Kapitel
1 1 | wörtlich Gegenwärtigem bei. Sein Wortlaut ist folgender:~
2 I | Schwestern sollen verpflichtet sein, den Nachfolgern des seligen
3 II | die Äbtissin verpflichtet sein, die Zustimmung aller Schwestern
4 II | glaubhafter Ursache erlaubt sein, den Klosterbereich zu verlassen.~
5 II | Lebensweise aufgenommen worden zu sein, die wir versprochen haben.~
6 III | Schwestern verpflichtet sein sollen, das Totenoffizium
7 III | Fasten nicht verpflichtet sein.~11. Wenigstens zwölfmal
8 III | soll dem Kaplan erlaubt sein, innerhalb des Klosters
9 IV | Schwestern verpflichtet sein, die kanonische Form zu
10 IV | Schwestern verpflichtet sein, sich nach der vorgeschriebenen
11 IV | die Vikarin verpflichtet sein.~11. Wenigstens einmal in
12 IV | die Äbtissin verpflichtet sein, ihre Schwestern zum Kapitel
13 IV | die Äbtissin verpflichtet sein, immer deren Rat zu hören.~
14 V | Schwestern allzeit erlaubt sein, mit Mäßigkeit zu reden,
15 V | Schwestern nicht erlaubt sein, im Sprechzimmer oder am
16 V | ihre Person verpflichtet sein, diese Form des Sprechens
17 VI | zu bewahren verpflichtet sein",~5. nämlich weder Besitz
18 VIII| Sie soll euer Erbteil sein, der euch hingeleitet in
19 VIII| Schwester soll es erlaubt sein, Briefe fortzuschicken oder
20 VIII| Und es soll nicht erlaubt sein, irgend etwas zu haben,
21 VIII| Äbtissin streng verpflichtet sein, in eigener Person und durch
22 VIII| wie sie selbst bedient sein möchten, wenn sie von irgendeiner
23 VIII| ihre Person verpflichtet sein, diese Form des Sprechens
24 IX | schwereren Strafe verfallen sein".~2. Solange sie hartnäckig
25 IX | sie streng verpflichtet sein, nichts von dem, was im
26 IX | Äbtissin anheimgestellt sein, ihr mit Erbarmen eine Buße
27 X | sie streng verpflichtet sein, ihren Äbtissinnen Gehorsam
28 X | Dienerin. Denn so muß es sein, daß die Äbtissin die Dienerin
29 X | aber sollen sie besorgt sein, einander die Einigkeit
30 X | des Herrn zu besitzen und sein heiliges Wirken, allzeit
31 XI | Pförtnerin soll gesetzt sein im Benehmen und verschwiegen,
32 XI | soll entsprechenden Alters sein; am Tage halte sie sich
33 XI | Balken aufs beste versehen sein,~4. damit sie hauptsächlich
34 XI | Fürsorge tragen und besorgt sein, daß die Pforte niemals
35 XII | Orden der Minderen Brüder sein.~2. Er sei ein Mann, dessen
36 XII | allgemein bekannt ist.~3. Sein Amt wird sein, die gegen
37 XII | bekannt ist.~3. Sein Amt wird sein, die gegen die gelobte Lebensweise
38 XII | 4. Diesem soll erlaubt sein, in einem allgemein zugänglichen
39 XII | Kaplan soll nicht erlaubt sein, ohne den Gefährten das
40 XII | Sterbegebete soll ihnen erlaubt sein, das Kloster zu betreten.~
41 XII | Schwestern streng verpflichtet sein, stets jenen Kardinal der
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