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Paul VI.
Populorum progressio

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  • Weltweite Ausmaße der sozialen Frage
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Weltweite Ausmaße der sozialen Frage

1. Die Entwicklung der Völker wird von der Kirche aufmerksam verfolgt: vor allem derer, die dem Hunger, dem Elend, den herrschenden Krankheiten, der Unwissenheit zu entrinnen suchen; derer, die umfassender an den Früchten der Zivilisation teilnehmen und ihre Begabung wirksamer zur Geltung bringen wollen, die entschieden ihre vollere Entfaltung erstreben. Das Zweite Vatikanische Konzil wurde vor kurzem abgeschlossen. Seither steht das, was das Evangelium in dieser Frage fordert, klarer und lebendiger im Bewußtsein der Kirche. Es ist ihre Pflicht, sich in den Dienst der Menschen zu stellen, um ihnen zu helfen, dieses schwere Problem in seiner ganzen Breite anzupacken, und sie in diesem entscheidenden Augenblick der Menschheitsgeschichte von der Dringlichkeit gemeinsamen Handelns zu überzeugen.

2. In ihren großen Enzykliken Rerum novarum1 Leos XIII., Quadragesimo anno2 Pius' XI. - nicht zu sprechen von den Botschaften, die Pius XII. durch den Rundfunk an alle Völker gerichtet hat3 -, Mater et Magistra4 und Pacem in terris5 Johannes' XXIII. haben sich Unsere Vorgänger der Pflicht ihres Amtes, die soziale Frage ihre Zeit im Licht des Evangeliums zu erhellen, nicht entzogen.

3. Heute ist - darüber müssen sich alle klar sein - die soziale Frage weltweit geworden. Johannes XXIII. hat dies deutlich ausgesprochen6, und das Konzil hat es in der pastoralen Konstitution über Die Kirche in der Welt von heute7 bestätigt. Die darin enthaltene Lehre ist gewichtig, ihre Verwirklichung drängt. Die Völker, die Hunger leiden, bitten die Völker, die im Wohlstand leben, dringend und inständig um Hilfe. Die Kirche erzittert vor diesem Schrei der Angst und wendet sich an jeden einzelnen, dem Hilferuf seines Bruders in Liebe zu antworten.

4. Bevor Uns die Leitung der katholischen Kirche anvertraut wurde, haben Uns zwei Reisen, die eine nach Lateinamerika (1960), die andere nach Afrika (1962), in unmittelbare Berührung mit den beängstigenden Problemen gebracht, die jene Kontinente, die an sich reich sind an unverbrauchten körperlichen und geistigen Kräften, bedrängen und geradezu einschnüren. Erhoben zu dem Amt, dem die väterliche Sorge um alle Menschen obliegt, konnten Wir anläßlich der Reisen ins Heilige Land und nach Indien die ungeheuren Schwierigkeiten sehen und gleichsam mit unseren Händen greifen, mit denen sich jene Völker einer alten Kultur auseinanderzusetzen haben, um die Entwicklung ihrer Verhältnisse zu erlangen. Schließlich ergab sich gegen Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils für Uns durch Gottes Fügung die Gelegenheit, Uns an die Generalversammlung der Vereinten Nationen zu wenden. Wir haben Uns vor diesem weltweiten Forum zum Anwalt der armen Völker gemacht.

5. Erst jüngst haben Wir schließlich in dem Bestreben, den Wünschen des Konzils zu entsprechen und zugleich dem Interesse des Apostolischen Stuhles an der großen und gerechten Sache der Entwicklungsländer Ausdruck zu geben, es für Unsere Pflicht erachtet, die Behörden der Römischen Kurie durch eine Päpstliche Kommission zu ergänzen, deren Aufgabe es sein soll, "im ganzen Volk Gottes die Einsicht zu wecken, welche Aufgaben die Gegenwart von ihm fordert: die Entwicklung der armen Völker vorantreiben, die soziale Gerechtigkeit zwischen den Nationen fördern; den weniger entwickelten Nationen zu helfen, daß sie selbst und für sich selbst an ihrem Fortschritt arbeiten können8". "Gerechtigkeit und Friede" ist Name und Programm dieser Kommission. Wir zweifeln nicht daran, daß sich mit Unseren katholischen Söhnen und den christlichen Brüdern alle Menschen guten Willens vereinen werden, um diese Vorhaben in die Tat umzusetzen. Deshalb richten Wir heute an alle diesen feierlichen Aufruf zu gemeinsamem Werk in Fragen der Entwicklung, einer umfassenden für jeden Menschen, einer solidarischen für die Menschheit.




1 Vgl. Acta Leonis XIII., t. XI (1892) 97-148.



2 Vgl. AAS 23 (1931) 177-228.



3 Vgl. Besonders: Rundfunkbotschaft vom 1. Juni 1941 zum 50jährigen Jubiläum von Rerum novarum: AAS 33 (1941) 195-205; Weihnachtsbotschaft 1942: AAS 35 (1943) 9-24; Ansprache an die katholische Arbeiterbewegung Italiens anläßlich der jährlichen Gedenkfeier von Rerum novarum am 14. Mai 1953: AAS 45 (1953) 402-408.



4 Vgl. AAS 53 (1961) 401-464.



5 Vgl. AAS 55 (1963) 257-304.



6 Vgl. Enzyklika Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961) 440.



7 Gaudium et spes Nr. ~72: AAS 58 (1966) 1084-1094.



8 Motu Proprio Catholicam Ecclesiam, 6. Januar 1967: AAS 59 (1967) 27.






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