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Treue zum Schöpfungsplan Gottes
13. Man weist ja mit Recht darauf hin, daß
ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf
seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, daß
solche Handlungsweise vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche
Ordnung für das Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt. Ebenso muß
man dann auch, wenn man darüber nachdenkt, zugeben: Ein Akt gegenseitiger Liebe
widerspricht dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem
Willen des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in
ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens
beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einerseits Gottes Gabe genießt
und anderseits - wenn auch nur teilweise - Sinn und Ziel dieser Gabe
ausschließt, handelt er somit im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau
und deren inniger Verbundenheit; er stellt sich damit gegen Gottes Plan und
heiligen Willen. Wer das Geschenk ehelicher Liebe genießt und sich dabei an die
Zeugungsgesetze hält, der verhält sich nicht, als wäre er Herr über die Quellen
des Lebens, sondern er stellt sich vielmehr in den Dienst des auf den Schöpfer
zurückgehenden Planes. Wie nämlich der Mensch ganz allgemein keine
unbeschränkte Verfügungsmacht über seinen Körper hat, so im besonderen auch
nicht über die Zeugungskräfte als solche, sind doch diese ihrer innersten Natur
nach auf die Weckung menschlichen Lebens angelegt, dessen Ursprung Gott ist.
"Das menschliche Leben muß allen etwas Heiliges sein", mahnt Unser
Vorgänger Johannes XXIII., "denn es verlangt von seinem ersten Aufkeimen
an das schöpferische Eingreifen Gottes13."
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