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SCHLUSS
Die in
dieser Erklärung enthaltenen Normen sind bestimmt vom aufrichtigen Bemühen, dem
Menschen nach dem Plan des Schöpfers zu helfen. Wenn einerseits das Leben als
Geschenk Gottes anzusehen ist, so ist andererseits der Tod unausweichlich.
Darum müssen wir ihn im vollen Bewußtsein unserer Verantwortung und mit aller
Würde annehmen können, ohne die Todesstunde in irgendeiner Weise zu
beschleunigen. Der Tod beendet zwar den irdischen Lebenslauf, er eröffnet aber
zugleich den Zugang zum unsterblichen Leben. Daher müssen sich alle Menschen
schon im Licht menschlicher Werte auf dieses Ereignis innerlich richtig
vorbereiten, ganz besonders aber die Christen im Licht ihres Glaubens. Was
diejenigen betrifft, die im öffentlichen Gesundheitswesen arbeiten, so werden
sie nichts unterlassen, um ihr ganzes fachliches Können in den Dienst der
Kranken und Sterbenden zu stellen. Sie sollen aber bedenken, daß diese noch
einen anderen Trost viel notwendiger brauchen, nämlich uneingeschränkte Güte
und liebende Anteilnahme. Ein solcher Dienst, den Menschen geschenkt, wird
zugleich Christus dem Herrn erwiesen, der gesagt hat: „Was ihr für einen meiner
geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan“ (Mt 25,40).
Diese
Erklärung, welche in der ordentlichen Versammlung dieser Kongregation verabschiedet
wurde, hat Papst Johannes Paul II. in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten
gewährten Audienz gebilligt und ihre Veröffentlichung angeordnet.
Rom, am Sitz
der Glaubenskongregation, den 5. Mai 1980.
Franjo Kardinal Seper
Präfekt
Jerome Hamer, O.P.
Titularerzbischof
Sekretär
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