 

9 Unter Billigung und Gutheißung Pius´X. war im Jahre 1907 „den Benediktinern der Auftrag erteilt worden, Forschungen und Studien zu unternehmen, auf die sich einen Neuausgabe der lateinischen Bibelübersetzung, der sogenannten Vulgata, stützen könne17. Dieses „arbeitsvolle und schwierige Unternehmen“, das viel Zeit und große Kosten verlangt, hatte inzwischen seinen großen Nutzen erwiesen durch die ausgezeichneten Bände, die bereits erschienen waren. Um es nun sicher und fest zu begründen, errichtete Pius XI. in Rom das Kloster des heiligen Hieronymus, das sich dieser Arbeit ausschließlich widmen soll, und stattete es reichlich mit einer Bibliothek und mit anderen Forschungsmitteln aus18.

 

 




4 S. Theol. Ia, q. 70, art. 1 ad 3.



5 De Gen. ad litt. 2,9,20; PL XXXIV, 270f; CSEL XXVIII (Sectio III, pars 2), S. 46.



6 Leonis XIII Acta XIII, S. 355 ; Ench. Bibl. N. 106.



7 Cf. Benedikt XV., Enz. „SPIRITUS PARACLITUS“, AAS. XII (1920), S. 396 ; Ench. Bibl. N. 471.



8 Leonis XIII Acta XIII, S. 357 f; Ench. Bibl. N 109 f.



9 Vgl. ebd. S. 328; Ench. Bibl. N. 67 f.



10 Apostolisches SchreibenHierosolymae in coenobio” vom 17. September 1892; Leonis XIII Acta XII, S. 240.



11 Apostolisches SchreibenVigilantiae” vom 30. Oktober 1902; Leonis XIII Acta XXII, S. 232 f ; Ench. Bibl. N. 130-141; N. 130, 132.



12 Vgl. Schreiben der päpstlichen Bibelkommission an die Erzbischöfe und Bischöfe Italiens vom 20. August 1941; AAS XXXIII (1941), S. 465-472.



13 Apostolischen SchreibenScripturae Sanctae” vom 23. Februar 1904; Pii X Acta I, S. 176-179; Ench. Bibl. N. 142-150; cf. N. 143-144.



14 Apostolisches SchreibenQuoniam in re biblica“ vom 27. März 1906; Pii X Acta III, S. 72-76; Ench. Bibl. N. 155-173; cf. N. 155.



15 Apostolisches SchreibenVinea electa“ vom 7. Mai 1909; AAS. 1 (1909), S. 447-449; Ench. Bibl. N. 293-306; cf. N. 296 und 294.



16 Vgl. Motu ProprioBibliorum scientiam” vom 27. April 1924; AAS. XVI (1924), S. 180-182; Ench. Bibl. N. 518-525.



17 Schreiben an den hochwürdigsten Abt D. Aidan Gasquet vom 3. Dezember 1907; Pii X Acta IV, S. 117-119; Ench. Bibl. N. 285 f.



18 Apostolische KonstitutionInter praecipuas“ vom 15. Juni 1933; AAS XXVI (1934), S. 85-87.






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