I.
WERT DES MENSCHLICHEN LEBENS
Das
menschliche Leben ist die Grundlage aller Güter und zugleich die notwendige
Quelle und Vorbedingung für alle menschliche Tätigkeit sowie auch für jegliches
gesellschaftliche Zusammensein. Während die meisten Menschen das menschliche
Leben als etwas Heiliges betrachten und zugeben, daß niemand darüber nach
Willkür verfügen darf, so vermögen die an Christus Glaubenden in ihm noch etwas
Höheres zu erkennen, nämlich das Geschenk der Liebe Gottes, das sie bewahren
und fruchtbar machen müssen. Aus dieser letzteren Überlegung ergibt sich
Folgendes:
1. Niemand
kann das Leben eines unschuldigen Menschen angreifen, ohne damit der Liebe
Gottes zu ihm zu widersprechen und so ein fundamentales unverlierbares und
unveräußerliches Recht zu verletzen, ohne also ein äußerst schweres Verbrechen
zu begehen.4
2. Jeder
Mensch muß sein Leben nach dem Ratschluß Gottes führen. Es ist ihm als ein Gut
anvertraut, das schon hier auf Erden Frucht bringen soll, dessen volle und
endgültige Vollendung jedoch erst im ewigen Leben zu erwarten ist.
3. Der
Freitod oder Selbstmord ist daher ebenso wie der Mord nicht zu rechtfertigen;
denn ein solches Tun des Menschen bedeutet die Zurückweisung der Oberherrschaft
Gottes und seiner liebenden Vorsehung. Selbstmord ist ferner oft die
Verweigerung der Selbstliebe, die Verleugnung des Naturinstinktes zum Leben,
eine Flucht vor den Pflichten der Gerechtigkeit und der Liebe, die den
Nächsten, den verschiedenen Gemeinschaften oder auch der ganzen menschlichen
Gesellschaft geschuldet werden – wenn auch zuweilen, wie alle wissen, seelische
Verfassungen zugrunde liegen, welche die Schuldhaftigkeit mindern oder auch
ganz aufheben können. Vom Selbstmord muß jedoch jenes Lebensopfer deutlich
unterschieden werden, das jemand aus einem übergeordneten Grund – wie Gottes
Ehre, das Heil der Seelen oder der Dienst an den Brüdern – bringt, indem er
sein Leben hingibt oder der äußersten Gefahr aus-setzt (vgl. Joh 15,14).
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