Kap., N.
1 Vor, 4 | fruchtbarere Teilnahme der Gläubigen am heiligen Opfer des Altares».10
2 Vor, 6 | auch erschwert, daß «die Gläubigen in gewisser Weise die Erfahrung
3 Vor, 6 | ist es geziemend, daß alle Gläubigen den Sinn für die anbetungswürdige
4 Vor, 10 | keiner Weise zum Nutzen der Gläubigen, sondern würde ihnen schweren
5 I, 21 | Kirchengebäude, der Versammlung der Gläubigen und den pastoralen Umständen
6 I, 23 | 23. Die Gläubigen «müssen dem Bischof anhangen
7 I, 29 | örtlichen Gemeinden der Gläubigen machen sie den Bischof,
8 I, 32 | pfarrlichen Gemeinschaft der Gläubigen wird; er hat sich darum
9 I, 32 | sich darum zu bemühen, die Gläubigen durch eine ehrfürchtige
10 I, 33 | Eucharistie in den Herzen der Gläubigen geweckt wird.76~
11 II, 36 | Teilkirche und für die einzelnen Gläubigen,87 die «“in verschiedener
12 II, 36 | gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das amtliche oder
13 II, 37 | Daher kann die Teilnahme der gläubigen Laien an der Feier der Eucharistie
14 II, 38 | eine volle Teilnahme aller Gläubigen an diesem so großen Sakrament
15 II, 46 | dessen Beauftragung bei den Gläubigen Verwunderung erregen könnte.118~
16 III, 49 | hervorgehen, wenigstens einigen Gläubigen bei der Kommunion ausgeteilt
17 III, 52 | einem einzelnen oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden.
18 III, 61 | Büchern finden,136 damit «den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes
19 III, 65 | Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der
20 III, 70 | Gaben umfassen, die von den Gläubigen in Form von Geld oder anderen
21 III, 72 | gerechten Grund einigen wenigen Gläubigen den Friedensgruß entbieten
22 III, 73 | und zeigt, daß die vielen Gläubigen in der Kommunion aus dem
23 III, 76 | konzelebrieren, die Beichten der Gläubigen hören, die dies wünschen,
24 III, 76 | den Bedürfnissen dieser Gläubigen entgegenzukommen.158 Dies
25 III, 77 | gewöhnliche Speise für die Gläubigen nicht sichtbar sein.~
26 IV, 80 | Die Eucharistie soll den Gläubigen gereicht werden auch «als
27 IV, 80 | sorgfältig darauf achten, daß den Gläubigen die christliche Lehre zu
28 IV, 82 | fruchtbaren Zutritt der Gläubigen zum Tisch des Herrn fördern
29 IV, 85 | erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese
30 IV, 86 | 86. Die Gläubigen sollen dringend dazu angehalten
31 IV, 88 | 88. Die Gläubigen sollen die sakramentale
32 IV, 88 | bevor die Kommunion der Gläubigen beendet ist. Nur dort, wo
33 IV, 89 | es wünschenswert, daß die Gläubigen sie in Hostien empfangen,
34 IV, 90 | 90. «Die Gläubigen empfangen die Kommunion
35 IV, 92 | die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben
36 IV, 93 | Patene für die Kommunion der Gläubigen beizuhalten, um die Gefahr
37 IV, 94 | 94. Es ist den Gläubigen nicht gestattet, die heilige
38 IV, 100 | 100. Um den Gläubigen die Fülle der Zeichenhaftigkeit
39 IV, 101 | Hinblick auf «die Art, den Gläubigen die heilige Kommunion unter
40 V, 110 | wenn eine Teilnahme von Gläubigen nicht möglich ist, eine
41 V, 117 | erwiesen und gegenüber den Gläubigen jede Gefahr vermieden wird,
42 V, 128 | geistlichen Amtsträger und die gläubigen Laien deutlich gemäß ihrem
43 VI, 129 | deshalb aufbewahrt, damit die Gläubigen, die der Messe nicht beiwohnen
44 VI, 134 | gefördert werden, damit von den Gläubigen der Kult der Anbetung Christus
45 VI, 135 | 135. Die Gläubigen «sollen [...] es nicht unterlassen,
46 VI, 135 | zugegen ist, vereinigt den Gläubigen nämlich, weil es sich um
47 VI, 135 | wenigstens einige Stunden für die Gläubigen offenzuhalten, damit sie
48 VI, 139 | können, ist es das Recht der Gläubigen, das heiligste Sakrament
49 VI, 142 | und die Anbetung der Gläubigen zu fördern.~
50 VI, 143 | andächtige Teilnahme der Gläubigen an der eucharistischen Prozession
51 VI, 143 | welche die teilnehmenden Gläubigen jedes Jahr mit Freude erfüllt».243~
52 VII | außerordentlichen Aufgaben der gläubigen Laien~
53 VII, 147 | Aufgaben erfüllen.249 Diese Gläubigen werden gerufen und beauftragt,
54 VII, 158 | verhindert ist, oder wenn die Gläubigen, die zur Kommunion hinzutreten,
55 VII, 162 | herbeigerufen werden oder die Gläubigen eine in der Nachbarschaft
56 VII, 163 | ihre Pflicht ist, allen Gläubigen die Möglichkeit zu bieten,
57 VII, 163 | Sonntagsmesse nachzukommen.268 Die gläubigen Laien haben ihrerseits das
58 VII, 165 | verschiedenen Teile unter mehreren Gläubigen aufgeteilt werden und nicht
59 VII, 165 | es angebracht, von einem gläubigen Laien zu sagen, daß er der
60 VII, 167 | daß bei den katholischen Gläubigen keine Verwirrung bezüglich
61 VIII, 170| Gottes, der Hirten und der Gläubigen»,279 so daß der Glaube und
62 VIII, 176| seiner Sorge anvertrauten Gläubigen durch die Feier der Sakramente
63 Sch, 186 | in rechter Weise für die Gläubigen erfüllt werden.294 Jeder
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