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Paul VI.
Mysterium fidei

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  • DAS EUCHARISTISCHE MYSTERIUM WIRD IM MESSOPFER BEWIRKT
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DAS EUCHARISTISCHE MYSTERIUM WIRD IM MESSOPFER BEWIRKT

 

Zur gemeinsamen Erbauung und Freude aller möchten Wir mit Euch, ehrwürdige Brüder, von neuem die Lehre über das eucharistische Mysterium bewußt machen, an der die katholische Kirche als überliefert festhält und die sie einmütig lehrt. Es ist von Nutzen, sich vor allem an das zu erinnern, was gleichsam die Zusammenfassung und der Gipfel der Lehre ist: Durch das eucharistische Mysterium wird auf wunderbare Weise das Kreuzesopfer gegenwärtig, das einmal auf Kalvaria vollbracht wurde; es wird immer ins Gedächtnis zurückgerufen, und seine heilbringende Kraft kommt in der Vergebung der Sünden, die täglich von uns begangen werden, zur Wirkung12.

 

Christus der Herr hat durch die Einsetzung des eucharistischen Mysteriums mit seinem Blut den Neuen Bund begründet, dessen Mittler er ist, wie einst Moses den Alten Bund mit dem Blut von Kälbern geschlossen hat13. Wie die Evangelisten berichten, nahm er beim letzten Abendmahl ,,Brot, sprach das Dankgebet, brach das Brot und reichte es ihnen mit den Worten: ,Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird. Tut dies zu meinem Gedächtnis!‘ Ebenso nahm er nach dem Mahl den Kelch und sagte: ,Dieser Kelch ist der Neue Bund in meinem Blut, das für euch vergossen wird‘“14. Indem er aber den Aposteln den Auftrag gab, es zu seinem Andenken zu tun, wollte er, daß es immerdar erneuert werde. Das hat die Urkirche treu ausgeführt, indem sie in der Lehre der Apostel verharrte und zur Feier des eucharistischen Opfers zusammenkam. ,,Sie hielten“, wie der heilige Lukas sorgfältig berichtet, ,,an der Lehre der Apostel fest, am Brechen des Brotes und an den Gebeten“ 15. Und so groß war der Eifer, den die Gläubigen daraus empfingen, daß man von ihnen sagen konnte: ,,Die Gemeinde der Gläubigen war ein Herz und eine Seele“ 16.

Der Apostel Paulus, der uns auf das Treueste überliefert hat, was er vom Herrn empfangen hatte17, spricht deutlich vom eucharistischen Opfer, wenn er den Christen darlegt, daß sie an den heidnischen Opfern nicht teilnehmen dürfen, weil sie des Tisches des Herrn teilhaftig geworden sind: ,,Ist der Kelch des Segens, über den wir den Segen sprechen, nicht Teilhabe am Blut Christi? Ist das Brot, das wir brechen, nicht Teilhabe am Leib Christi? ... Ihr könnt nicht den Kelch des Herrn trinken und den Kelch der Dämonen. Ihr könnt nicht Gäste sein am Tisch des Herrn und am Tisch der Dämonen“ 18. Dieses neue Opfer des Neuen Bundes, auf das Maleachi im voraus hingewiesen hatte19, hat die Kirche, vom Herrn und den Aposteln belehrt, immer dargebracht, ,,nicht nur für die Sünden der lebenden Gläubigen, für ihre Strafen, Genugtuungen und andere Nöte, sondern auch für die in Christus Verstorbenen, die noch nicht vollkommen gereinigt sind“ 20.

 

An ein Zeugnis erinnern Wir noch, um von den übrigen zu schweigen, nämlich an das des heiligen Cyrill von Jerusalem, der bei der Unterweisung der Neugetauften im christlichen Glauben die beachtenswerten Worte sprach: ,,Nachdem das geistliche Opfer, der unblutige Kult vollendet ist, flehen wir über diesem Versöhnungsopfer Gott an für den allgemeinen Frieden der Kirchen, für die rechte Ordnung der Welt, für die Kaiser, das Heer und die Bundesgenossen, für die Kranken und Betrübten, und insgemein für alle Hilfsbedürftigen bitten wir und bringen wir dieses Opfer dar ... Dann bitten wir auch für die entschlafenen heiligen Väter und Bischöfe und für alle insgemein, die unter uns entschlafen sind, weil wir glauben, daß das Gebet jenen Seelen, für die es dargebracht wird, am meisten hilft, wenn das heilige und ehrfurchtgebietende Opfer auf dem Altar liegt“. Nachdem er diesen Gegenstand mit dem Beispiel des Kranzes erläutert hat, der für den Kaiser geflochten wird, damit er den Verbannten Verzeihung gewähre, schließt der Kirchenlehrer seine Predigt mit den Worten: ,,Auf die gleiche Weise verhalten auch wir uns; wenn wir für die Verstorbenen, obgleich sie Sünder sind, Gott Gebete darbringen, so flechten wir zwar keinen Kranz, sondern wir bringen den für unsere Sünden geopferten Christus dar, um Gott, der die Menschen liebt, ihnen und uns gnädig zu stimmen“ 21. Der heilige Augustinus bezeugt, daß dieser Brauch, ,,das Opfer unseres Lösepreises“ auch für die Verstorbenen darzubringen, in der Römischen Kirche lebendig ist. 22 Gleichzeitig bemerkt er, daß der Brauch als von den Vätern überliefert von der ganzen Kirche gehalten wird. 23

Aber es ist noch etwas anderes, was Wir hinzufügen möchten, weil es sehr dazu dient, das Geheimnis der Eucharistie zu illustrieren. Die ganze Kirche, die mit Christus zusammen das Amt des Priesters und Opfers ausübt, bringt das Meßopfer dar und wird in ihm auch selbst ganz dargebracht. Diese in der Tat wunderbare Lehre wurde schon von den Vätern vorgetragen. 24 Unser Vorgänger Pius XII. hat sie vor einigen Jahren dargelegt25, und neuerdings hat das 2. Vatikanische Konzil sie in der Konstitution über die Kirche im Abschnitt über das Volk Gottes ausgedrückt. 26 Wir wünschen sehr, daß sie bei aller notwendigen Wahrung des nicht nur gradmäßigen, sondern wesensmäßigen Unterschieds zwischen dem gemeinsamen und dem hierarchischen Priestertum27 immer wieder erklärt und den Gläubigen tief eingeprägt werde; sie ist nämlich sehr geeignet, die eucharistische Frömmigkeit zu fördern, die Würde aller Gläubigen zu betonen und sie anzueifern, den Gipfel der Heiligkeit zu erreichen oder, was dasselbe ist, mit einer hochherzigen Selbsthingabe sich ganz der göttlichen Majestät zu eigen zu geben.

 

Außerdem muß an die Folgerung, die sich daraus für den ,,öffentlichen und sozialen Charakter jeder Messe“ ergibt28, erinnert werden. Jede Messe nämlich, auch wenn sie privat vom Priester zelebriert wird, ist dennoch nicht privat, sondern ein Handeln Christi und der Kirche; die Kirche lernt ja im Opfer, das sie darbringt, sich selbst als ein universales Opfer darzubringen, und sie wendet die einzige und unendlich erlösende Kraft des Kreuzesopfers der ganzen Welt zum Heile zu. Denn jede Messe, die zelebriert wird, wird nicht nur für das Heil einiger, sondern auch für das Heil der ganzen Welt dargebracht. Daraus folgt: Wenn der Feier der Messe die häufige und tätige Teilnahme der Gläubigen gewissermaßen wesensgemäß höchst angemessen ist, ist doch eine Messe nicht zu tadeln, sondern vielmehr gutzuheißen, die nach den Vorschriften der Kirche und den rechtmäßigen Traditionen aus gerechtem Grund vom Priester privat gehalten wird, auch wenn nur ein Ministrant dient und antwortet; aus ihr kommt nämlich kein geringes, sondern ein sehr großes Maß besonderer Gnaden zum Heil sowohl des Priesters selbst als auch des gläubigen Volkes, der gesamten Kirche und der ganzen Welt. Dieses Maß an Gnaden wird durch den Kommunionempfang allein nicht erlangt.

Darum empfehlen Wir also väterlich und ernstlich den Priestern, die Unsere besondere Freude und Unsere Krone im Herrn sind, daß sie eingedenk sind der Vollmacht, die sie durch den weihenden Bischof empfangen haben, nämlich das Opfer Christi darzubringen und Messen zu zelebrieren sowohl für die Lebenden als auch für die Verstorbenen im Namen des Herrn29,daß sie täglich würdig und andächtig die Messe feiern, damit sie selbst und die übrigen Christgläubigen die Zuwendung der Früchte genießen, die aus dem Kreuzesopfer überreich hervorgehen. So werden sie auch am meisten zum Heil des Menschengeschlechtes beitragen.

 

 




12 Vgl. Konzil von Trient, Lehre über das heiligste Meßopfer, Kap. 1.



13 Vgl. Ex 24,8.



14 Lk 22,19 f; vgl. Mt 26,26-28; Mk 14, 22-24.



15 Apg 2,42.



16 Apg 4,32.



17 Vgl. 1 Kor 11,23 ff.



18 1 Kor 10,16. 21.



19 Vgl. Mal 1,11.



20 Konzil von Trient, Lehre über das heiligste Meßopfer, Kap. 2.



21 Catecheses 23 (myst. 5), 8-18: PG 33, 1115-1118.



22 Vgl. Confessiones 9, 12, 32: PL 32, 777; vgl. ebd. 9, 11, 27: PL 32, 775.



23 Vgl. Serm. 172, 2: PL 38, 936; vgl. De cura gerenda pro mortuis 13: PL 40, 593.



24 Vgl. Augustinus, De civit. Dei 10, 6: PL 41, 284.



25 Vgl. Enzyklika „Mediator Dei“: AAS 39 (1947) 552.



26 Vgl. Dogmatische Konstitution über die Kirche, Kap. 2, Art. 11: AAS 57 (1965) 15.



27 Vgl. ebd., Kap. 2, Art. 10: AAS 57 (1965) 14.



28 Konstitution über die heilige Liturgie, Kap. 1, Art. 27: AAS 56 (1964) 107.



29 Vgl. Pontificale Romanum.






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