Kap., N.
1 I, 21 | gebunden sind».45 Zugleich soll der Bischof immer darauf
2 I, 22 | Heiligkeit empfangen hat.50 Er soll den eigentlichen Sinn der
3 I, 22 | geführt werden.52 Zugleich soll er dafür sorgen, daß der
4 I, 25 | zu neuer Kraft kommen. Es soll immer bedacht werden, daß
5 I, 26 | oder errichtet werden kann, soll ein Rat oder Kreis von Experten
6 I, 26 | Liturgische Kommission» tragen soll.~
7 I, 31 | wird».73 Die Kirche Gottes soll also durch die Priester,
8 II, 39 | der Teilnehmer entsprechen soll, ein weiter Raum gewährt.
9 II, 46 | liturgischen Feiern gerufen wird, soll in angemessener Weise vorbereitet
10 II, 46 | Unterweisung erhalten hat.117 Man soll niemanden annehmen, dessen
11 III, 53 | eucharistische Hochgebet spricht, «soll gleichzeitig nichts anderes
12 III, 54 | nie rein passiv teil: Es soll sich mit dem Priester vereinen «
13 III, 67 | bezogen werden müssen; dabei soll aber auch der besondere
14 III, 67 | des Lebens strahle. Dies soll aber in der Weise geschehen,
15 III, 68 | 68. Der Diözesanbischof soll gewissenhaft über die Homilie
16 III, 71 | den Friedensgruß zu geben, soll bewahrt werden, wie er im
17 III, 72 | Feier nicht zu stören. Dies soll er auch beachten, wenn er
18 III, 72 | Die Art des Friedensgrußes soll von den Bischofskonferenzen»,
19 III, 73 | vollzogen werden.154 Er soll aber kurz sein. Dringend
20 III, 76 | entgegenzukommen.158 Dies soll aber in passender Weise
21 III, 77 | Mahlzeit eingenommen wird, soll zwischen dem Abschluß der
22 IV, 80 | 80. Die Eucharistie soll den Gläubigen gereicht werden
23 IV, 87 | vorausgehen.169 Außerdem soll die Erstkommunion immer
24 IV, 87 | Gründonnerstag zu spenden. Man soll vielmehr einen anderen Tag
25 IV, 87 | als reif erachtet wird, soll ihm die Erstkommunion nicht
26 IV, 92 | dem Mund zu empfangen,178 soll in den Gebieten, wo es die
27 IV, 92 | Hand empfangen möchte. Man soll aber sorgfältig darauf achten,
28 IV, 96 | nach der Messe auszuteilen, soll dieser Brauch durch eine
29 IV, 102 | 102. Der Kelch soll den christgläubigen Laien
30 V, 113 | der Messe konzelebrieren, soll für den Vortrag des eucharistischen
31 V, 122 | die Albe angezogen wird, soll man, falls sie das gewöhnliche
32 V, 123 | Rubriken entsprechend anzieht, soll es auch nicht unterlassen,
33 V, 124 | vorgeschriebenen Farbe tragen soll, aus einem gerechten Grund,
34 V, 124 | dieser Art voraussehen kann, soll man ihr jedoch soweit wie
35 VI, 130 | rechtmäßigen örtlichen Gewohnheiten soll das heiligste Sakrament
36 VI, 133 | Kommunionspendung bringt, soll von dem Ort, an dem das
37 VI, 134 | auch außerhalb der Messe soll deshalb mit Nachdruck gefördert
38 VI, 136 | 136. Der Ordinarius soll die kürzere oder längere
39 VI, 137 | der heiligsten Eucharistie soll immer gemäß den Vorschriften
40 VI, 137 | ausgesetzten Allerheiligsten soll auch das Rosenkranzgebet
41 VI, 137 | eine Aussetzung erfolgt, soll jedoch die Besonderheit
42 VI, 141 | 141. Der Diözesanbischof soll das Recht der Christgläubigen
43 VI, 143 | Diözesanbischofs möglich ist, soll zum öffentlichen Zeugnis
44 VI, 144 | Orten nicht möglich ist, soll die Tradition der Abhaltung
45 VI, 145 | 145. Sehr geschätzt werden soll der pastorale Nutzen eucharistischer
46 VII, 149 | Diakone unterstützen. Man soll sich jedoch davor hüten,
47 VII, 150 | des Pastoralassistenten soll darauf ausgerichtet sein,
48 VII, 151 | außerordentlicher Diener zurückgreift, soll man die besonderen, beharrlichen
49 VII, 154 | Kommunion auszuteilen. So soll ihr Dienstamt in der Kirche
50 VII, 160 | 160. Der Diözesanbischof soll die Praxis der letzten Jahre
51 VII, 162 | nur schwer möglich ist, soll der Diözesanbischof zusammen
52 VII, 164 | bleibt. Dieser “Hunger” soll dazu führen, keine Gelegenheit
53 VII, 165 | Kommunion ausgeteilt werden soll. Es ist angemessen, daß
54 VII, 166 | 166. Ebenso soll der Diözesanbischof, der
55 VIII, 180| 180. Andernfalls soll der Ordinarius nach Maßgabe
56 VIII, 180| schwerwiegende Angelegenheiten, soll er die Kongregation für
57 VIII, 181| schwerwiegende Angelegenheit geht, soll der Ordinarius demselben
58 VIII, 184| Diözesanbischof vorgelegt wird. Dies soll immer im Geist der Wahrheit
59 Sch, 186 | erfüllt werden.294 Jeder soll immer daran denken, daß
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