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Untrennbarkeit von liebender Vereinigung und
Fortpflanzung
12. Diese vom kirchlichen Lehramt oft
dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung
der beiden Sinngehalte - liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide
dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht
eigenmächtig auflösen.
Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt,
indem er den Gatten und die Gattin aufs engste miteinander vereint, zugleich
zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des
Mannes und der Frau eingeschrieben sind. Wenn die beiden wesentlichen
Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden,
behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz den Sinngehalt gegenseitiger und
wahrer Liebe, und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft,
zu der der Mensch berufen ist. Unserer Meinung nach sind die Menschen unserer
Zeit durchaus imstande, die Vernunftgemäßheit dieser Lehre zu erfassen.
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