141-liege | liegt-zwolf
Kapitel
501 1 | Förderung zu erteilen. Es liegt Uns nunmehr von eurer Seite
502 1 | Töchter, den Prunk und die Lust der Welt verachtet habt,
503 II | Notlage entspricht.~12. Jungen Mädchen, die vor der Zeit des erforderlichen
504 IX | sie keine Patenstelle über Männer oder Frauen annehmen, damit
505 IX | Beziehungen oder Beratungen mit Männern zu unterhalten".~9. Ebenso
506 II | Schwestern sollen auch kurze Mäntel haben können zur Erleichterung
507 V | allzeit erlaubt sein, mit Mäßigkeit zu reden, soweit es der
508 I | 3. Klara, die unwürdige Magd Christi und kleine Pflanze
509 XII | Leiter, Schutzherrn und Mahner zu haben, der vom Herrn
510 | man
511 II | hat, drei Habite und einen Mantel gewähren.~7. Danach soll
512 III | Ostern, an Pfingsten, an Mariä Himmelfahrt, am Feste des
513 V | werden.~14. Während der Martini- und der großen vierzigtägigen
514 II | Beschaffenheit der Person, nach Maßgabe der Orte, Zeiten und kälteren
515 | mehr
516 XII | gesehen werden kann, mit mehreren oder einzelnen das zu besprechen,
517 | mein
518 II | klügeres Urteil haben, eine Meisterin besorgen, welche sie im
519 XI | erlaubt worden ist, die Messe im Inneren des Klosters
520 | mich
521 XII | wie wir es vom genannten Minderbrüderorden gütigerweise immer gehabt
522 | mir
523 IV | nämlich entstehen deswegen Mißhelligkeiten und Ärgernisse.~16. Um die
524 V | leiser Stimme das Nötige mitteilen.~5. Es soll den Schwestern
525 VI | und ich rate euch, ihr möchtet doch allezeit in diesem
526 IV | vorgeschriebenen Form so schnell als möglich eine andere zur Äbtissin
527 VIII| notwendigen Dingen, und es nach Möglichkeit des Ortes liebevoll und
528 VI | keine Armut, Beschwerde, Mühsal, Niedrigkeit und Verachtung
529 VII | den der Seele schädlichen Müßiggang fernhalten, aber den Geist
530 1 | der höchsten Armut leben müßt. Der selige Franziskus hat
531 X | vor Ehrabschneiden und Murren 71, Auseinandersetzung und
532 IV | fehlen, würde das übel der Mutlosigkeit - bei den Kranken die Oberhand
533 VI | seiner heiligsten Mutter nachfolgen und in ihr bis zum Ende
534 I | kraft rechtmäßiger Wahl ihr nachfolgenden Äbtissinnen Gehorsam zu
535 1 | eigenen euch allen und euren Nachfolgerinnen in eurem Kloster unter dem
536 IV | öffentlichen Vergehen und Nachlässigkeiten bekennen.~13. Dort soll
537 VII | Kapitel verteilen.~4. Das nämliche soll geschehen, wenn von
538 I | seraphische Gehorsam. Im Namen des Herrn. Amen. Es beginnt
539 VIII| Seele anhangen und um des Namens unseres Herrn Jesu Christi
540 IV | anvertrautes Gut in Verwahr zu nehmen; oft nämlich entstehen deswegen
541 X | Stolz, eitler Ruhmsucht, Neid, Habsucht, der Sorge und
542 1 | sich frommem Begehren zu neigen und geziemendem Ersuchen
543 | nieder
544 VIII| weder ein Haus noch eine Niederlassung noch irgendeine andere Sache.
545 VI | Armut, Beschwerde, Mühsal, Niedrigkeit und Verachtung der Welt
546 XI | besorgt sein, daß die Pforte niemals offensteht, außer soweit
547 V | und mit leiser Stimme das Nötige mitteilen.~5. Es soll den
548 III | Prim aber, Terz Sext und Non, für jede dieser Horen sieben;
549 XI | Weihe der Äbtissin oder zur Nonnenweihe einer Schwester oder sonstwie
550 II | es nach ihrer Ansicht der Notlage entspricht.~12. Jungen Mädchen,
551 II | diesen als auch den anderen Novizinnen mit Bedacht aus den Schwestern
552 IV | Schwestern, wenn es ihnen einmal nützlich und vorteilhaft scheint,
553 VII | und für die Gemeinschaft nützliche Arbeit handeln,~2. so daß
554 II | Danach soll ihr nur aus nützlicher, begründeter, offenbarer
555 1 | zu erteilen. Es liegt Uns nunmehr von eurer Seite die demütige
556 | oben
557 IV | Mutlosigkeit - bei den Kranken die Oberhand gewinnen.~10. In allen Stücken
558 IV | demütig die gewöhnlichen und öffentlichen Vergehen und Nachlässigkeiten
559 XI | Leuten und nicht anderen öffnen soll.~11. Alle Schwestern
560 II | nützlicher, begründeter, offenbarer und glaubhafter Ursache
561 XI | halte sie sich in einem offenen Kämmerchen ohne Tür an der
562 III | befreit werden.~10. Zur Zeit offensichtlicher Not jedoch sollen die Schwestern
563 XI | daß die Pforte niemals offensteht, außer soweit es schicklicherweise
564 XII | Totenämter, das Ausschachten oder Offnen oder auch das Zurechtmachen
565 XII | ihre Kommunion, für die Olung und für die Sterbegebete
566 II | Person, nach Maßgabe der Orte, Zeiten und kälteren Gegenden,
567 VIII| es nach Möglichkeit des Ortes liebevoll und barmherzig
568 III | Weihnachten, am Gründonnerstag, an Ostern, an Pfingsten, an Mariä
569 IX | Ebenso sollen sie keine Patenstelle über Männer oder Frauen
570 VI | oder zu besitzen, weder persönlich noch durch einen Vermittler
571 IV | Furcht gehorchen.~8. Von persönlichen Freundschaften soll sie
572 VIII| Pilger und Fremdlinge (I Petr 2, II), die in dieser Welt
573 III | Gründonnerstag, an Ostern, an Pfingsten, an Mariä Himmelfahrt, am
574 I | Magd Christi und kleine Pflanze des hochseligen Vaters Franziskus,
575 V | soweit es der Erholung und Pflege der Kranken dient.~4. Immer
576 1 | Der Apostolische Stuhl pflegt sich frommem Begehren zu
577 VIII| andere Sache. Und gleichwie Pilger und Fremdlinge (I Petr 2,
578 VIII| welche wollene Socken und Polster benötigen, sollen sich ihrer
579 V | sprechen, es sei denn mit einem Priester, um zu beichten oder wegen
580 III | die Laudes fünf, für die Prim aber, Terz Sext und Non,
581 II | Niemand darf während der Probezeit den Schleier empfangen.~
582 X | gegen die Seele und unsere Profeß sind".~3. Die Abrissen aber
583 IV | 3. Und es soll nur eine Profeßschwester gewählt werden. Wenn aber
584 IV | und dies nur durch einen Prokurator.~15. Die Äbtissin mit ihren
585 IV | sorgen, daß der General- oder Provinzialminister des Ordens der Minderen
586 II | versprochen haben.~15. Bei Prüfung und Aufnahme der außerhalb
587 II | zu verlassen.~8. Ist das Prüfungsjahr aber vollendet, so soll
588 1 | Christo geliebte Töchter, den Prunk und die Lust der Welt verachtet
589 VIII| in der Lebendigen Land (Ps 141,6). Dieser sollt ihr,
590 1 | Wortlaut ist folgender:~3. Rainald, durch Gottes Barmherzigkeit
591 VI | meine Herrinnen, und ich rate euch, ihr möchtet doch allezeit
592 VIII| erfordert, sowohl an guten Ratschlägen als an Speisen und allen
593 IV | genommen hat und wem sie Rechenschaft über die ihr anvertraute
594 I | Papst Innozenz und seinen rechtmäßigen Nachfolgern, sowie der Römischen
595 I | Klara und den anderen kraft rechtmäßiger Wahl ihr nachfolgenden Äbtissinnen
596 IV | beobachten.~2. Und sie sollen rechtzeitig sorgen, daß der General-
597 X | willen, denn ihrer ist das Reich der Himmel" (Mt 5, io). "
598 X | heiliges Wirken, allzeit mit reinem Herzen zu ihm zu beten,
599 III | Vesper sieben Vaterunser mit Requiem aeternam, zur Matutin zwölf,~
600 XII | geistlichen Gefährten von gutem Ruf und vorsichtiger Zurückhaltung
601 X | vor allem Stolz, eitler Ruhmsucht, Neid, Habsucht, der Sorge
602 VIII| Niederlassung noch irgendeine andere Sache. Und gleichwie Pilger und
603 III | sollen sie sich zweimal sättigen können.~9. jüngere, gebrechliche
604 II | des heiligen Evangeliums sagen, daß sie hingehe, all ihr
605 X | anschuldigen; denn der Herr sagt: Selig, die Verfolgung leiden
606 II | katholischen Glauben und die Sakramente der Kirche prüfen oder prüfen
607 V | deren anderen aber die Sakristanin haben soll; und sie soll
608 VII | daß sie zwar den der Seele schädlichen Müßiggang fernhalten, aber
609 VIII| sollen sich darob nicht schämen, weil der Herr sich unsertwillen
610 VIII| voll Vertrauen um Almosen schicken".~2. Und sie sollen sich
611 XI | offensteht, außer soweit es schicklicherweise nicht anders geschehen kann.~
612 II | können zur Erleichterung und Schicklichkeit bei Dienst und Arbeit.~11.
613 II | während der Probezeit den Schleier empfangen.~10. Die Schwestern
614 XI | Bewachung gelassen und mit einem Schlüssel fest verschlossen werden.~
615 IV | vorgeschriebenen Form so schnell als möglich eine andere
616 1 | Franziskus, in Wort und Schrift zur Beobachtung übergeben
617 II | werden;~16. diese aber können Schuhwerk tragen.~17. Niemand darf
618 IX | nach der Beschaffenheit der Schuld eine Buße auferlegen.~
619 IV | kund34.~14. Keine schwere Schuldverpflichtung soll eingegangen werden
620 XII | Kirche als unseren Leiter, Schutzherrn und Mahner zu haben, der
621 IV | Geringeren kund34.~14. Keine schwere Schuldverpflichtung soll
622 IX | scheint, soll sie einer noch schwereren Strafe verfallen sein".~
623 | sehr
624 | seinem
625 | seines
626 1 | liegt Uns nunmehr von eurer Seite die demütige Bitte vor,
627 X | anschuldigen; denn der Herr sagt: Selig, die Verfolgung leiden um
628 1 | höchster Armut, die euch euer seliger Vater, der hl. Franziskus,
629 V | geschehe am Gitter sehr selten, an der Pforte aber überhaupt
630 VI | Kapitel~ ~Die Gründung des Seraphiscben zweiten Ordens; der gelobte
631 I | und der katholische und seraphische Gehorsam. Im Namen des Herrn.
632 III | für die Prim aber, Terz Sext und Non, für jede dieser
633 III | der Seele beziehen.~13. Siebenmal sollen sie kommunizieren,
634 II | Lebenswandel und in den ehrbaren Sitten genau nach unserer Lebensweise
635 III | Totenoffizium zu verrichten".~6. Sobald aber eine Schwester unseres
636 VIII| und die, welche wollene Socken und Polster benötigen, sollen
637 IX | zurAufregung gegeben hat, sofort, noch ehe sie vor dem Herrn
638 | sogar
639 | solche
640 VIII| Land (Ps 141,6). Dieser sollt ihr, meine inniggeliebten
641 IX | und um Verzeihung flehen, sondern sie auch einfältig bitten,
642 | sonst
643 | sonstwie
644 IV | Und sie sollen rechtzeitig sorgen, daß der General- oder Provinzialminister
645 | soviel
646 I | rechtmäßigen Nachfolgern, sowie der Römischen Kirche.~4.
647 VIII| guten Ratschlägen als an Speisen und allen notwendigen Dingen,
648 III | die heilige Kommunion zu spenden, soll dem Kaplan erlaubt
649 VII | damit gemeinschaftlich der Spender gedacht werde.~5. Und dies
650 1 | im Dienste des Herrn zu stehen, damit ihr dem Herrn mit
651 IV | abberufen und andere an ihre Stelle wählen.~
652 XI | geeignete Person an die Pforte stellen, die nur jenen zur Arbeit
653 XII | für die Olung und für die Sterbegebete soll ihnen erlaubt sein,
654 V | in Kürze und mit leiser Stimme das Nötige mitteilen.~5.
655 IV | werden.~4. Wenn die Äbtissin stirbt, soll eine andere zur Äbtissin
656 X | sich hüten mögen vor allem Stolz, eitler Ruhmsucht, Neid,
657 IX | sie einer noch schwereren Strafe verfallen sein".~2. Solange
658 1 | Armen Schwestern von der strengen Klausur~
659 VIII| Kranken aber sollen auf Strohsäcken liegen und unter dem Kopf
660 1 | Segen.~1. Der Apostolische Stuhl pflegt sich frommem Begehren
661 II | unter die Armen zu verteilen suche. Wenn sie dieses nicht tun
662 IX | aufgebracht zu werden wegen der Sünde, die jemand begangen hat;
663 X | lieben, die uns verfolgen, tadeln und anschuldigen; denn der
664 III | Weihnachten, auf welchen Tag es auch fällt, sollen sie
665 III | Gelegenheit einmal ihre Tagzeiten nicht rezitieren können,
666 VIII| liebt und umhegt (vgl. 1. ThesS 2,7), mit wieviel größerer
667 1 | ihr, in Christo geliebte Töchter, den Prunk und die Lust
668 IX | Anreiz des Bösen Feindes tödlich gegen die Lebensform gesündigt,
669 XII | Leichenfeierlichkeiten aber, die Totenämter, das Ausschachten oder Offnen
670 III | verpflichtet sein sollen, das Totenoffizium zu verrichten".~6. Sobald
671 X | Sorge und dem geschäftigen Treiben dieser Welt, vor Ehrabschneiden
672 II | glaubt und gewillt ist, es treu zu bekennen und bis an ihr
673 VII | sollen nach der Terz in Treue und in Hingabe arbeiten",
674 IV | Sie soll die Betrübten trösten. Sie sei auch die letzte
675 X | beten, Demut und Geduld in Trübsal und Krankheit zu bewahren
676 V | Innenseite des Gitters soll ein Tuchvorhang angebracht werden, der nur
677 VI | des hl. Franziskus, Buße tue"', habe ich bald nach seiner
678 | tut
679 IV | Gesundung fehlen, würde das übel der Mutlosigkeit - bei den
680 V | Kranken dient.~4. Immer und überall jedoch können sie in Kürze
681 V | selten, an der Pforte aber überhaupt nicht.~10. An der Innenseite
682 V | Äbtissin oder ihrer Vikarin überlassen bleiben.~
683 IV | durch das Amt die anderen zu überragen, auf daß die Schwestern,
684 VIII| zuwenden.~6. Wenn ihr aber Geld übersandt wird, so soll die Äbtissin
685 X | daß sie mit ihr reden und umgehen können wie Herrinnen mit
686 VIII| geistliche Schwester lieben und umhegen.~1o. Die Kranken aber sollen
687 VIII| leibliche Tochter liebt und umhegt (vgl. 1. ThesS 2,7), mit
688 II | 11. Die Äbtissin soll sie umsichtig mit Kleidung versorgen nach
689 V | Gründen.~12. Unter keinen Umständen darf eine Schwester vor
690 II | Habe zu kümmern, damit sie unbehindert mit ihrer Habe das tun könne,
691 X | nicht gegen die Seele und unsere Profeß sind".~3. Die Abrissen
692 | unserem
693 XII | heiligen Römischen Kirche als unseren Leiter, Schutzherrn und
694 VIII| schämen, weil der Herr sich unsertwillen in dieser Welt arm gemacht
695 X | Die Schwestern aber, die Untergebene sind, sollen bedenken, daß
696 IX | Beratungen mit Männern zu unterhalten".~9. Ebenso sollen sie keine
697 XII | ehrbaren Lebenswandels, zur Unterstützung unserer Armut.~6. Dem Kaplan
698 XII | Füßen dieser heiligen Kirche untertan und unterworfen, feststehend
699 XII | heiligen Kirche untertan und unterworfen, feststehend im katholischen
700 VI | und alle Schwestern sie unverletzt bis ans Ende zu bewahren
701 XI | offenbare, begründete und unvermeidbare Ursache.~9. Wenn einem Bischof
702 I | Keuschheit.~3. Klara, die unwürdige Magd Christi und kleine
703 II | Krankheit oder geistige Unzulänglichkeit nicht hinderlich sind, dieses
704 IV | gemeinsamen Wohl der Schwestern unzureichend sei, dann sollen die genannten
705 V | V. Kapitel~ ~Das Stillschweigen;
706 1 | den zukünftigen, Heil und väterlichen Segen. Da ihr, in Christo
707 1 | Herrn und wollen gerne mit väterlicher Zuneigung eurem Wunsch und
708 1 | Prunk und die Lust der Welt verachtet habt, und, den Fußspuren
709 VI | Mühsal, Niedrigkeit und Verachtung der Welt fürchteten, ja
710 IX | durch Wort oder Zeichen Veranlassung zu Aufregung oder Ärgernis
711 XII | an Haupt und Gliedern zu verbessern.~4. Diesem soll erlaubt
712 IX | sollen sich streng hüten, Verdacht erregende Beziehungen oder
713 IX | diesem Anlaß Gerede oder Verdruß entsteht.~10. Und sie sollen
714 IX | einer noch schwereren Strafe verfallen sein".~2. Solange sie hartnäckig
715 VII | was sie durch Handarbeit verfertigen, soll die Äbtissin oder
716 X | jene zu lieben, die uns verfolgen, tadeln und anschuldigen;
717 X | der Herr sagt: Selig, die Verfolgung leiden um der Gerechtigkeit
718 IX | ihr zugefügte Beleidigung vergeben.~6. Die außerhalb des Klosters
719 IV | gewöhnlichen und öffentlichen Vergehen und Nachlässigkeiten bekennen.~
720 VI | und in ihr bis zum Ende verharren. Und ich bitte euch, meine
721 IX | denn Zorn und Aufregung verhindern in ihnen selbst und in den
722 II | hingehe, all ihr Eigentum verkaufe und es unter die Armen zu
723 V | soll, wenn das Wort Gottes verkündet wird oder eine Schwester
724 II | sein, den Klosterbereich zu verlassen.~8. Ist das Prüfungsjahr
725 VI | euch dem Heiligen Geist vermählt habt, indem ihr das Leben
726 VI | persönlich noch durch einen Vermittler 45,~6. ausgenommen soviel
727 1 | bekräftigen für alle Zeit vermöge der Autorität des Herrn
728 IX | sehen, immer zu erbauen vermögen".~8. Und sie sollen sich
729 X | wissenschaftliche Bildung zu verschaffen".~7. Sie sollen vielmehr
730 XI | gesetzt sein im Benehmen und verschwiegen, und sie soll entsprechenden
731 XI | Flügeln und Balken aufs beste versehen sein,~4. damit sie hauptsächlich
732 XI | nötig ist, in allem ihr Amt versieht.~3. Die Pforte aber soll
733 VI | erwähltet, so will ich - und ich verspreche dies für mich und meine
734 XII | gelobte Lebensweise begangenen Verstöße an Haupt und Gliedern zu
735 III | sieben".~4. Auch für die Verstorbenen sollen sie beten zur Vesper
736 VII | Ratschwestern zum Nutzen aller verteilt werden.~
737 VIII| Demut dienen, mögen sie voll Vertrauen um Almosen schicken".~2.
738 IV | irgendein anvertrautes Gut in Verwahr zu nehmen; oft nämlich entstehen
739 II | Leute mit klugem Urteil verweisen, nach deren Rat ihre Güter
740 IX | Herrn einlegen, daß er ihr verzeihe.~5. Jene aber, eingedenk
741 IX | himmlischer Vater nicht verzeihen" (vgl. Mt 18,35; 6, 15),
742 IX | Wenn ihr nicht von Herzen verzeiht, so wird euch auch euer
743 IX | anderen zu Füßen werfen und um Verzeihung flehen, sondern sie auch
744 VI | zweiten Ordens; der gelobte Verzicht auf Besitz~1. Nachdem der
745 X | auf ihren eigenen Willen verzichtet haben. Darum sollen sie
746 VI | VI. Kapitel~ ~Die Gründung
747 | viele
748 X | verschaffen".~7. Sie sollen vielmehr bedenken, daß ihr Verlangen
749 III | nicht lesen können, sollen vierundzwanzig Vaterunser beten für die
750 V | Martini- und der großen vierzigtägigen Fastenzeit 37 soll niemand
751 VII | VII. Kapitel~ ~Arbeit und Almosen~
752 VIII| VIII. Kapitel~ ~Die evangelische
753 IV | Wort Gottes anleite zur völligen Eintracht und zum gemeinsamen
754 VIII| Demut dienen, mögen sie voll Vertrauen um Almosen schicken".~
755 VI | wie für diese immer liebe volle Sorge und besondere Aufmerksamkeit
756 II | Ist das Prüfungsjahr aber vollendet, so soll sie zum Gehorsam
757 II | dienenden Schwestern soll die vorgeschriebene Form beobachtet werden;~
758 IV | verpflichtet sein, sich nach der vorgeschriebenen Form so schnell als möglich
759 1 | anerkennen Wir euer heiliges Vorhaben im Herrn und wollen gerne
760 V | Sprechzimmer aber soll der Vorhang immer auf der Innenseite
761 IX | die Liebes,.~4. Wenn es vorkommen sollte, was ferne sei, daß
762 IV | gemeinsame Leben beobachten, vornehmlich aber in der Kirche, im Schlafraum,
763 XII | Gefährten von gutem Ruf und vorsichtiger Zurückhaltung und zwei Laienbrüder,
764 IV | ihnen einmal nützlich und vorteilhaft scheint, die Amts- und Ratschwestern
765 XI | betreten, um eine Arbeit vorzunehmen, dann soll die Äbtissin
766 X | die wir versprochen haben" wäre.~2. Die Schwestern aber,
767 IV | durch Tugenden und heiligen Wandel als durch das Amt die anderen
768 | war
769 IX | im Refektorium Brot und Wasser genießen, als sie hartnäckig
770 VIII| einige erbauliche Worte wechseln.~12. Die anderen Schwestern
771 VIII| anzunehmen oder aus dem Kloster wegzugeben ohne Erlaubnis der Äbtissin.~
772 XI | Wenn einem Bischof zur Weihe der Äbtissin oder zur Nonnenweihe
773 | weil
774 III | 8. An Weihnachten, auf welchen Tag es auch fällt, sollen
775 II | worden sind und sie die weltliche Kleidung abgelegt hat, drei
776 II | werden; und nach Ablegung des weltlichen Kleides sollen sie mit einem
777 | wem
778 | wenig
779 XI | begnüge er sich mit möglichst wenigen und wohlgesitten Begleitern
780 | Wer
781 IX | demütig der anderen zu Füßen werfen und um Verzeihung flehen,
782 | wieviel
783 II | genügt für sie der gute Wille.~5. Und die Äbtissin und
784 II | willen, das in ärmliche Windeln eingewickelt in der Krippe
785 X | besitzen und sein heiliges Wirken, allzeit mit reinem Herzen
786 X | nicht danach trachten, sich wissenschaftliche Bildung zu verschaffen".~
787 X | 3,14).~6. Und die keine wissenschaftlichen Kenntnisse haben, dürfen
788 | wo
789 IV | Wenigstens einmal in der Woche soll die Äbtissin verpflichtet
790 1 | jenes Briefes aber fügen Wir wörtlich Gegenwärtigem bei. Sein
791 XI | mit möglichst wenigen und wohlgesitten Begleitern und Dienern.~
792 1 | klösterlicher Abgeschlossenheit zu wohnen und in höchster Armut im
793 II | bei uns im Kloster seinen Wohnsitz haben, ohne nach der Lebensweise
794 1 | heiliges Vorhaben im Herrn und wollen gerne mit väterlicher Zuneigung
795 VIII| Kopfkissen haben; und die, welche wollene Socken und Polster benötigen,
796 VI | solange er lebte, und er wollte, daß die Brüder es immer
797 VI | fürchteten, ja sogar für große Wonne hielten, schrieb er uns,
798 VI | letzten Willen mit folgenden Worten": "Ich, der ganz geringe
799 IX | Jene aber, eingedenk des Wortes des Herrn: "Wenn ihr nicht
800 1 | Gegenwärtigem bei. Sein Wortlaut ist folgender:~3. Rainald,
801 XI | Schlüsseln verschlossen werde, wovon den einen die Pförtnerin,
802 XI | jemandem, der einzutreten wünscht, geöffnet werden, wenn es
803 IV | Heilmittel zur Gesundung fehlen, würde das übel der Mutlosigkeit -
804 1 | väterlicher Zuneigung eurem Wunsch und heiligen Verlangen wohlwollende
805 1 | Lebensweise übergeben und sie wurde von euch freiwillig angenommen.
806 V | Beratung der Äbtissin gewählt wurden.~8. Die Äbtissin und deren
807 | X
808 | XI
809 | XII
810 IX | Schwestern durch Wort oder Zeichen Veranlassung zu Aufregung
811 II | nach Maßgabe der Orte, Zeiten und kälteren Gegenden, so
812 II | davor hüten, sich um deren zeitliche Habe zu kümmern, damit sie
813 VII | ihm sollen ja die anderen zeitlichen Dinge dienen".~3. Und was
814 III | innerhalb des Klosters zu zelebrieren.~
815 IX | jemand begangen hat; denn Zorn und Aufregung verhindern
816 IX | sollen sich davor hüten, zornig oder aufgebracht zu werden
817 IV | Sie sei auch die letzte Zuflucht für die Bedrängten. Denn
818 IX | Schwester die ganze ihr zugefügte Beleidigung vergeben.~6.
819 XI | eine geeignete Gehilfin zugeteilt werden, die, wenn es nötig
820 VIII| soll die Äbtissin es ihr zukommen lassen. Die Schwester aber
821 1 | den gegenwärtigen wie den zukünftigen, Heil und väterlichen Segen.
822 1 | wollen gerne mit väterlicher Zuneigung eurem Wunsch und heiligen
823 IX | diejenige, welche die Ursache zurAufregung gegeben hat, sofort, noch
824 XII | oder Offnen oder auch das Zurechtmachen des Grabes sollen nach Gutdünken
825 X | und sie in Demut und Liebe zurechtweisen, ohne ihnen etwas zu befehlen,
826 XII | gutem Ruf und vorsichtiger Zurückhaltung und zwei Laienbrüder, Liebhaber
827 IV | ihre Schwestern zum Kapitel zusammenzurufen.~12. Dort soll sowohl sie
828 II | und wenn der größere Teil zustimmt, so kann sie dieselbe mit
829 VIII| Krankheit befallen sind.~9. Zuversichtlich soll eine der anderen ihre
830 VIII| einer bedürftigen Schwester zuwenden.~6. Wenn ihr aber Geld übersandt
831 IX | oder anderen Schwestern zwei- oder dreimal ermahnt, sich
832 III | auch fällt, sollen sie sich zweimal sättigen können.~9. jüngere,
833 VI | Gründung des Seraphiscben zweiten Ordens; der gelobte Verzicht
834 | zwischen
835 III | verpflichtet sein.~11. Wenigstens zwölfmal im Jahre sollen sie mit
|