Kap., N.
1 Vor, 4 | werden kann und aufhören muß.~
2 Vor, 5 | Geist»12 werde. Deshalb muß die äußere Handlung vom
3 Vor, 8 | 8. Man muß auch mit großer Traurigkeit
4 Vor, 9 | und sorgsam weitergeben muß. All das wird von den liturgischen
5 Vor, 11 | entschieden bewahrt werden muß.28 Er vollzieht Handlungen,
6 I, 25 | jenen Personen auswählen muß, deren Festigkeit im katholischen
7 I, 27 | Bischofskonferenzen beantragt werden muß. Diese Erlaubnis wird jedoch
8 I, 32 | Pfarrei leiten und überwachen muß, damit sich kein Mißbrauch
9 II, 38 | vor allem ein Opfer ist, muß mit Recht zu den grundlegenden
10 II, 39 | Teilnahme gefördert wird. Es muß jedoch daran erinnert werden,
11 II, 42 | 42. Man muß verstehen, daß die Kirche
12 II, 45 | 45. Man muß die Gefahr vermeiden, das
13 III, 48 | eucharistischen Opfers verwendet wird, muß ungesäuert, aus reinem Weizenmehl
14 III, 50 | eucharistischen Opfers verwendet wird, muß naturrein, aus Weintrauben
15 III, 50 | sein.127 Bei der Meßfeier muß ihm ein wenig Wasser beigemischt
16 III, 52 | eucharistische Hochgebet muß zur Gänze vom Priester allein
17 III, 59 | 59. Aufhören muß die verwerfliche Gewohnheit,
18 III, 65 | 65. Es muß daran erinnert werden, daß
19 III, 67 | 67. Man muß besonders dafür Sorge tragen,
20 III, 72 | Stuhl rekognosziert werden muß, «entsprechend der Eigenart
21 III, 73 | Kor 10, 17)».153 Deshalb muß der Ritus mit großer Ehrfurcht
22 III, 77 | gleichen Ort gefeiert werden muß, wo nachher die Mahlzeit
23 III, 78 | Eucharistie nicht entleert wird, muß gänzlich vermieden werden,
24 IV, 81 | Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung
25 IV, 82 | Kommunion abgesehen werden muß».165~
26 IV, 84 | beispielsweise in Großstädten, muß man darauf achten, daß nicht
27 IV, 87 | Erstkommunion der Kinder muß immer eine sakramentale
28 IV, 90 | Stuhl rekognosziert werden muß. «Wenn sie stehend kommunizieren,
29 IV, 91 | rechtlich nicht gehindert ist, muß deshalb zur heiligen Kommunion
30 IV, 97 | heilige Messe zelebriert, muß er am Altar zu dem vom Meßbuch
31 IV, 100 | beständig weitergeführt werden muß.186~
32 IV, 104 | Hostie, die eingetaucht wird, muß aus gültiger Materie bereitet
33 IV, 107 | schwerwiegend entehrt werden, muß diesem Fall zugerechnet
34 IV, 107 | Christi noch übrig ist, muß vom Priester oder, gemäß
35 V, 108 | erfordern; in diesem Fall muß die Feier an einem geziemenden
36 V, 127 | gehören, das bewahrt werden muß, wird aber in unangebrachter
37 VI, 131 | besteht. Ist dies der Fall, muß der Diözesanbischof die
38 VI, 132 | Ort mitnehmen. Außerdem muß man sich vor Augen halten,
39 VII, 158 | Länge ziehen würde.259 Dies muß aber so verstanden werden,
40 VII, 165 | Sakramentenordnung rekognosziert werden muß. Außerdem wird es bei Fehlen
41 VIII, 170| dennoch weiterbestehen, muß zum Schutz des geistlichen
42 VIII, 175| Vergehen begangen wird, muß es nach Maßgabe des Rechts
43 VIII, 177| der Gesamtkirche wahren muß, ist der Bischof gehalten,
44 VIII, 178| heiligsten Eucharistie erfährt, muß er entweder selbst oder
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