II. TEIL
Um eine solidarische Entwicklung
der Menschheit
43.
Die allseitige Entwicklung des Einzelmenschen muß
Hand in Hand gehen mit der Entwicklung der gesamten Menschheit; beide müssen
sich wechselseitig unterstützen. Wir sagten in Bombay: "Der Mensch muß dem Menschen begegnen. Die Völker müssen sich als
Brüder und Schwestern begegnen, als Kinder Gottes. In diesem gegenseitigen
Verstehen und in dieser Freundschaft, in dieser heiligen Gemeinschaft müssen
wir mit dem gemeinsamen Werk und der gemeinsamen Zukunft der Menschheit
beginnen47." Deshalb schlugen Wir vor, konkrete Mittel und
praktische Formen der Organisation und Zusammenarbeit zu suchen, um die
verfügbaren Hilfsmittel gemeinsam zu nutzen und so eine echte Gemeinschaft
unter den Völkern zu stiften.
44.
Diese Pflicht betrifft an erster Stelle die Begüterten. Sie wurzelt in der
natürlichen und übernatürlichen Brüderlichkeit der Menschen, und zwar in
dreifacher Hinsicht: zuerst in der Pflicht zur Solidarität, der Hilfe, die die
reichen Völker den Entwicklungsländern leisten müssen; sodann in der Pflicht
zur sozialen Gerechtigkeit, das, was an den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den
mächtigen und schwachen Völkern ungesund ist, abzustellen; endlich in der
Pflicht zur Liebe zu allen, zur Schaffung einer menschlicheren Welt für alle,
wo alle geben und empfangen können, ohne daß der
Fortschritt der einen ein Hindernis für die Entwicklung der anderen ist. Diese
Angelegenheit wiegt schwer; von ihr hängt die Zukunft der Zivilisation ab.
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