I.
Neue Gesichtspunkte des Problems:
die Zuständigkeit des kirchlichen Lehramtes
Neue Problemstellungen
2. Die Veränderungen sind wirklich
bedeutsam und verschiedenartig. Zunächst handelt es sich um die rasche
Bevölkerungszunahme: viele fürchten, daß die Weltbevölkerung schneller zunimmt,
als die zur Verfügung stehende Nahrung erlaubt. Dadurch wächst die Not in
vielen Familien und in den Entwicklungsländern. Das kann staatliche Regierungen
leicht dazu drängen, diese Gefahr mit radikalen Maßnahmen zu bekämpfen. Dazu
erschweren nicht nur Arbeits- und Wohnverhältnisse, sondern auch gesteigerte
Ansprüche wirtschaftlicher Art und im Hinblick auf die Erziehung und den
Unterricht der Jugend den angemessenen Unterhalt einer größeren Zahl von
Kindern.
Wir erleben auch einen gewissen Wandel in der Auffassung
von der Persönlichkeit der Frau und ihrer Aufgabe in der menschlichen
Gesellschaft; ebenso in der Auffassung vom Wert der Gattenliebe in der Ehe und
in der Beurteilung des ehelichen Verkehrs im Hinblick auf diese Liebe.
Schließlich ist vor allem der staunenswerte Fortschritt
des Menschen in der Beherrschung der Naturkräfte und deren rationaler
Auswertung in Betracht zu ziehen. Diese Herrschaft sucht nun der Mensch auf
sein ganzes Leben auszudehnen: auf seinen Körper, seine seelischen Kräfte, auf
das soziale Leben und selbst auf die Gesetze, die die Weitergabe des Lebens
regeln.
3. Diese Sachlage wirft neue Fragen auf.
Wäre es nicht angebracht, angesichts der gegenwärtigen Lebensverhältnisse und
der Bedeutung, die der eheliche Verkehr für die Harmonie und gegenseitige Treue
der Gatten hat, die heute geltenden sittlichen Normen zu überprüfen? Zumal,
wenn man erwägt, daß diese unter Umständen nur unter heroischen Opfern befolgt
werden können?
Könnte nicht das sogenannte Ganzheitsprinzip auf diesen
Bereich angewandt werden und damit die Planung einer weniger großen, aber
vernünftig geregelten Fruchtbarkeit einen physisch unfruchtbar machenden Akt in
eine erlaubte und vorausschauende Geburtenlenkung verwandeln? Kann man nicht
die Meinung vertreten, daß das Ziel des Dienstes an der Fortpflanzung mehr dem
Eheleben als Ganzen aufgegeben sei als jedem einzelnen Akt? Man stellt auch die
Frage, ob bei dem gesteigerten Verantwortungsbewußtsein des heutigen Menschen
nicht die Zeit gekommen sei, wo die Weitergabe des Lebens mehr von Vernunft und
freier Entscheidung bestimmt werden sollte als von gewissen biologischen
Regelmäßigkeiten.
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