|
Eigenart der ehelichen Liebe
9. In diesem Licht wird die besondere
Eigenart und Forderung der ehelichen Liebe deutlich. Es kommt sehr darauf an,
daß man davon die rechte Vorstellung hat.
An erster Stelle müssen wir sie als vollmenschliche
Liebe sehen; das heißt als sinnenhaft und geistig zugleich. Sie entspringt
darum nicht nur Trieb und Leidenschaft, sondern auch und vor allem einem
Entscheid des freien Willens, der darauf hindrängt, in Freud und Leid des
Alltags durchzuhalten, ja dadurch stärker zu werden: so werden dann die Gatten
ein Herz und eine Seele und kommen gemeinsam zu ihrer menschlichen Vollendung.
Weiterhin ist es Liebe, die aufs Ganze geht; jene
besondere Form personaler Freund- schaft, in der die Gatten alles großherzig
miteinander teilen, weder unberechtigte Vorbehalte machen noch ihren eigenen Vorteil
suchen. Wer seinen Gatten wirklich liebt, liebt ihn um seiner selbst willen,
nicht nur wegen dessen, was er von ihm empfängt. Und es ist seine Freude, daß
er durch seine Ganzhingabe bereichern darf.
Die Liebe der Gatten ist zudem treu und ausschließlich
bis zum Ende des Lebens; so wie sie Braut und Bräutigam an jenem Tag
verstanden, da sie sich frei und klar bewußt durch das gegenseitige eheliche
Jawort aneinander gebunden haben. Niemand kann behaupten, daß die Treue der
Gatten - mag sie auch bisweilen schwer werden - unmöglich sei. Im Gegenteil. Zu
allen Zeiten hatte sie ihren Adel und reiche Verdienste. Beispiele sehr vieler
Ehepaare im Lauf der Jahrhunderte sind der Beweis dafür: Treue entspricht nicht
nur dem Wesen der Ehe, sie ist darüber hinaus eine Quelle innigen, dauernden
Glücks.
Diese Liebe ist schließlich fruchtbar, da sie
nicht ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus
fortzudauern strebt und neues Leben wecken will. "Ehe und eheliche Liebe
sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft
ausgerichtet. Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen
zum Wohl der Eltern selbst sehr bei8."
|