I.
Die segensreichen Wirkungen von
"Rerum novarum".
16. Um also mit
dem erstgenannten zu beginnen, dürfen Wir nicht unterlassen, der Mahnung des
hl. Ambrosius folgend, der da sagt: "Keine Pflicht geht über die
Dankespflicht"13, überschwenglichen Dank Gott dem Allmächtigen und
Allgütigen zu sagen für die reichen Segnungen, die Kirche und Welt durch Leos
xll1. Rundschreiben zuteil geworden sind. Wollten Wir auch nur im Überfluge
dieser Segnungen Erwähnung tun, so hätten Wir nicht viel weniger als eine
Gesamtdarstellung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung in
den letzten 40 Jahren zu geben. Unter drei Hauptgesichtspunkten lassen sie sich
indes knapp zusammenfassen, entsprechend den drei Seiten, deren Mitwirkung der
Papst zu seinem großen Erneuerungswerk erwartete.
1. Kirche
17. An erster
Stelle die Mitwirkung der Kirche betreffend, hatte Leo XIII. ausgeführt:
"Die Kirche schöpft aus der Frohbotschaft die Lehren, die den Streit, wenn
nicht völlig beizulegen, so doch zu entgiften und zu mildern vermögen; sie ist
es ebenfalls, die durch ihre Weisungen nicht nur den Verstand zu belehren,
sondern die gesamte sittliche Lebensführung des Menschen zu ordnen sich
angelegen sein läßt; sie trifft zur Hebung der Lage der Enterbten vielfältige,
ersprießliche Veranstaltungen"14.
Lehre
18. Diesen
ihren kostbaren Schatz hat die Kirche fürwahr nicht in der Truhe verborgen
gehalten; vielmehr teilte sie in reicher Fülle davon aus zur allgemeinen und so
notwendigen Befriedung. Ohne Unterlaß haben Leo XIII. selbst wie seine
Nachfolger die Gesellschafts- und Wirtschaftslehre des Rundschreibens Rerum
novarum in Wort und Schrift verkündet, immer wieder eingeschärft und in
zweckmäßiger Anpassung an die Sach- und Zeiterfordernisse dem Bedürfnis
entsprechend angewandt; stets im Geiste väterlicher Fürsorge und in
unerschrockener Erfüllung ihrer Hirtenpfllicht, sich vor allem der Armen und
Hilflosen anzunehmen15. Desgleichen taten so viele Bischöfe, die sich
unermüdlich angelegen sein ließen, diese Lehre auszulegen, in ihr Verständnis
einzuführen und die Anwendung auf die örtlich verschiedenen Verhältnisse zu
geben, nach dem Sinn und nach den Weisungen des HI. Stuhles16.
19. Kein Wunder
denn, daß unter Führung und Leitung der Kirche eine große Zahl gelehrter Männer
aus dem Priester und Laienstande den zeitgemäßen Ausbau der Gesellschafts- und
Wirtschaftswissenschaft entschlossen in Angriff nahm, wobei sie vor allem das
Bestreben leitete, der ewig alten und ewig jungen, stets unwandelbaren
Kirchenlehre die Heilmittel für die immer wechselnden Zeitbedürfnisse zu
entnehmen.
20. So entstand
im Lichte und unter der Wegleite des Leoninischen Rundschreibens wirklich eine
katholische Gesellschaftswissenschaft ,1 deren weiterer Ausgestaltung und
Bereicherung mit unverdrossener Hingabe jene erlesenen Männer obliegen, den Wir
den Ehrennamen "Helfer der Kirche" gaben. Auch sie vergraben ihre
Wissenschaft nicht, sondern stellen sie hinein in den Lärm und Kampf des Tages.
Beispielshalber nennen Wir nur: mit ebenso großem Nutzen wie Zulauf
veranstaltete Lehrgänge an Katholischen Universitäten, Akademien, Seminarien;
soziale Tagungen und "Wochen" in großer Zahl und mit schönen
Erfolgen; Studienvereinigungen; endlich zweckentsprechende, gediegene Schriften
aller Art für die verschiedensten Leserkreise.
21. Doch damit
sind die Auswirkungen des päpstlichen Schriftstücks noch keineswegs erschöpft.
Allmählich und unauffällig gewann die Lehre des Rundschreibens Rerurn novarum
Einfluß auch in solchen Kreisen, die von der kirchlichen Einheit getrennt die
Oberhoheit der Kirche nicht anerkennen. In der Tat sind die katholischen
Sozialprinzipien mit der Zeit Gemeingut des Menschengeschlechts geworden. So
haben wir die Freude, die ewigen Wahrheiten, die Unser glorreicher Vorgänger
hoheitsvoll verkündet hatte, nicht bloß in nichtkatholischen Zeitschriften und
Büchern, sondern auch in den gesetzgeberischen Körperschaften und in
Gerichtsverhandlungen immer wieder anrufen und verfechten zu hören.
22. Ja, als
nach dem Weltkriege die Staatsmänner der führenden Mächte den Frieden auf eine
grundlegende Neuschaffung der gesellschaftlichen Verhältnisse gründen wollten,
erwiesen sich mehrere der zu einer gerechten und billigen Regelung des
Arbeitsverhältnisses aufgestellten Leitsätze so auffallend mit den Lehren und
Weisungen Leos XIII. in Übereinstimmung, daß sie gerade mit bewußter Absicht
aus diesen als ihrer Quelle abgeleitet erscheinen möchten. Fürwahr, das
Rundschreiben Rerum novarum ist eine Urkunde, denkwürdig für alle Zeiten,
wirklich nach dem Worte des Isaias ein "ragendes Wahrzeichen für die
Völker"17.
Anwendung
23. Während nun
in weiterer Ausstrahlung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit die Kenntnis
der Lehre Leos XIII. in die weitesten Kreise drang, blieb auch die nutzbare
Anwendung nicht zurück. Ganz besonders galt diese im Geiste tätigen Wohlwollens
mit Eifer aufgenommene Arbeit der Emporführung jener Klasse der menschlichen
Gesellschaft, die, obwohl im Zuge der neuzeitlichen wirtschaftlichen
Entwicklung an Zahl ungeheuer angewachsen, dennoch ihre rechte Eingliederung in
diese Gesellschaft und daher auch die ihr gebührende Achtung und Wertung noch
nicht gefunden hatte, nämlich der Arbeiterklasse. Unverzüglich lud der Klerus,
den Bischöfen nacheifernd, zu seinen sonstigen Seelsorgspflichten auch noch ein
gewaltiges Maß volksbildnerischer und volkserzieherischer Arbeit auf seine
Schultern, eine Arbeit, die sich gerade seelsorgerlich als überaus dankbar
erwies. Die in beharrlich aufgewandter Mühe erreichte Durchbildung und
Durchdringung der Arbeiterschaft mit christlichem Geist trug überdies in
besonderem Maße dazu bei, den christlichen Arbeitern das wahre Bewußtsein ihres
Wertes und ihrer Würde zu geben und sie instand zu setzen, in klarer Erkenntnis
ihrer besonderen Rechte und Pflichten in Ehren und Treuen mit Erfolg den Weg
sozialen und ökonomischen Aufstiegs zu beschreiten, ja auf diesem Wege sich
selbst in Führung zu setzen.
24. Der nächste
Schritt galt der umfassenderen Sicherung einer gehobeneren Lebenshaltung. Nicht
allein, daß Wohlfahrtseinrichtungen und Wohltätigkeitsanstalten in Befolgung
des päpstlichen Aufrufs in großer Zahl und Mannigfaltigkeit entstanden. Dazu
kommt das aufblühende Vereinigungswesen: allerorts bildeten sich Tag für Tag zu
wechselseitiger Nächstenhilfe und Selbsthilfe Vereinigungen der Arbeiter, der
Handwerker, des Landvolkes, der Lohn und Gehaltsempfänger aller Kategorien
stets an der Hand der Kirche, sehr oft unter priesterlicher Initiative.
2. Staat
25. Zum
Zweiten, die Staatsgewalt betreffend, setzte sich Leo XIII. über die von der
liberalen Staatslehre aufgerichteten Schranken kurzerhand hinweg. Dieser
Staatsauffassung, die im Staat nur den Wächter der Rechtsordnung erblicken
will, setzte Leo unbeirrt die Lehre vom Rechts und Wohlfahrtsstaat entgegen:
durch richtige Gestaltung der gesamten gesetzlichen und sachlichen
Einrichtungen müßten allgemeine Wohlfahrt wie auch Wohlfahrt der einzelnen als
natürliches Ergebnis der Verfassung und Verwaltung des Staates sich
einstellen'18. Der Initiative des einzelnen Staatsbürgers und der
Familie sei gewiß der gebührende Spielraum zu lassen; dieser finde aber seine
Grenze am Gemeinwohl und am Rechte anderer. Der Staatsgewalt obliege der
Machtvolle Schutz des Gesamtvolkes und aller seiner Glieder; bei der Erfüllung
dieser seiner Rechtsschutzaufgabe habe der Staat in besonderer Weise auf die
Rechte der Schwachen und Mittellosen Bedacht zu nehmen. "Bedürfen doch die
besitzenden Kreise, selber stark genug, sich zu schützen, weniger des staatlichen
Schutzes; die Masse der Enterbten dagegen, aller eigenen Hilfsmittel entblößt,
sieht sich ganz auf die Hilfe des Staates angewiesen. Der Lohnarbeiterschaft,
dieser Hauptmasse der Enterbten, schuldet der Staat daher ein ganz besonderes
Maß von Obsorge und Fürsorge." 19
26. Es soll
nicht verkannt werden, daß verschiedene Staatsregierungen bereits vor dem
Rundschreiben Leos XIII. das eine oder andere zugunsten der Arbeiterschaft in
Abhilfe der dringendsten Notstände und der schreiendsten Unbill unternommen
hatten. Aber erst nachdem das Apostolische Hirtenwort vom Lehrstuhle Petri aus
seinen Weg über die ganze Welt hin genommen hatte, gingen die Staatsmänner,
beseelt von einem tieferen Verständnis ihres staatsmännischen Berufes, an die
Einleitung einer umfassenderen Sozialpolitik.
27. Der
Liberalismus, der so lange ein wirksames Eingreifen der Staatsgewalt
hintanzuhalten vermocht hatte, war aus dem Sattel gehoben. Jetzt nahmen die
Völker, dem Aufruf des Rundschreibens Rerum novarum folgend, eine energische
Sozialpolitik selber in die Hand. Hervorragende katholische Männer nahmen
Veranlassung, sich ihren Regierungen für Aufgaben dieser Art zur Verfügung zu
stellen. Oft genug waren gerade sie die wärmsten Befürworter dieser neuen
Politik in den gesetzgebenden Versammlungen; ja, nicht selten sind Diener des
Heiligtums, die ganz in Leos Gedankenwelt leben, die Ausarbeiter und Einbringer
solcher Gesetzesvorlagen gewesen, deren Verabschiedung und Vollzug sie dann
weiter mit aller Kraft betrieben.
28. Diese
unablässigen und unermüdlichen Bemühungen brachten schließlich ein neues, dem
vorigen Geschlecht noch gänzlich unbekanntes Rechtsgebiet zur Entwicklung: das
Arbeitsrecht, das den Schutz der Menschen und Christenwürde des Arbeiters zum
Gegenstand hat: Leben, Gesundheit, Kräfte, Familie, Heim, Arbeitsstätte,
Arbeitslohn. Betriebsgefahren, kurz alles, was den Arbeiter und seine
Lebensverhältnisse betrifft, zieht das Arbeitsrecht in seinen Kreis, unter besonderer
Berücksichtigung der Frauen und Kinderarbeit. Atmen auch nicht alle
arbeitsrechtlichen Bestimmungen vollkommen den Geist Leos XIII., so bestehen
doch unverkennbar starke Anklänge an sein Rundschreiben Rerum novarum, dem es
in hervorragendem Maße zu danken ist, wenn seither die Lage der Arbeiterschaft
eine Wendung zum Besseren erfahren hat.
3. Selbsthilfe
29. An dritter
Stelle endlich wies die Weisheit des Papstes Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf
den Weg der Selbsthilfe, "durch solche Veranstaltungen nämlich, durch die
der Hilfsbedürftige geeignete Hilfe findet und die beiden gesellschaftlichen
Gruppen einander näher gebracht werden"20. Den ersten Platz unter
diesen Einrichtungen wies Leo den Vereinigungen zu, die sich entweder aus
Arbeitern allein oder aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugleich
zusammensetzen. Eingehende Ausführungen widmet der Papst ihrer Erläuterung und
Empfehlung; ihr Wesen, ihre Aufgabe, ihr Nutzen, ihre Rechte und Pflichten,
ihre Verfassung werden von ihm mit tiefem Verständnis dargelegt.
30. Gerade
dieses Lehrstück erwies sich als überaus zeitgemäß und angebracht: waren doch
damals in verschiedenen Staaten die herrschenden Kreise, noch ganz erfüllt von
den liberalen Ideen, derartigen Vereinigungen wenig günstig gesinnt oder
verfolgten sie sogar offen. Während ähnliche Vereinigungen anderer
Volksschichten auf keinerlei Schwierigkeiten stießen und ohne weiteres den
staatlichen Rechtsschutz genossen, versagte man in himmelschreiender
Ungerechtigkeit gerade denen das Koalitionsrecht, die seiner zum Schutz gegen
übermächtigen Druck am dringendsten bedurften. Ja, es gab selbst Katholiken,
die die ersten Koalitionsversuche der Arbeiter sehr unfreundlich ansahen, ja in
ihnen mehr oder weniger sozialistische oder revolutionäre Umtriebe erblicken
wollten.
Zusammenschluß der Arbeiter
31. Darin liegt
die einzigartige Bedeutung der von Leo kraft seiner obersten Lehrgewalt
verkündeten Grundsätze, daß sie diese Widerstände zu brechen, diese Bedenken zu
zerstreuen vermocht haben; sodann aber darin, daß sie den christlichen
Arbeitern nicht allein den Anstoß gaben zur Gründung eines vielseitigen
Vereinigungswesens auf beruflicher Grundlage, sondern ihnen zugleich auch die
geeignete Anleitung dazu boten. Zahllose Arbeiter wurden so in ihrer guten
Gesinnung bestärkt und ,wirksam gefeit gegen die Lockungen der sozialistischen
Organisationen, die es wagten, sich als die einzigen anzupreisen, die in
wirksamer Weise für die Interessen der Enterbten und Ausgebeuteten einträten.
32. Besonders
glücklich war jene Anweisung des Rundschreibens Rerum novarum, wonach
"Verfassung und Leitung die Arbeitervereinigungen zu möglichst tauglichen
Werkzeugen für den ihnen vorgesetzten Zweck machen müssen. Dieser Zweck aber
besteht in der größtmöglichen Förderung der Mitglieder an Leib und Seele wie an
äußeren Gütern". Offenkundig aber sei "die religiös-sittliche
Vervollkommnung als das Hauptziel ins Auge zu fassen und nach ihm die ganze
Gebarung der Vereinigungen auszurichten". Denn "sind die
Vereinssatzungen auf die Religion als ihre feste Grundlage gestellt, dann ist
der Weg leicht zu einer Regelung der wechselseitigen Beziehungen der
Mitglieder, die ein friedvolles Zusammenleben und allgemeine Wohlfahrt
sichert"21.
33. Die
Gründung solcher Vereinigungen betrieben allenthalben Geistliche und Laien,
denen es darum ging, das ganze Programm des Papstes ohne Abstriche
durchzuführen, mit einem alten Lobes würdigen Eifer. So haben denn diese
Vereinigungen echt christliche Arbeiter gebildet, die, gleich hervorragend in
beruflicher Tüchtigkeit und religiöser Gewissenhaftigkeit, es verstanden, ihre
nachdrücklichste wirtschaftliche Interessenvertretung und den entschiedenen
Kampf um ihr Recht stets in Einklang zu halten mit dem strengsten Sinn für
Gerechtigkeit und dem aufrichtigen Willen zur Zusammenarbeit mit den anderen
gesellschaftlichen Gruppen zu dem Ziele der Erneuerung der Gesellschaft im
christlichen Geiste.
34. Zur
Durchführung der Anregungen und Anordnungen Leos XIII. schlug man den örtlichen
Verhältnissen entsprechend verschiedene Wege ein. In einzelnen Ländern ließ man
eine und dieselbe Organisation sämtliche vom Papste vorgezeichneten Aufgaben
übernehmen; anderwärts, wo die Umstände dies nahelegten oder notwendig machten,
gelangte man zu einer Aufgabenteilung derart, daß eigene Verbände die
Interessenvertretung auf dem Arbeitsmarkt übernahmen, andere Vereinigungen sich
den Aufgaben wirtschaftlicher Selbsthilfe zuwandten, während wiederum besondere
Vereine sich völlig auf das religiös-sittliche Aufgabengebiet und damit
zusammenhängende Zielsetzungen verlegten.
35. Letzteren
Weg schlug man namentlich dort ein, wo entweder die Landesgesetze oder
bestimmte wirtschaftliche Umstände oder jene beklagenswerte Gespaltenheit in
den Überzeugungen und Gesinnungen, unter der die heutige Gesellschaft weithin
zu leiden hat, sowie die zwingende Not, gegen den Ansturm der Mächte des Umsturzes
mit vereintem Einsatz aller Kräfte sich zur Wehr zu setzen, der Gründung rein
katholischer Gewerkschaften unübersteigliche Hindernisse entgegenstellten.
Unter solchen Umständen ergibt sich für die Katholiken die augenscheinliche
Notwendigkeit, gemischten Gewerkschaften anzugehören, - immer jedoch
vorausgesetzt, daß diese sich vorbehaltlos zu Recht und Gerechtigkeit bekennen
und ihren katholischen Mitgliedern die volle Freiheit gewährleisten, sich in
allem nach ihrem Gewissen zu richten und den Weisungen der Kirche zu folgen.
Den Bischöfen steht es zu, der Zugehörigkeit katholischer Arbeiter zu solchen
Gewerkschaften ihre Billigung zu erteilen, wenn sie nach Lage der Dinge deren
Notwendigkeit und religiöse Unbedenklichkeit für gegeben erachten. Dabei gelten
die Grundsätze wie auch die Sicherungen, die Unser Vorgänger sel. Anged. Pius
X. anbefohlen hat22. Die vornehmste und bedeutsamste dieser Sicherungen
ist das Nebeneinanderstehen von Gewerkschaften und Arbeitervereinen, welch
letztere ihre Mitglieder religiössittlich aufs gründlichste durchbilden und so
in den Stand setzen, jene wirtschaftlichen Verbände mit dem rechten Geist zu
durchdringen, der ihre ganze Tätigkeit beherrschen soll. Dadurch üben diese
Vereine einen wohltätigen Einfluß aus, der noch über den Kreis ihrer eigenen
Mitglieder hinausreicht.
36. So haben
dank dem päpstlichen Rundschreiben alle diese Arbeiter-Vereinigungen -
wenngleich an zahlenmäßiger Stärke derzeit leider von den sozialistischen und
kommunistischen Organisationen noch übertroffen - allenthalben einen so
erfreulichen Aufschwung genommen und einen so bedeutenden Mitgliederbestand um
ihr Banner geschart, daß in der einzelstaatlichen Sozialpolitik sowohl als bei
zwischenstaatlichen sozialpolitischen Veranstaltungen ihr Einfluß spürbar ist
in der Durchsetzung der rechtlichen und billigen Ansprüche der katholischen
Arbeiter, in der Verwirklichung der Grundsätze gesunder christlicher
Gesellschaftslehre.
Vereinigungswesen in anderen
Kreisen
37. Das von Leo
XIII. so tief begründete und so kraftvoll verfochtene Koalitionsrecht mußte den
Gedanken nahe legen, das Vereinigungswesen auch noch für andere
gesellschaftliche Gruppen als die Arbeiterschaft auszubauen. So geht es
wiederum zum großen Teil auf das Rundschreiben Leos MII. zurück, wenn unter der
Bauernschaft und überhaupt im Mittelstand das Vereins und Genossenschaftswesen
einen so herrlichen Aufschwung nahm und zu so großer Ausdehnung gelangte, wobei
kulturelle Ziele und wirtschaftliche Förderung in glücklichster Weise Hand in
Hand gehen.
Vereine von Arbeitgebern bzw.
Unternehmern
38. Hat der
dringende Wunsch Unseres Vorgängers, unter dem Arbeitgebertum und der
industriellen Führerschaft ähnliche Vereinigungen erblühen zu sehen, sich nicht
in gleichem Maße erfüllt, so daß Wir zu Unserm Leidwesen nur spärliche Ansätze
dazu erblicken, so liegt die Ursache keineswegs allein an mangelndem guten
Willen, sondern vor allem an den viel größeren sachlichen Schwierigkeiten, die sich
Vereinigungen dieser Art entgegenstellen. Diese Schwierigkeiten sind Uns sehr
wohl vertraut, und Wir wissen sie nach ihrem ganzen Gewicht zu würdigen. Das
kann jedoch Unsere feste Zuversicht auf die alsbaldige Überwindung dieser
Schwierigkeiten nicht erschüttern; inzwischen aber begrüßen Wir mit
aufrichtiger Herzensfreude das verheißungsvolle und glückliche Beginnen auf
diesem Gebiet, das noch größere Erfolge für die Zukunft erwarten
1äßt23.
Die Magna Charta christlicher
Sozialarbeit
39. Die Fülle
segensreicher Früchte des Leoninischen Rundschreibens, von denen Wir,
Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, nur einen ganz flüchtigen Überblick geben
konnten, beweisen Eines unwiderleglich: das in dieser unvergeßlichen Urkunde
gezeichnete Bild der menschlichen Gesellschaft ist kein wirklichkeitsfremdes,
wenngleich wundervolles Traumbild. Im Gegenteil: aus der unversieglichen
Lebensquelle der Frohbotschaft hat Unser großer Vorgänger Grundsätze entnommen,
die den mörderischen, das Menschengeschlecht zerfleischenden Streit, wenn nicht
augenblicklich zu befrieden, so doch gewiß merklich zu lindern vermögen. Daß
die vor 40 Jahren so reichlich ausgestreute gute Saat zum guten Teil auf
fruchtbare Erde gefallen ist, zeigt die herrliche Ernte, die mit Gottes Segen
für die Kirche Jesu Christi und für die ganze Menschheit eingebracht worden
ist. Ohne Übertreibung dürfen Wir feststellen: in der Feuerprobe dieser
Zeitspanne hat Leos Werk sich bewährt als die Magna Charta, als die sichere
Unterlage aller christlichen Sozialarbeit. Die Verächter aber dieses
päpstlichen Rundschreibens und seiner Feier lästern, was sie nicht kennen,
oder, wenn sie eine oberflächliche Kenntnis haben, fehlt ihnen doch das
Verständnis; oder wenn sie doch verstehen, so beweisen sie einen empörenden
Undank.
40. Der
Zeitraum seit Erscheinen des päpstlichen Rundschreibens sah jedoch hinsichtlich
einzelner Stellen Auslegungszweifel und Meinungsverschiedenheiten betreffs der
weiteren Folgerungen auftauchen, woraus sich manchmal auch unter Katholiken
recht lebhafte Erörterungen entspannen. Sodann erheischen neue Nöte unserer
Tage und die inzwischen eingetretenen tiefgreifenden Umwälzungen eine sorgsame
Anpassung der Lehre Leos sowie selbst die eine oder andere Ergänzung. Gern
ergreifen Wir daher die sich Uns bietende Gelegenheit, um diesen Zweifeln und
Zeiterfordernissen, soviel an Uns liegt, abzuhelfen. So verlangt es ja Unser
apostolisches Amt; macht es Uns doch zu jedermanns Schuldner24.
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