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Text
Paulus
Bischof
Diener der Diener Gottes
zum immerwährenden Gedächtnis
Das Römische Meßbuch, auf Grund eines Beschlusses des Konzils von Trient
von Unserem Vorgänger, dem heiligen Pius V., im Jahre 1570
herausgegeben1, gehört nach allgemeinem Urteil zu den vielen und
segensreichen Ergebnissen, die dieses Konzil für die gesamte Kirche Christi
zeitigte. Vier Jahrhunderte lang haben Priester des lateinischen Ritus sich
seiner als Norm zur Feier des eucharistischen Opfers bedient, und Glaubensboten
haben es in fast alle Länder gebracht. Zahllose heilige Menschen haben für ihr
geistliches Leben aus seinen Schriftlesungen und Gebeten in reichem Maß
wertvolle Anregungen geschöpft, aus jenen Texten also, deren Ordnung im wesentlichen
auf Gregor den Großen zurückgeht.
Seit geraumer Zeit hat sich nun aber im christlichen Volk eine
liturgische Erneuerung in steigendem Maße entfaltet, die nach einem Wort
Unseres Vorgängers Pius XII. als Walten der Vorsehung Gottes gegenüber den
Menschen unserer Zeit und als gnadenvolles Wirken des Heiligen Geistes in
seiner Kirche2 anzusehen ist. Diese Erneuerungsbewegung hat weithin
deutlich werden lassen, daß die Texte des Römischen Meßbuches einer
Überarbeitung und Erweiterung bedürfen. Einen Anfang machte Unser Vorgänger
Pius XII. durch die Neuordnung der Osternacht und der Karwoche3, womit
er gleichsam den ersten Schritt tat, um das Römische Meßbuch dem Empfinden
unserer Zeit anzupassen.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat mit der Konstitution „Sacrosanctum
Concilium“ die Grundlage für eine allgemeine Erneuerung des Römischen Meßbuches
gelegt. Nach seinen Bestimmungen sollen Texte und Riten so geordnet werden, daß
sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen.
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Der Meßordo soll so überarbeitet werden, daß der eigentliche Sinn der
einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten
und die fromme und tätige Teilnahme der Gläubigen erleichtert wird. 5
Damit den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werde, soll die
Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan werden. 6 Ferner beschloß das
Konzil, daß ein neuer Konzelebrationsritus geschaffen und in das Römische
Pontifikale und Missale eingefügt werde. 7
Diese Erneuerung des Römischen Meßbuches ist jedoch nicht plötzlich und
unvorbereitet gekommen. Ihr haben die Ergebnisse der liturgiewissenschaftlichen
Arbeiten während der letzten vier Jahrhunderte den Weg bereitet. Wie aus der
Apostolischen Konstitution „Quo primum“ Unseres Vorgängers, des heiligen Pius
V., hervorgeht, hatten schon nach dem Konzil von Trient zur Revision des
Römischen Meßbuches das Studium und der Vergleich der alten Handschriften, die
sich in der Vatikanischen Bibliothek befanden oder die von überall her
hinzugezogen wurden, nicht wenig beigetragen. Inzwischen sind sowohl älteste
liturgische Quellen neu erschlossen und veröffentlicht wie auch Texte der
Ostkirchen eingehender untersucht worden. Es ergab sich bei vielen der Wunsch,
die dort vorhandenen Reichtümer des Glaubens und der Frömmigkeit nicht länger
im Dunkel der Bibliotheken verborgen zu halten, sondern ans Licht zu bringen,
um Herz und Sinn der Christen zu erleuchten und zu nähren.
Wir möchten im folgenden die Neuordnung des Römischen Meßbuches
wenigstens in den Grundzügen beschreiben. Zunächst sei die Allgemeine
Einführung erwähnt, die gleichsam die Einleitung des Buches bildet. In ihr
werden die neuen Richtlinien für die Feier des eucharistischen Opfers
dargelegt, die sich auf die Handlungen und Dienste eines jeden Teilnehmers
sowie auf alles, was zur heiligen Feier sachlich und räumlich notwendig ist,
beziehen.
Die bedeutendste Neuerung betrifft wohl das eucharistische Hochgebet.
Zwar sind im römischen Ritus für den ersten Teil dieses Gebetes, die Präfation,
im Laufe der Jahrhunderte verschiedene Texte geschaffen worden; der zweite Teil
hingegen, der Kanon genannt wurde, erhielt in der Zeit vom 4. zum 5.
Jahrhundert eine unveränderliche Form. Im Gegensatz hierzu ließen die
ostkirchlichen Liturgien eine gewisse Abwechslung von Anaphoren zu. Gemäß
Unserer Anordnung ist nun das eucharistische Hochgebet durch eine größere
Anzahl von Präfationen bereichert worden, die teils der alten Tradition der
römischen Kirche entnommen, teils neu verfaßt sind, um so die verschiedenen
Aspekte des Heilsmysteriums deutlicher werden zu lassen und zahlreichere Motive
der Danksagung anzuführen. Außerdem haben Wir für das Hochgebet drei neue Texte
hinzufügen lassen. Aus pastoralen Gründen und zur Erleichterung der
Konzelebration haben Wir verfügt, daß die Herrenworte in allen Fassungen des
Kanons die gleichen seien. Wir bestimmen also, daß sie in jedem eucharistischen
Hochgebet folgendermaßen lauten. Über das Brot: „Nehmet und esset alle davon, das
ist mein Leib, der für euch hingegeben wird.“ Über den Kelch: „Nehmet und
trinket alle daraus, das ist der Kelch des neuen und ewigen Bundes, mein Blut,
das für euch und für alle vergossen wird zur Vergebung der Sünden. Tut dies zu
meinem Gedächtnis.“ Die vom Priester gesprochenen Worte „Geheimnis des
Glaubens“ werden aus dem Kontext der Herrenworte gelöst und als Einleitung
einer Akklamation der Gläubigen verwendet.
Was den Ordo Missae betrifft, sind die Riten unter Wahrung ihrer
Substanz einfacher geworden. 8 Es entfiel, was im Laufe der Zeit
verdoppelt oder weniger glücklich eingefügt worden ist9, vor allem bei
der Bereitung von Brot und Wein sowie bei der Brotbrechung und der Kommunion.
Hingegen wurde wiederhergestellt nach der ehrwürdigen Norm der Väter,
was durch die Ungunst der Zeiten verlorengegangen war. 10 Hierher
gehören die Homilie11, das „Allgemeine Gebet“ oder „Gebet der
Gläubigen“ 12 und zu Beginn der Messe ein „Schuldbekenntnis“ oder
„Ritus der Versöhnung mit Gott und den Brüdern“, der die ihm zukommende
Bedeutung zurückerhielt.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat ferner angeordnet, daß innerhalb
einer bestimmten Anzahl von Jahren die wichtigsten Teile der Heiligen Schrift
dem Volke vorgetragen werden. 13 Dementsprechend wurden die an den
Sonntagen zu verlesenden Perikopen auf eine Drei-Jahres-Ordnung verteilt.
Überdies ist an allen festlichen Tagen der Epistel- und Evangelienlesung eine
weitere Lesung aus dem Alten Testament – in der Osterzeit aus der
Apostelgeschichte – vorausgestellt. Auf diese Weise wird die Dynamik der
Heilsgeschichte durch Gottes Offenbarungswort klarer ins Licht gerückt. Diese
Fülle biblischer Lesungen, die an den Sonn- und Feiertagen den größeren Teil
der Heiligen Schrift den Gläubigen nahebringt, wird durch weitere Teile der
heiligen Bücher, die an den anderen Tagen verkündet werden, ergänzt.
Diese Neuordnungen zielen darauf hin, bei den Gläubigen jenes Verlangen nach
dem Worte Gottes14 zu steigern, wodurch das Volk des Neuen Bundes unter
Leitung des Heiligen Geistes zur vollkommenen Einheit der Kirche hingeführt
wird. Wir hegen die feste Zuversicht, daß Priester und Gläubige sich auf Grund
dieser Erneuerung besser für das Herrenmahl bereiten und durch größere
Vertrautheit mit der Heiligen Schrift tiefer in das Verständnis des
Gotteswortes eindringen. Die Heiligen Schriften sollen so – entsprechend den
Mahnungen des Zweiten Vatikanischen Konzils – für alle zum gleichsam nie
versiegenden Quell geistlichen Lebens, zur Grundlage der Glaubensunterweisung
und zum Herzstück aller theologischen Lehre werden.
Bei der Erneuerung des Römischen Meßbuches sind aber nicht nur die
bisher erwähnten drei Teile (das eucharistische Hochgebet, der Ordo Missae und
die Leseordnung) geändert worden; auch die anderen sind überprüft und erheblich
verändert worden: die Eigenmessen des Herrenjahres, die Eigenmessen für die
Gedenktage der Heiligen, die Commune-Texte für die Gedenktage der Heiligen, die
Messen zu bestimmten Feiern und die Votivmessen. Dabei wurde besondere Sorgfalt
auf die Orationen verwandt; sie wurden nicht nur zahlenmäßig vermehrt, damit
neue Orationen den neuen Bedürfnissen unserer Zeit entsprechen, sondern es
wurden auch die alten Orationen an Hand der Quellen überprüft. So wurde es auch
möglich, für die Wochentage der liturgischen Hauptzeiten, der Advents-,
Weihnachts-, Fasten- und Osterzeit, jeweils eigene Orationen anzugeben.
Was schließlich die Texte des Graduale Romanum betrifft, bleiben sie –
wenigstens für den Gesangsvortrag – unverändert. Um ein besseres Verständnis
der Texte zu erreichen, wurde der Antwortpsalm, von dem bei Augustinus und Leo
dem Großen oft die Rede ist, wieder eingeführt. Auch wurden für Meßfeiern ohne
Gesang Eröffnungs- und Kommunionverse, soweit angebracht, neu geschaffen.
Zum Abschluß möchten Wir nach allem, was Wir bis jetzt über das neue
Römische Meßbuch gesagt haben, noch auf einen Gedanken besonders hinweisen. Als
Unser Vorgänger Pius V. die erste Ausgabe des Römischen Meßbuches
veröffentlichte, bot er es dem christlichen Volk gleichsam als Hilfe zur
Einheit in der Liturgie und als Ausdruck echten und frommen Gottesdienstes in
der Kirche dar. Der Anordnung des Zweiten Vatikanischen Konzils entsprechend,
haben Wir zwar im neuen Meßbuch berechtigter Vielfalt und Anpassung15
ihren Platz zuerkannt; dennoch geben auch Wir der Hoffnung Ausdruck, daß das
neue Buch von den Gläubigen als eine Hilfe zur gegenseitigen Bezeugung und
Stärkung der Einheit angenommen werde. Durch seine Verwendung soll in der
Mannigfaltigkeit vieler Sprachen aus den Herzen aller ein und dasselbe Gebet,
das Gott wohlgefälliger ist als Weihrauch, zum himmlischen Vater durch unseren
Hohenpriester Jesus Christus im Heiligen Geiste emporsteigen.
Die Bestimmungen dieser Konstitution treten am 30. November, dem ersten
Adventssonntag dieses Jahres, in Kraft.
Unsere Anordnungen und Vorschriften sollen jetzt und in Zukunft gültig
und rechtskräftig sein, unter Aufhebung jedweder entgegenstehender
Konstitutionen und Verordnungen Unserer Vorgänger sowie aller übrigen
Anweisungen, welcher Art sie auch seien.
Gegeben zu St. Peter in Rom, am 3. April, Gründonnerstag 1969, im
sechsten Jahre Unseres Pontifikates.
PAULUS PP. VI.
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