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Heiligen Klara von Assisi
Regel

IntraText - Konkordanzen

(Hapax - Wörter, die nur einmal vorkommen)


141-liege | liegt-zwolf

    Kapitel
501 1 | Förderung zu erteilen. Es liegt Uns nunmehr von eurer Seite 502 1 | Töchter, den Prunk und die Lust der Welt verachtet habt, 503 II | Notlage entspricht.~12. Jungen Mädchen, die vor der Zeit des erforderlichen 504 IX | sie keine Patenstelle über Männer oder Frauen annehmen, damit 505 IX | Beziehungen oder Beratungen mit Männern zu unterhalten".~9. Ebenso 506 II | Schwestern sollen auch kurze Mäntel haben können zur Erleichterung 507 V | allzeit erlaubt sein, mit Mäßigkeit zu reden, soweit es der 508 I | 3. Klara, die unwürdige Magd Christi und kleine Pflanze 509 XII | Leiter, Schutzherrn und Mahner zu haben, der vom Herrn 510 | man 511 II | hat, drei Habite und einen Mantel gewähren.~7. Danach soll 512 III | Ostern, an Pfingsten, an Mariä Himmelfahrt, am Feste des 513 V | werden.~14. Während der Martini- und der großen vierzigtägigen 514 II | Beschaffenheit der Person, nach Maßgabe der Orte, Zeiten und kälteren 515 | mehr 516 XII | gesehen werden kann, mit mehreren oder einzelnen das zu besprechen, 517 | mein 518 II | klügeres Urteil haben, eine Meisterin besorgen, welche sie im 519 XI | erlaubt worden ist, die Messe im Inneren des Klosters 520 | mich 521 XII | wie wir es vom genannten Minderbrüderorden gütigerweise immer gehabt 522 | mir 523 IV | nämlich entstehen deswegen Mißhelligkeiten und Ärgernisse.~16. Um die 524 V | leiser Stimme das Nötige mitteilen.~5. Es soll den Schwestern 525 VI | und ich rate euch, ihr möchtet doch allezeit in diesem 526 IV | vorgeschriebenen Form so schnell als möglich eine andere zur Äbtissin 527 VIII| notwendigen Dingen, und es nach Möglichkeit des Ortes liebevoll und 528 VI | keine Armut, Beschwerde, Mühsal, Niedrigkeit und Verachtung 529 VII | den der Seele schädlichen Müßiggang fernhalten, aber den Geist 530 1 | der höchsten Armut leben müßt. Der selige Franziskus hat 531 X | vor Ehrabschneiden und Murren 71, Auseinandersetzung und 532 IV | fehlen, würde das übel der Mutlosigkeit - bei den Kranken die Oberhand 533 VI | seiner heiligsten Mutter nachfolgen und in ihr bis zum Ende 534 I | kraft rechtmäßiger Wahl ihr nachfolgenden Äbtissinnen Gehorsam zu 535 1 | eigenen euch allen und euren Nachfolgerinnen in eurem Kloster unter dem 536 IV | öffentlichen Vergehen und Nachlässigkeiten bekennen.~13. Dort soll 537 VII | Kapitel verteilen.~4. Das nämliche soll geschehen, wenn von 538 I | seraphische Gehorsam. Im Namen des Herrn. Amen. Es beginnt 539 VIII| Seele anhangen und um des Namens unseres Herrn Jesu Christi 540 IV | anvertrautes Gut in Verwahr zu nehmen; oft nämlich entstehen deswegen 541 X | Stolz, eitler Ruhmsucht, Neid, Habsucht, der Sorge und 542 1 | sich frommem Begehren zu neigen und geziemendem Ersuchen 543 | nieder 544 VIII| weder ein Haus noch eine Niederlassung noch irgendeine andere Sache. 545 VI | Armut, Beschwerde, Mühsal, Niedrigkeit und Verachtung der Welt 546 XI | besorgt sein, daß die Pforte niemals offensteht, außer soweit 547 V | und mit leiser Stimme das Nötige mitteilen.~5. Es soll den 548 III | Prim aber, Terz Sext und Non, für jede dieser Horen sieben; 549 XI | Weihe der Äbtissin oder zur Nonnenweihe einer Schwester oder sonstwie 550 II | es nach ihrer Ansicht der Notlage entspricht.~12. Jungen Mädchen, 551 II | diesen als auch den anderen Novizinnen mit Bedacht aus den Schwestern 552 IV | Schwestern, wenn es ihnen einmal nützlich und vorteilhaft scheint, 553 VII | und für die Gemeinschaft nützliche Arbeit handeln,~2. so daß 554 II | Danach soll ihr nur aus nützlicher, begründeter, offenbarer 555 1 | zu erteilen. Es liegt Uns nunmehr von eurer Seite die demütige 556 | oben 557 IV | Mutlosigkeit - bei den Kranken die Oberhand gewinnen.~10. In allen Stücken 558 IV | demütig die gewöhnlichen und öffentlichen Vergehen und Nachlässigkeiten 559 XI | Leuten und nicht anderen öffnen soll.~11. Alle Schwestern 560 II | nützlicher, begründeter, offenbarer und glaubhafter Ursache 561 XI | halte sie sich in einem offenen Kämmerchen ohne Tür an der 562 III | befreit werden.~10. Zur Zeit offensichtlicher Not jedoch sollen die Schwestern 563 XI | daß die Pforte niemals offensteht, außer soweit es schicklicherweise 564 XII | Totenämter, das Ausschachten oder Offnen oder auch das Zurechtmachen 565 XII | ihre Kommunion, für die Olung und für die Sterbegebete 566 II | Person, nach Maßgabe der Orte, Zeiten und kälteren Gegenden, 567 VIII| es nach Möglichkeit des Ortes liebevoll und barmherzig 568 III | Weihnachten, am Gründonnerstag, an Ostern, an Pfingsten, an Mariä 569 IX | Ebenso sollen sie keine Patenstelle über Männer oder Frauen 570 VI | oder zu besitzen, weder persönlich noch durch einen Vermittler 571 IV | Furcht gehorchen.~8. Von persönlichen Freundschaften soll sie 572 VIII| Pilger und Fremdlinge (I Petr 2, II), die in dieser Welt 573 III | Gründonnerstag, an Ostern, an Pfingsten, an Mariä Himmelfahrt, am 574 I | Magd Christi und kleine Pflanze des hochseligen Vaters Franziskus, 575 V | soweit es der Erholung und Pflege der Kranken dient.~4. Immer 576 1 | Der Apostolische Stuhl pflegt sich frommem Begehren zu 577 VIII| andere Sache. Und gleichwie Pilger und Fremdlinge (I Petr 2, 578 VIII| welche wollene Socken und Polster benötigen, sollen sich ihrer 579 V | sprechen, es sei denn mit einem Priester, um zu beichten oder wegen 580 III | die Laudes fünf, für die Prim aber, Terz Sext und Non, 581 II | Niemand darf während der Probezeit den Schleier empfangen.~ 582 X | gegen die Seele und unsere Profeß sind".~3. Die Abrissen aber 583 IV | 3. Und es soll nur eine Profeßschwester gewählt werden. Wenn aber 584 IV | und dies nur durch einen Prokurator.~15. Die Äbtissin mit ihren 585 IV | sorgen, daß der General- oder Provinzialminister des Ordens der Minderen 586 II | versprochen haben.~15. Bei Prüfung und Aufnahme der außerhalb 587 II | zu verlassen.~8. Ist das Prüfungsjahr aber vollendet, so soll 588 1 | Christo geliebte Töchter, den Prunk und die Lust der Welt verachtet 589 VIII| in der Lebendigen Land (Ps 141,6). Dieser sollt ihr, 590 1 | Wortlaut ist folgender:~3. Rainald, durch Gottes Barmherzigkeit 591 VI | meine Herrinnen, und ich rate euch, ihr möchtet doch allezeit 592 VIII| erfordert, sowohl an guten Ratschlägen als an Speisen und allen 593 IV | genommen hat und wem sie Rechenschaft über die ihr anvertraute 594 I | Papst Innozenz und seinen rechtmäßigen Nachfolgern, sowie der Römischen 595 I | Klara und den anderen kraft rechtmäßiger Wahl ihr nachfolgenden Äbtissinnen 596 IV | beobachten.~2. Und sie sollen rechtzeitig sorgen, daß der General- 597 X | willen, denn ihrer ist das Reich der Himmel" (Mt 5, io). " 598 X | heiliges Wirken, allzeit mit reinem Herzen zu ihm zu beten, 599 III | Vesper sieben Vaterunser mit Requiem aeternam, zur Matutin zwölf,~ 600 XII | geistlichen Gefährten von gutem Ruf und vorsichtiger Zurückhaltung 601 X | vor allem Stolz, eitler Ruhmsucht, Neid, Habsucht, der Sorge 602 VIII| Niederlassung noch irgendeine andere Sache. Und gleichwie Pilger und 603 III | sollen sie sich zweimal sättigen können.~9. jüngere, gebrechliche 604 II | des heiligen Evangeliums sagen, daß sie hingehe, all ihr 605 X | anschuldigen; denn der Herr sagt: Selig, die Verfolgung leiden 606 II | katholischen Glauben und die Sakramente der Kirche prüfen oder prüfen 607 V | deren anderen aber die Sakristanin haben soll; und sie soll 608 VII | daß sie zwar den der Seele schädlichen Müßiggang fernhalten, aber 609 VIII| sollen sich darob nicht schämen, weil der Herr sich unsertwillen 610 VIII| voll Vertrauen um Almosen schicken".~2. Und sie sollen sich 611 XI | offensteht, außer soweit es schicklicherweise nicht anders geschehen kann.~ 612 II | können zur Erleichterung und Schicklichkeit bei Dienst und Arbeit.~11. 613 II | während der Probezeit den Schleier empfangen.~10. Die Schwestern 614 XI | Bewachung gelassen und mit einem Schlüssel fest verschlossen werden.~ 615 IV | vorgeschriebenen Form so schnell als möglich eine andere 616 1 | Franziskus, in Wort und Schrift zur Beobachtung übergeben 617 II | werden;~16. diese aber können Schuhwerk tragen.~17. Niemand darf 618 IX | nach der Beschaffenheit der Schuld eine Buße auferlegen.~ 619 IV | kund34.~14. Keine schwere Schuldverpflichtung soll eingegangen werden 620 XII | Kirche als unseren Leiter, Schutzherrn und Mahner zu haben, der 621 IV | Geringeren kund34.~14. Keine schwere Schuldverpflichtung soll 622 IX | scheint, soll sie einer noch schwereren Strafe verfallen sein".~ 623 | sehr 624 | seinem 625 | seines 626 1 | liegt Uns nunmehr von eurer Seite die demütige Bitte vor, 627 X | anschuldigen; denn der Herr sagt: Selig, die Verfolgung leiden um 628 1 | höchster Armut, die euch euer seliger Vater, der hl. Franziskus, 629 V | geschehe am Gitter sehr selten, an der Pforte aber überhaupt 630 VI | Kapitel~ ~Die Gründung des Seraphiscben zweiten Ordens; der gelobte 631 I | und der katholische und seraphische Gehorsam. Im Namen des Herrn. 632 III | für die Prim aber, Terz Sext und Non, für jede dieser 633 III | der Seele beziehen.~13. Siebenmal sollen sie kommunizieren, 634 II | Lebenswandel und in den ehrbaren Sitten genau nach unserer Lebensweise 635 III | Totenoffizium zu verrichten".~6. Sobald aber eine Schwester unseres 636 VIII| und die, welche wollene Socken und Polster benötigen, sollen 637 IX | zurAufregung gegeben hat, sofort, noch ehe sie vor dem Herrn 638 | sogar 639 | solche 640 VIII| Land (Ps 141,6). Dieser sollt ihr, meine inniggeliebten 641 IX | und um Verzeihung flehen, sondern sie auch einfältig bitten, 642 | sonst 643 | sonstwie 644 IV | Und sie sollen rechtzeitig sorgen, daß der General- oder Provinzialminister 645 | soviel 646 I | rechtmäßigen Nachfolgern, sowie der Römischen Kirche.~4. 647 VIII| guten Ratschlägen als an Speisen und allen notwendigen Dingen, 648 III | die heilige Kommunion zu spenden, soll dem Kaplan erlaubt 649 VII | damit gemeinschaftlich der Spender gedacht werde.~5. Und dies 650 1 | im Dienste des Herrn zu stehen, damit ihr dem Herrn mit 651 IV | abberufen und andere an ihre Stelle wählen.~ 652 XI | geeignete Person an die Pforte stellen, die nur jenen zur Arbeit 653 XII | für die Olung und für die Sterbegebete soll ihnen erlaubt sein, 654 V | in Kürze und mit leiser Stimme das Nötige mitteilen.~5. 655 IV | werden.~4. Wenn die Äbtissin stirbt, soll eine andere zur Äbtissin 656 X | sich hüten mögen vor allem Stolz, eitler Ruhmsucht, Neid, 657 IX | sie einer noch schwereren Strafe verfallen sein".~2. Solange 658 1 | Armen Schwestern von der strengen Klausur~ 659 VIII| Kranken aber sollen auf Strohsäcken liegen und unter dem Kopf 660 1 | Segen.~1. Der Apostolische Stuhl pflegt sich frommem Begehren 661 II | unter die Armen zu verteilen suche. Wenn sie dieses nicht tun 662 IX | aufgebracht zu werden wegen der Sünde, die jemand begangen hat; 663 X | lieben, die uns verfolgen, tadeln und anschuldigen; denn der 664 III | Weihnachten, auf welchen Tag es auch fällt, sollen sie 665 III | Gelegenheit einmal ihre Tagzeiten nicht rezitieren können, 666 VIII| liebt und umhegt (vgl. 1. ThesS 2,7), mit wieviel größerer 667 1 | ihr, in Christo geliebte Töchter, den Prunk und die Lust 668 IX | Anreiz des Bösen Feindes tödlich gegen die Lebensform gesündigt, 669 XII | Leichenfeierlichkeiten aber, die Totenämter, das Ausschachten oder Offnen 670 III | verpflichtet sein sollen, das Totenoffizium zu verrichten".~6. Sobald 671 X | Sorge und dem geschäftigen Treiben dieser Welt, vor Ehrabschneiden 672 II | glaubt und gewillt ist, es treu zu bekennen und bis an ihr 673 VII | sollen nach der Terz in Treue und in Hingabe arbeiten", 674 IV | Sie soll die Betrübten trösten. Sie sei auch die letzte 675 X | beten, Demut und Geduld in Trübsal und Krankheit zu bewahren 676 V | Innenseite des Gitters soll ein Tuchvorhang angebracht werden, der nur 677 VI | des hl. Franziskus, Buße tue"', habe ich bald nach seiner 678 | tut 679 IV | Gesundung fehlen, würde das übel der Mutlosigkeit - bei den 680 V | Kranken dient.~4. Immer und überall jedoch können sie in Kürze 681 V | selten, an der Pforte aber überhaupt nicht.~10. An der Innenseite 682 V | Äbtissin oder ihrer Vikarin überlassen bleiben.~ 683 IV | durch das Amt die anderen zu überragen, auf daß die Schwestern, 684 VIII| zuwenden.~6. Wenn ihr aber Geld übersandt wird, so soll die Äbtissin 685 X | daß sie mit ihr reden und umgehen können wie Herrinnen mit 686 VIII| geistliche Schwester lieben und umhegen.~1o. Die Kranken aber sollen 687 VIII| leibliche Tochter liebt und umhegt (vgl. 1. ThesS 2,7), mit 688 II | 11. Die Äbtissin soll sie umsichtig mit Kleidung versorgen nach 689 V | Gründen.~12. Unter keinen Umständen darf eine Schwester vor 690 II | Habe zu kümmern, damit sie unbehindert mit ihrer Habe das tun könne, 691 X | nicht gegen die Seele und unsere Profeß sind".~3. Die Abrissen 692 | unserem 693 XII | heiligen Römischen Kirche als unseren Leiter, Schutzherrn und 694 VIII| schämen, weil der Herr sich unsertwillen in dieser Welt arm gemacht 695 X | Die Schwestern aber, die Untergebene sind, sollen bedenken, daß 696 IX | Beratungen mit Männern zu unterhalten".~9. Ebenso sollen sie keine 697 XII | ehrbaren Lebenswandels, zur Unterstützung unserer Armut.~6. Dem Kaplan 698 XII | Füßen dieser heiligen Kirche untertan und unterworfen, feststehend 699 XII | heiligen Kirche untertan und unterworfen, feststehend im katholischen 700 VI | und alle Schwestern sie unverletzt bis ans Ende zu bewahren 701 XI | offenbare, begründete und unvermeidbare Ursache.~9. Wenn einem Bischof 702 I | Keuschheit.~3. Klara, die unwürdige Magd Christi und kleine 703 II | Krankheit oder geistige Unzulänglichkeit nicht hinderlich sind, dieses 704 IV | gemeinsamen Wohl der Schwestern unzureichend sei, dann sollen die genannten 705 V | V. Kapitel~ ~Das Stillschweigen; 706 1 | den zukünftigen, Heil und väterlichen Segen. Da ihr, in Christo 707 1 | Herrn und wollen gerne mit väterlicher Zuneigung eurem Wunsch und 708 1 | Prunk und die Lust der Welt verachtet habt, und, den Fußspuren 709 VI | Mühsal, Niedrigkeit und Verachtung der Welt fürchteten, ja 710 IX | durch Wort oder Zeichen Veranlassung zu Aufregung oder Ärgernis 711 XII | an Haupt und Gliedern zu verbessern.~4. Diesem soll erlaubt 712 IX | sollen sich streng hüten, Verdacht erregende Beziehungen oder 713 IX | diesem Anlaß Gerede oder Verdruß entsteht.~10. Und sie sollen 714 IX | einer noch schwereren Strafe verfallen sein".~2. Solange sie hartnäckig 715 VII | was sie durch Handarbeit verfertigen, soll die Äbtissin oder 716 X | jene zu lieben, die uns verfolgen, tadeln und anschuldigen; 717 X | der Herr sagt: Selig, die Verfolgung leiden um der Gerechtigkeit 718 IX | ihr zugefügte Beleidigung vergeben.~6. Die außerhalb des Klosters 719 IV | gewöhnlichen und öffentlichen Vergehen und Nachlässigkeiten bekennen.~ 720 VI | und in ihr bis zum Ende verharren. Und ich bitte euch, meine 721 IX | denn Zorn und Aufregung verhindern in ihnen selbst und in den 722 II | hingehe, all ihr Eigentum verkaufe und es unter die Armen zu 723 V | soll, wenn das Wort Gottes verkündet wird oder eine Schwester 724 II | sein, den Klosterbereich zu verlassen.~8. Ist das Prüfungsjahr 725 VI | euch dem Heiligen Geist vermählt habt, indem ihr das Leben 726 VI | persönlich noch durch einen Vermittler 45,~6. ausgenommen soviel 727 1 | bekräftigen für alle Zeit vermöge der Autorität des Herrn 728 IX | sehen, immer zu erbauen vermögen".~8. Und sie sollen sich 729 X | wissenschaftliche Bildung zu verschaffen".~7. Sie sollen vielmehr 730 XI | gesetzt sein im Benehmen und verschwiegen, und sie soll entsprechenden 731 XI | Flügeln und Balken aufs beste versehen sein,~4. damit sie hauptsächlich 732 XI | nötig ist, in allem ihr Amt versieht.~3. Die Pforte aber soll 733 VI | erwähltet, so will ich - und ich verspreche dies für mich und meine 734 XII | gelobte Lebensweise begangenen Verstöße an Haupt und Gliedern zu 735 III | sieben".~4. Auch für die Verstorbenen sollen sie beten zur Vesper 736 VII | Ratschwestern zum Nutzen aller verteilt werden.~ 737 VIII| Demut dienen, mögen sie voll Vertrauen um Almosen schicken".~2. 738 IV | irgendein anvertrautes Gut in Verwahr zu nehmen; oft nämlich entstehen 739 II | Leute mit klugem Urteil verweisen, nach deren Rat ihre Güter 740 IX | Herrn einlegen, daß er ihr verzeihe.~5. Jene aber, eingedenk 741 IX | himmlischer Vater nicht verzeihen" (vgl. Mt 18,35; 6, 15), 742 IX | Wenn ihr nicht von Herzen verzeiht, so wird euch auch euer 743 IX | anderen zu Füßen werfen und um Verzeihung flehen, sondern sie auch 744 VI | zweiten Ordens; der gelobte Verzicht auf Besitz~1. Nachdem der 745 X | auf ihren eigenen Willen verzichtet haben. Darum sollen sie 746 VI | VI. Kapitel~ ~Die Gründung 747 | viele 748 X | verschaffen".~7. Sie sollen vielmehr bedenken, daß ihr Verlangen 749 III | nicht lesen können, sollen vierundzwanzig Vaterunser beten für die 750 V | Martini- und der großen vierzigtägigen Fastenzeit 37 soll niemand 751 VII | VII. Kapitel~ ~Arbeit und Almosen~ 752 VIII| VIII. Kapitel~ ~Die evangelische 753 IV | Wort Gottes anleite zur völligen Eintracht und zum gemeinsamen 754 VIII| Demut dienen, mögen sie voll Vertrauen um Almosen schicken".~ 755 VI | wie für diese immer liebe volle Sorge und besondere Aufmerksamkeit 756 II | Ist das Prüfungsjahr aber vollendet, so soll sie zum Gehorsam 757 II | dienenden Schwestern soll die vorgeschriebene Form beobachtet werden;~ 758 IV | verpflichtet sein, sich nach der vorgeschriebenen Form so schnell als möglich 759 1 | anerkennen Wir euer heiliges Vorhaben im Herrn und wollen gerne 760 V | Sprechzimmer aber soll der Vorhang immer auf der Innenseite 761 IX | die Liebes,.~4. Wenn es vorkommen sollte, was ferne sei, daß 762 IV | gemeinsame Leben beobachten, vornehmlich aber in der Kirche, im Schlafraum, 763 XII | Gefährten von gutem Ruf und vorsichtiger Zurückhaltung und zwei Laienbrüder, 764 IV | ihnen einmal nützlich und vorteilhaft scheint, die Amts- und Ratschwestern 765 XI | betreten, um eine Arbeit vorzunehmen, dann soll die Äbtissin 766 X | die wir versprochen haben" wäre.~2. Die Schwestern aber, 767 IV | durch Tugenden und heiligen Wandel als durch das Amt die anderen 768 | war 769 IX | im Refektorium Brot und Wasser genießen, als sie hartnäckig 770 VIII| einige erbauliche Worte wechseln.~12. Die anderen Schwestern 771 VIII| anzunehmen oder aus dem Kloster wegzugeben ohne Erlaubnis der Äbtissin.~ 772 XI | Wenn einem Bischof zur Weihe der Äbtissin oder zur Nonnenweihe 773 | weil 774 III | 8. An Weihnachten, auf welchen Tag es auch fällt, sollen 775 II | worden sind und sie die weltliche Kleidung abgelegt hat, drei 776 II | werden; und nach Ablegung des weltlichen Kleides sollen sie mit einem 777 | wem 778 | wenig 779 XI | begnüge er sich mit möglichst wenigen und wohlgesitten Begleitern 780 | Wer 781 IX | demütig der anderen zu Füßen werfen und um Verzeihung flehen, 782 | wieviel 783 II | genügt für sie der gute Wille.~5. Und die Äbtissin und 784 II | willen, das in ärmliche Windeln eingewickelt in der Krippe 785 X | besitzen und sein heiliges Wirken, allzeit mit reinem Herzen 786 X | nicht danach trachten, sich wissenschaftliche Bildung zu verschaffen".~ 787 X | 3,14).~6. Und die keine wissenschaftlichen Kenntnisse haben, dürfen 788 | wo 789 IV | Wenigstens einmal in der Woche soll die Äbtissin verpflichtet 790 1 | jenes Briefes aber fügen Wir wörtlich Gegenwärtigem bei. Sein 791 XI | mit möglichst wenigen und wohlgesitten Begleitern und Dienern.~ 792 1 | klösterlicher Abgeschlossenheit zu wohnen und in höchster Armut im 793 II | bei uns im Kloster seinen Wohnsitz haben, ohne nach der Lebensweise 794 1 | heiliges Vorhaben im Herrn und wollen gerne mit väterlicher Zuneigung 795 VIII| Kopfkissen haben; und die, welche wollene Socken und Polster benötigen, 796 VI | solange er lebte, und er wollte, daß die Brüder es immer 797 VI | fürchteten, ja sogar für große Wonne hielten, schrieb er uns, 798 VI | letzten Willen mit folgenden Worten": "Ich, der ganz geringe 799 IX | Jene aber, eingedenk des Wortes des Herrn: "Wenn ihr nicht 800 1 | Gegenwärtigem bei. Sein Wortlaut ist folgender:~3. Rainald, 801 XI | Schlüsseln verschlossen werde, wovon den einen die Pförtnerin, 802 XI | jemandem, der einzutreten wünscht, geöffnet werden, wenn es 803 IV | Heilmittel zur Gesundung fehlen, würde das übel der Mutlosigkeit - 804 1 | väterlicher Zuneigung eurem Wunsch und heiligen Verlangen wohlwollende 805 1 | Lebensweise übergeben und sie wurde von euch freiwillig angenommen. 806 V | Beratung der Äbtissin gewählt wurden.~8. Die Äbtissin und deren 807 | X 808 | XI 809 | XII 810 IX | Schwestern durch Wort oder Zeichen Veranlassung zu Aufregung 811 II | nach Maßgabe der Orte, Zeiten und kälteren Gegenden, so 812 II | davor hüten, sich um deren zeitliche Habe zu kümmern, damit sie 813 VII | ihm sollen ja die anderen zeitlichen Dinge dienen".~3. Und was 814 III | innerhalb des Klosters zu zelebrieren.~ 815 IX | jemand begangen hat; denn Zorn und Aufregung verhindern 816 IX | sollen sich davor hüten, zornig oder aufgebracht zu werden 817 IV | Sie sei auch die letzte Zuflucht für die Bedrängten. Denn 818 IX | Schwester die ganze ihr zugefügte Beleidigung vergeben.~6. 819 XI | eine geeignete Gehilfin zugeteilt werden, die, wenn es nötig 820 VIII| soll die Äbtissin es ihr zukommen lassen. Die Schwester aber 821 1 | den gegenwärtigen wie den zukünftigen, Heil und väterlichen Segen. 822 1 | wollen gerne mit väterlicher Zuneigung eurem Wunsch und heiligen 823 IX | diejenige, welche die Ursache zurAufregung gegeben hat, sofort, noch 824 XII | oder Offnen oder auch das Zurechtmachen des Grabes sollen nach Gutdünken 825 X | und sie in Demut und Liebe zurechtweisen, ohne ihnen etwas zu befehlen, 826 XII | gutem Ruf und vorsichtiger Zurückhaltung und zwei Laienbrüder, Liebhaber 827 IV | ihre Schwestern zum Kapitel zusammenzurufen.~12. Dort soll sowohl sie 828 II | und wenn der größere Teil zustimmt, so kann sie dieselbe mit 829 VIII| Krankheit befallen sind.~9. Zuversichtlich soll eine der anderen ihre 830 VIII| einer bedürftigen Schwester zuwenden.~6. Wenn ihr aber Geld übersandt 831 IX | oder anderen Schwestern zwei- oder dreimal ermahnt, sich 832 III | auch fällt, sollen sie sich zweimal sättigen können.~9. jüngere, 833 VI | Gründung des Seraphiscben zweiten Ordens; der gelobte Verzicht 834 | zwischen 835 III | verpflichtet sein.~11. Wenigstens zwölfmal im Jahre sollen sie mit


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