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Pius XI.
Quadragesimo anno

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  • I. Die segensreichen Wirkungen von "Rerum novarum".
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I.

Die segensreichen Wirkungen von "Rerum novarum".

16. Um also mit dem erstgenannten zu beginnen, dürfen Wir nicht unterlassen, der Mahnung des hl. Ambrosius folgend, der da sagt: "Keine Pflicht geht über die Dankespflicht"13, überschwenglichen Dank Gott dem Allmächtigen und Allgütigen zu sagen für die reichen Segnungen, die Kirche und Welt durch Leos xll1. Rundschreiben zuteil geworden sind. Wollten Wir auch nur im Überfluge dieser Segnungen Erwähnung tun, so hätten Wir nicht viel weniger als eine Gesamtdarstellung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten 40 Jahren zu geben. Unter drei Hauptgesichtspunkten lassen sie sich indes knapp zusammenfassen, entsprechend den drei Seiten, deren Mitwirkung der Papst zu seinem großen Erneuerungswerk erwartete.

1. Kirche

17. An erster Stelle die Mitwirkung der Kirche betreffend, hatte Leo XIII. ausgeführt: "Die Kirche schöpft aus der Frohbotschaft die Lehren, die den Streit, wenn nicht völlig beizulegen, so doch zu entgiften und zu mildern vermögen; sie ist es ebenfalls, die durch ihre Weisungen nicht nur den Verstand zu belehren, sondern die gesamte sittliche Lebensführung des Menschen zu ordnen sich angelegen sein läßt; sie trifft zur Hebung der Lage der Enterbten vielfältige, ersprießliche Veranstaltungen"14.

Lehre

18. Diesen ihren kostbaren Schatz hat die Kirche fürwahr nicht in der Truhe verborgen gehalten; vielmehr teilte sie in reicher Fülle davon aus zur allgemeinen und so notwendigen Befriedung. Ohne Unterlaß haben Leo XIII. selbst wie seine Nachfolger die Gesellschafts- und Wirtschaftslehre des Rundschreibens Rerum novarum in Wort und Schrift verkündet, immer wieder eingeschärft und in zweckmäßiger Anpassung an die Sach- und Zeiterfordernisse dem Bedürfnis entsprechend angewandt; stets im Geiste väterlicher Fürsorge und in unerschrockener Erfüllung ihrer Hirtenpfllicht, sich vor allem der Armen und Hilflosen anzunehmen15. Desgleichen taten so viele Bischöfe, die sich unermüdlich angelegen sein ließen, diese Lehre auszulegen, in ihr Verständnis einzuführen und die Anwendung auf die örtlich verschiedenen Verhältnisse zu geben, nach dem Sinn und nach den Weisungen des HI. Stuhles16.

19. Kein Wunder denn, daß unter Führung und Leitung der Kirche eine große Zahl gelehrter Männer aus dem Priester und Laienstande den zeitgemäßen Ausbau der Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaft entschlossen in Angriff nahm, wobei sie vor allem das Bestreben leitete, der ewig alten und ewig jungen, stets unwandelbaren Kirchenlehre die Heilmittel für die immer wechselnden Zeitbedürfnisse zu entnehmen.

20. So entstand im Lichte und unter der Wegleite des Leoninischen Rundschreibens wirklich eine katholische Gesellschaftswissenschaft ,1 deren weiterer Ausgestaltung und Bereicherung mit unverdrossener Hingabe jene erlesenen Männer obliegen, den Wir den Ehrennamen "Helfer der Kirche" gaben. Auch sie vergraben ihre Wissenschaft nicht, sondern stellen sie hinein in den Lärm und Kampf des Tages. Beispielshalber nennen Wir nur: mit ebenso großem Nutzen wie Zulauf veranstaltete Lehrgänge an Katholischen Universitäten, Akademien, Seminarien; soziale Tagungen und "Wochen" in großer Zahl und mit schönen Erfolgen; Studienvereinigungen; endlich zweckentsprechende, gediegene Schriften aller Art für die verschiedensten Leserkreise.

21. Doch damit sind die Auswirkungen des päpstlichen Schriftstücks noch keineswegs erschöpft. Allmählich und unauffällig gewann die Lehre des Rundschreibens Rerurn novarum Einfluß auch in solchen Kreisen, die von der kirchlichen Einheit getrennt die Oberhoheit der Kirche nicht anerkennen. In der Tat sind die katholischen Sozialprinzipien mit der Zeit Gemeingut des Menschengeschlechts geworden. So haben wir die Freude, die ewigen Wahrheiten, die Unser glorreicher Vorgänger hoheitsvoll verkündet hatte, nicht bloß in nichtkatholischen Zeitschriften und Büchern, sondern auch in den gesetzgeberischen Körperschaften und in Gerichtsverhandlungen immer wieder anrufen und verfechten zu hören.

22. Ja, als nach dem Weltkriege die Staatsmänner der führenden Mächte den Frieden auf eine grundlegende Neuschaffung der gesellschaftlichen Verhältnisse gründen wollten, erwiesen sich mehrere der zu einer gerechten und billigen Regelung des Arbeitsverhältnisses aufgestellten Leitsätze so auffallend mit den Lehren und Weisungen Leos XIII. in Übereinstimmung, daß sie gerade mit bewußter Absicht aus diesen als ihrer Quelle abgeleitet erscheinen möchten. Fürwahr, das Rundschreiben Rerum novarum ist eine Urkunde, denkwürdig für alle Zeiten, wirklich nach dem Worte des Isaias ein "ragendes Wahrzeichen für die Völker"17.

Anwendung

23. Während nun in weiterer Ausstrahlung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit die Kenntnis der Lehre Leos XIII. in die weitesten Kreise drang, blieb auch die nutzbare Anwendung nicht zurück. Ganz besonders galt diese im Geiste tätigen Wohlwollens mit Eifer aufgenommene Arbeit der Emporführung jener Klasse der menschlichen Gesellschaft, die, obwohl im Zuge der neuzeitlichen wirtschaftlichen Entwicklung an Zahl ungeheuer angewachsen, dennoch ihre rechte Eingliederung in diese Gesellschaft und daher auch die ihr gebührende Achtung und Wertung noch nicht gefunden hatte, nämlich der Arbeiterklasse. Unverzüglich lud der Klerus, den Bischöfen nacheifernd, zu seinen sonstigen Seelsorgspflichten auch noch ein gewaltiges Maß volksbildnerischer und volkserzieherischer Arbeit auf seine Schultern, eine Arbeit, die sich gerade seelsorgerlich als überaus dankbar erwies. Die in beharrlich aufgewandter Mühe erreichte Durchbildung und Durchdringung der Arbeiterschaft mit christlichem Geist trug überdies in besonderem Maße dazu bei, den christlichen Arbeitern das wahre Bewußtsein ihres Wertes und ihrer Würde zu geben und sie instand zu setzen, in klarer Erkenntnis ihrer besonderen Rechte und Pflichten in Ehren und Treuen mit Erfolg den Weg sozialen und ökonomischen Aufstiegs zu beschreiten, ja auf diesem Wege sich selbst in Führung zu setzen.

24. Der nächste Schritt galt der umfassenderen Sicherung einer gehobeneren Lebenshaltung. Nicht allein, daß Wohlfahrtseinrichtungen und Wohltätigkeitsanstalten in Befolgung des päpstlichen Aufrufs in großer Zahl und Mannigfaltigkeit entstanden. Dazu kommt das aufblühende Vereinigungswesen: allerorts bildeten sich Tag für Tag zu wechselseitiger Nächstenhilfe und Selbsthilfe Vereinigungen der Arbeiter, der Handwerker, des Landvolkes, der Lohn und Gehaltsempfänger aller Kategorien stets an der Hand der Kirche, sehr oft unter priesterlicher Initiative.

2. Staat

25. Zum Zweiten, die Staatsgewalt betreffend, setzte sich Leo XIII. über die von der liberalen Staatslehre aufgerichteten Schranken kurzerhand hinweg. Dieser Staatsauffassung, die im Staat nur den Wächter der Rechtsordnung erblicken will, setzte Leo unbeirrt die Lehre vom Rechts und Wohlfahrtsstaat entgegen: durch richtige Gestaltung der gesamten gesetzlichen und sachlichen Einrichtungen müßten allgemeine Wohlfahrt wie auch Wohlfahrt der einzelnen als natürliches Ergebnis der Verfassung und Verwaltung des Staates sich einstellen'18. Der Initiative des einzelnen Staatsbürgers und der Familie sei gewiß der gebührende Spielraum zu lassen; dieser finde aber seine Grenze am Gemeinwohl und am Rechte anderer. Der Staatsgewalt obliege der Machtvolle Schutz des Gesamtvolkes und aller seiner Glieder; bei der Erfüllung dieser seiner Rechtsschutzaufgabe habe der Staat in besonderer Weise auf die Rechte der Schwachen und Mittellosen Bedacht zu nehmen. "Bedürfen doch die besitzenden Kreise, selber stark genug, sich zu schützen, weniger des staatlichen Schutzes; die Masse der Enterbten dagegen, aller eigenen Hilfsmittel entblößt, sieht sich ganz auf die Hilfe des Staates angewiesen. Der Lohnarbeiterschaft, dieser Hauptmasse der Enterbten, schuldet der Staat daher ein ganz besonderes Maß von Obsorge und Fürsorge." 19

26. Es soll nicht verkannt werden, daß verschiedene Staatsregierungen bereits vor dem Rundschreiben Leos XIII. das eine oder andere zugunsten der Arbeiterschaft in Abhilfe der dringendsten Notstände und der schreiendsten Unbill unternommen hatten. Aber erst nachdem das Apostolische Hirtenwort vom Lehrstuhle Petri aus seinen Weg über die ganze Welt hin genommen hatte, gingen die Staatsmänner, beseelt von einem tieferen Verständnis ihres staatsmännischen Berufes, an die Einleitung einer umfassenderen Sozialpolitik.

27. Der Liberalismus, der so lange ein wirksames Eingreifen der Staatsgewalt hintanzuhalten vermocht hatte, war aus dem Sattel gehoben. Jetzt nahmen die Völker, dem Aufruf des Rundschreibens Rerum novarum folgend, eine energische Sozialpolitik selber in die Hand. Hervorragende katholische Männer nahmen Veranlassung, sich ihren Regierungen für Aufgaben dieser Art zur Verfügung zu stellen. Oft genug waren gerade sie die wärmsten Befürworter dieser neuen Politik in den gesetzgebenden Versammlungen; ja, nicht selten sind Diener des Heiligtums, die ganz in Leos Gedankenwelt leben, die Ausarbeiter und Einbringer solcher Gesetzesvorlagen gewesen, deren Verabschiedung und Vollzug sie dann weiter mit aller Kraft betrieben.

28. Diese unablässigen und unermüdlichen Bemühungen brachten schließlich ein neues, dem vorigen Geschlecht noch gänzlich unbekanntes Rechtsgebiet zur Entwicklung: das Arbeitsrecht, das den Schutz der Menschen und Christenwürde des Arbeiters zum Gegenstand hat: Leben, Gesundheit, Kräfte, Familie, Heim, Arbeitsstätte, Arbeitslohn. Betriebsgefahren, kurz alles, was den Arbeiter und seine Lebensverhältnisse betrifft, zieht das Arbeitsrecht in seinen Kreis, unter besonderer Berücksichtigung der Frauen und Kinderarbeit. Atmen auch nicht alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen vollkommen den Geist Leos XIII., so bestehen doch unverkennbar starke Anklänge an sein Rundschreiben Rerum novarum, dem es in hervorragendem Maße zu danken ist, wenn seither die Lage der Arbeiterschaft eine Wendung zum Besseren erfahren hat.

3. Selbsthilfe

29. An dritter Stelle endlich wies die Weisheit des Papstes Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf den Weg der Selbsthilfe, "durch solche Veranstaltungen nämlich, durch die der Hilfsbedürftige geeignete Hilfe findet und die beiden gesellschaftlichen Gruppen einander näher gebracht werden"20. Den ersten Platz unter diesen Einrichtungen wies Leo den Vereinigungen zu, die sich entweder aus Arbeitern allein oder aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugleich zusammensetzen. Eingehende Ausführungen widmet der Papst ihrer Erläuterung und Empfehlung; ihr Wesen, ihre Aufgabe, ihr Nutzen, ihre Rechte und Pflichten, ihre Verfassung werden von ihm mit tiefem Verständnis dargelegt.

30. Gerade dieses Lehrstück erwies sich als überaus zeitgemäß und angebracht: waren doch damals in verschiedenen Staaten die herrschenden Kreise, noch ganz erfüllt von den liberalen Ideen, derartigen Vereinigungen wenig günstig gesinnt oder verfolgten sie sogar offen. Während ähnliche Vereinigungen anderer Volksschichten auf keinerlei Schwierigkeiten stießen und ohne weiteres den staatlichen Rechtsschutz genossen, versagte man in himmelschreiender Ungerechtigkeit gerade denen das Koalitionsrecht, die seiner zum Schutz gegen übermächtigen Druck am dringendsten bedurften. Ja, es gab selbst Katholiken, die die ersten Koalitionsversuche der Arbeiter sehr unfreundlich ansahen, ja in ihnen mehr oder weniger sozialistische oder revolutionäre Umtriebe erblicken wollten.

Zusammenschluß der Arbeiter

31. Darin liegt die einzigartige Bedeutung der von Leo kraft seiner obersten Lehrgewalt verkündeten Grundsätze, daß sie diese Widerstände zu brechen, diese Bedenken zu zerstreuen vermocht haben; sodann aber darin, daß sie den christlichen Arbeitern nicht allein den Anstoß gaben zur Gründung eines vielseitigen Vereinigungswesens auf beruflicher Grundlage, sondern ihnen zugleich auch die geeignete Anleitung dazu boten. Zahllose Arbeiter wurden so in ihrer guten Gesinnung bestärkt und ,wirksam gefeit gegen die Lockungen der sozialistischen Organisationen, die es wagten, sich als die einzigen anzupreisen, die in wirksamer Weise für die Interessen der Enterbten und Ausgebeuteten einträten.

32. Besonders glücklich war jene Anweisung des Rundschreibens Rerum novarum, wonach "Verfassung und Leitung die Arbeitervereinigungen zu möglichst tauglichen Werkzeugen für den ihnen vorgesetzten Zweck machen müssen. Dieser Zweck aber besteht in der größtmöglichen Förderung der Mitglieder an Leib und Seele wie an äußeren Gütern". Offenkundig aber sei "die religiös-sittliche Vervollkommnung als das Hauptziel ins Auge zu fassen und nach ihm die ganze Gebarung der Vereinigungen auszurichten". Denn "sind die Vereinssatzungen auf die Religion als ihre feste Grundlage gestellt, dann ist der Weg leicht zu einer Regelung der wechselseitigen Beziehungen der Mitglieder, die ein friedvolles Zusammenleben und allgemeine Wohlfahrt sichert"21.

33. Die Gründung solcher Vereinigungen betrieben allenthalben Geistliche und Laien, denen es darum ging, das ganze Programm des Papstes ohne Abstriche durchzuführen, mit einem alten Lobes würdigen Eifer. So haben denn diese Vereinigungen echt christliche Arbeiter gebildet, die, gleich hervorragend in beruflicher Tüchtigkeit und religiöser Gewissenhaftigkeit, es verstanden, ihre nachdrücklichste wirtschaftliche Interessenvertretung und den entschiedenen Kampf um ihr Recht stets in Einklang zu halten mit dem strengsten Sinn für Gerechtigkeit und dem aufrichtigen Willen zur Zusammenarbeit mit den anderen gesellschaftlichen Gruppen zu dem Ziele der Erneuerung der Gesellschaft im christlichen Geiste.

34. Zur Durchführung der Anregungen und Anordnungen Leos XIII. schlug man den örtlichen Verhältnissen entsprechend verschiedene Wege ein. In einzelnen Ländern ließ man eine und dieselbe Organisation sämtliche vom Papste vorgezeichneten Aufgaben übernehmen; anderwärts, wo die Umstände dies nahelegten oder notwendig machten, gelangte man zu einer Aufgabenteilung derart, daß eigene Verbände die Interessenvertretung auf dem Arbeitsmarkt übernahmen, andere Vereinigungen sich den Aufgaben wirtschaftlicher Selbsthilfe zuwandten, während wiederum besondere Vereine sich völlig auf das religiös-sittliche Aufgabengebiet und damit zusammenhängende Zielsetzungen verlegten.

35. Letzteren Weg schlug man namentlich dort ein, wo entweder die Landesgesetze oder bestimmte wirtschaftliche Umstände oder jene beklagenswerte Gespaltenheit in den Überzeugungen und Gesinnungen, unter der die heutige Gesellschaft weithin zu leiden hat, sowie die zwingende Not, gegen den Ansturm der Mächte des Umsturzes mit vereintem Einsatz aller Kräfte sich zur Wehr zu setzen, der Gründung rein katholischer Gewerkschaften unübersteigliche Hindernisse entgegenstellten. Unter solchen Umständen ergibt sich für die Katholiken die augenscheinliche Notwendigkeit, gemischten Gewerkschaften anzugehören, - immer jedoch vorausgesetzt, daß diese sich vorbehaltlos zu Recht und Gerechtigkeit bekennen und ihren katholischen Mitgliedern die volle Freiheit gewährleisten, sich in allem nach ihrem Gewissen zu richten und den Weisungen der Kirche zu folgen. Den Bischöfen steht es zu, der Zugehörigkeit katholischer Arbeiter zu solchen Gewerkschaften ihre Billigung zu erteilen, wenn sie nach Lage der Dinge deren Notwendigkeit und religiöse Unbedenklichkeit für gegeben erachten. Dabei gelten die Grundsätze wie auch die Sicherungen, die Unser Vorgänger sel. Anged. Pius X. anbefohlen hat22. Die vornehmste und bedeutsamste dieser Sicherungen ist das Nebeneinanderstehen von Gewerkschaften und Arbeitervereinen, welch letztere ihre Mitglieder religiössittlich aufs gründlichste durchbilden und so in den Stand setzen, jene wirtschaftlichen Verbände mit dem rechten Geist zu durchdringen, der ihre ganze Tätigkeit beherrschen soll. Dadurch üben diese Vereine einen wohltätigen Einfluß aus, der noch über den Kreis ihrer eigenen Mitglieder hinausreicht.

36. So haben dank dem päpstlichen Rundschreiben alle diese Arbeiter-Vereinigungen - wenngleich an zahlenmäßiger Stärke derzeit leider von den sozialistischen und kommunistischen Organisationen noch übertroffen - allenthalben einen so erfreulichen Aufschwung genommen und einen so bedeutenden Mitgliederbestand um ihr Banner geschart, daß in der einzelstaatlichen Sozialpolitik sowohl als bei zwischenstaatlichen sozialpolitischen Veranstaltungen ihr Einfluß spürbar ist in der Durchsetzung der rechtlichen und billigen Ansprüche der katholischen Arbeiter, in der Verwirklichung der Grundsätze gesunder christlicher Gesellschaftslehre.

Vereinigungswesen in anderen Kreisen

37. Das von Leo XIII. so tief begründete und so kraftvoll verfochtene Koalitionsrecht mußte den Gedanken nahe legen, das Vereinigungswesen auch noch für andere gesellschaftliche Gruppen als die Arbeiterschaft auszubauen. So geht es wiederum zum großen Teil auf das Rundschreiben Leos MII. zurück, wenn unter der Bauernschaft und überhaupt im Mittelstand das Vereins und Genossenschaftswesen einen so herrlichen Aufschwung nahm und zu so großer Ausdehnung gelangte, wobei kulturelle Ziele und wirtschaftliche Förderung in glücklichster Weise Hand in Hand gehen.

Vereine von Arbeitgebern bzw. Unternehmern

38. Hat der dringende Wunsch Unseres Vorgängers, unter dem Arbeitgebertum und der industriellen Führerschaft ähnliche Vereinigungen erblühen zu sehen, sich nicht in gleichem Maße erfüllt, so daß Wir zu Unserm Leidwesen nur spärliche Ansätze dazu erblicken, so liegt die Ursache keineswegs allein an mangelndem guten Willen, sondern vor allem an den viel größeren sachlichen Schwierigkeiten, die sich Vereinigungen dieser Art entgegenstellen. Diese Schwierigkeiten sind Uns sehr wohl vertraut, und Wir wissen sie nach ihrem ganzen Gewicht zu würdigen. Das kann jedoch Unsere feste Zuversicht auf die alsbaldige Überwindung dieser Schwierigkeiten nicht erschüttern; inzwischen aber begrüßen Wir mit aufrichtiger Herzensfreude das verheißungsvolle und glückliche Beginnen auf diesem Gebiet, das noch größere Erfolge für die Zukunft erwarten 1äßt23.

Die Magna Charta christlicher Sozialarbeit

39. Die Fülle segensreicher Früchte des Leoninischen Rundschreibens, von denen Wir, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, nur einen ganz flüchtigen Überblick geben konnten, beweisen Eines unwiderleglich: das in dieser unvergeßlichen Urkunde gezeichnete Bild der menschlichen Gesellschaft ist kein wirklichkeitsfremdes, wenngleich wundervolles Traumbild. Im Gegenteil: aus der unversieglichen Lebensquelle der Frohbotschaft hat Unser großer Vorgänger Grundsätze entnommen, die den mörderischen, das Menschengeschlecht zerfleischenden Streit, wenn nicht augenblicklich zu befrieden, so doch gewiß merklich zu lindern vermögen. Daß die vor 40 Jahren so reichlich ausgestreute gute Saat zum guten Teil auf fruchtbare Erde gefallen ist, zeigt die herrliche Ernte, die mit Gottes Segen für die Kirche Jesu Christi und für die ganze Menschheit eingebracht worden ist. Ohne Übertreibung dürfen Wir feststellen: in der Feuerprobe dieser Zeitspanne hat Leos Werk sich bewährt als die Magna Charta, als die sichere Unterlage aller christlichen Sozialarbeit. Die Verächter aber dieses päpstlichen Rundschreibens und seiner Feier lästern, was sie nicht kennen, oder, wenn sie eine oberflächliche Kenntnis haben, fehlt ihnen doch das Verständnis; oder wenn sie doch verstehen, so beweisen sie einen empörenden Undank.

40. Der Zeitraum seit Erscheinen des päpstlichen Rundschreibens sah jedoch hinsichtlich einzelner Stellen Auslegungszweifel und Meinungsverschiedenheiten betreffs der weiteren Folgerungen auftauchen, woraus sich manchmal auch unter Katholiken recht lebhafte Erörterungen entspannen. Sodann erheischen neue Nöte unserer Tage und die inzwischen eingetretenen tiefgreifenden Umwälzungen eine sorgsame Anpassung der Lehre Leos sowie selbst die eine oder andere Ergänzung. Gern ergreifen Wir daher die sich Uns bietende Gelegenheit, um diesen Zweifeln und Zeiterfordernissen, soviel an Uns liegt, abzuhelfen. So verlangt es ja Unser apostolisches Amt; macht es Uns doch zu jedermanns Schuldner24.




13 S. Ambrosius, De excessu fratris sui Satyri I, 44.


14 R. n. n. 13.


15 Beispielshalber seien genannt: Leo XIII., Apostolisches Schreiben Praeclara, 20. Juni 1894; Rundschreiben Graves de communi, 18. Januar 1901; Pius X., Motu proprio über die christliche Volksbewegung, 8. Dezember 1903; Benedikt XV., Rundschreiben Ad beatissimi, 1. November1914; Pius XI., Rundschreiben Ubi arcano, 23.Dez.1922; Rundschreiben Rite expiatis, 30. April 1926.


16 Vgl. La hiérarchie catholique et le probleme social depuis l'Encyclique "Rerum novarum", 18911931, herausgegeben von der "Union internationale d'Etudes sociales", begründet 1920 zu Mecheln unter dem Vorsitz des Kardinals Mercier, XVI-335 S. Paris, éditions "Spes", 1931.


17 Is 11, 12.


18 R. n. n. 26.


19 R. n. n. 29.


20 R. n. n. 36.


21 R. n. n. 42, 43.


22 Pius X., Rundschreiben Singulari quadam, 24. September 1912.


23 Vgl. Schreiben der Hl. Konzilskongregation an den Bischof von Lille, 5. Juni 1929.


24 Röm 1, 14.





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