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X. Kapitel
Die Visitation durch die Äbtissin und der Gehorsam der
Schwestern; die Laster und Tugenden
1. Die Äbtissin soll ihre Schwestern ermahnen und
aufsuchen und sie in Demut und Liebe zurechtweisen, ohne ihnen etwas zu
befehlen, was gegen ihre Seele und die Lebensform, die wir versprochen
haben" wäre.
2. Die Schwestern aber, die Untergebene sind, sollen
bedenken, daß sie um Gottes willen auf ihren eigenen Willen verzichtet haben.
Darum sollen sie streng verpflichtet sein, ihren Äbtissinnen Gehorsam zu
leisten in allen Dingen, die sie dem Herrn zu beobachten versprochen haben und
die nicht gegen die Seele und unsere Profeß sind".
3. Die Abrissen aber soll ihnen mit so großer und
herzlicher Liebe begegnen, daß sie mit ihr reden und umgehen können wie
Herrinnen mit ihrer Dienerin. Denn so muß es sein, daß die Äbtissin die
Dienerin aller Schwestern ist.
4. Ich mahne jedoch im Herrn Jesus Christus dringend, daß
die Schwestern sich hüten mögen vor allem Stolz, eitler Ruhmsucht, Neid,
Habsucht, der Sorge und dem geschäftigen Treiben dieser Welt, vor
Ehrabschneiden und Murren 71, Auseinandersetzung und Entzweiung.
5. Immer aber sollen sie besorgt sein, einander die
Einigkeit der gegenseitigen Liebe zu bewahren, die das Band der Vollkommenheit
ist (vgl. KOI 3,14).
6. Und die keine wissenschaftlichen Kenntnisse haben, dürfen
nicht danach trachten, sich wissenschaftliche Bildung zu verschaffen".
7. Sie sollen vielmehr bedenken, daß ihr Verlangen vor
allem dahin gehen muß, den Geist des Herrn zu besitzen und sein heiliges Wirken,
allzeit mit reinem Herzen zu ihm zu beten, Demut und Geduld in Trübsal und
Krankheit zu bewahren und jene zu lieben, die uns verfolgen, tadeln und
anschuldigen; denn der Herr sagt: Selig, die Verfolgung leiden um der
Gerechtigkeit willen, denn ihrer ist das Reich der Himmel" (Mt 5, io).
"Wer aber ausharrt bis ans Ende, der wird gerettet werden""' (Mt
10,22).
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