III.
DIE BEDEUTUNG DES SCHMERZES FÜR DEN CHRISTEN UND DIE VERWENDUNG SCHMERZSTILLENDER
MITTEL
Der Tod
tritt nicht immer unter allerschwersten Umständen, nach kaum erträglichen
Schmerzen ein. Wir dürfen nicht nur an extreme Fälle denken. Zahlreiche
übereinstimmende Zeugnisse lassen vermuten, daß die Natur selber Vorsorge
getroffen hat, um jene im Tod zu vollziehenden Trennungen zu erleichtern, die,
würden sie dem Menschen bei voller Gesundheit zugemutet, ungewöhnlich
schmerzlich wären. So kommt es, daß die lange Dauer einer Krankheit,
fortgeschrittenes Alter, Einsamkeit und Verlassenheit jene psychologischen
Voraussetzungen schaffen, die die Annahme des Todes erleichtern. Dennoch ist
zuzugeben, daß der Tod ein Ereignis ist, das natürlicherweise das Herz des
Menschen mit Angst erfüllt, zumal wenn ihm oft schwere und langdauernde
Schmerzen voraufgehen oder ihn begleiten. Der körperliche Schmerz gehört gewiß
unvermeidlich zur Verfassung des Menschen; vom biologischen Standpunkt aus ist
er ein Warnzeichen, dessen Nutzen außer Zweifel steht. Da er aber auch das
psychische Leben des Menschen berührt, übersteigt seine Belastung oft den
biologischen Nutzen, ja sie kann derart zunehmen, daß die Beseitigung des
Schmerzes um jeden Preis wünschenswert erscheint. Nach christlicher Lehre
erhält der Schmerz jedoch, zumal in der Sterbestunde, eine besondere Bedeutung
im Heilsplan Gottes. Er gibt Anteil am Leiden Christi und verbindet mit dem
erlösenden Opfer, das Christus im Gehorsam gegen den Willen des Vaters
dargebracht hat. Es darf deshalb nicht verwundern, wenn einzelne Christen schmerzstillende
Mittel nur mäßig anwenden wollen, um wenigstens einen Teil ihrer Schmerzen
freiwillig auf sich zu nehmen und sich sobewußt mit den Schmerzen des
gekreuzigten Christus vereinigen zu können (vgl. Mt 27,34). Doch
widerspricht es der Klugheit, eine heroische Haltung als allgemeine Norm zu
fordern. Menschliche und christliche Klugheit rät im Gegenteil bei den meisten
Kranken, solche Medikamente anzuwenden, welche den Schmerz lindern oder
beseitigen können, auch wenn sich dadurch als Nebenwirkungen Schläfrigkeit und
vermindertes Bewußtsein einstellen. Bei denen aber, die sich selbst nicht mehr
auszudrücken vermögen, darf man mit Recht voraussetzen, daß sie diese
schmerzstillenden Mittel haben möchten und wünschen, sie nach dem Rat der Ärzte
zu erhalten. Die intensive Anwendung schmerzstillender Mittel ist aber nicht
problemlos; denn man muß, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, wegen des
Phänomens der Gewöhnung im allgemeinen immer größere Dosen verabreichen. Es ist
hilfreich, an eine Erklärung von Papst Pius XII. zu erinnern, die weiterhin
voll gültig bleibt. Einer Gruppe von Ärzten, die ihm die Frage vorgelegt
hatten: „Kann es nach der Lehre der Religion und den Normen der Moral dem Arzt
und dem Kranken erlaubt sein, mit Hilfe narkotischer Medikamente Schmerz und
Bewußtsein auszuschalten (...) (auch beim Herannahen des Todes und wenn
vorauszusehen ist, daß die Anwendung dieser Mittel das Leben abkürzt)?“,
antwortete der Papst: „Wenn andere Mittel fehlen und dadurch den gegebenen
Umständen die Erfüllung der übrigen religiösen und moralischen Pflichten in
keiner Weise verhindert wird, ist es erlaubt.“ 5 In diesem Fall ist es
klar, daß der Tod keineswegs gewollt oder gesucht wird, auch wenn man aus einem
vernünftigen Grund die Todesgefahr in Kauf nimmt; man beabsichtigt nur, die
Schmerzen wirksam zu lindern, und verwendet dazu jene schmerzstillenden Mittel,
die der ärztlichen Kunst zur Verfügung stehen. Doch verdienen die
schmerzstillenden Mittel, bei denen die Kranken das Bewußtsein verlieren, eine
besondere Überlegung. Denn es liegt viel daran, daß die Menschen nicht nur
ihren moralischen Verpflichtungen und den Aufgaben gegenüber ihren Verwandten
nachkommen, sondern sich vor allem auch in vollem Bewußtsein auf die Begegnung
mit Christus richtig vorbereiten können. Pius XII.ermahnt deshalb: „Es ist
nicht recht, den Sterbenden ohne schwerwiegenden Grund des Bewußtseins zu
berauben.“ 6
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