Kap., N.
1 I, 32 | Christgläubigen helfen läßt, darf er ihnen jedoch in keiner
2 II, 42 | Das eucharistische Opfer darf ferner nicht als «Konzelebration»
3 II, 47 | Aufgabe erhalten.119 Man darf nicht vergessen, daß aus
4 III, 50 | gewonnen und echt sein, er darf nicht verdorben und nicht
5 III, 50 | die Kirche Gewißheit. Es darf kein Vorwand zugunsten anderer
6 III, 56 | eucharistischen Hochgebet darf nicht weggelassen werden,
7 III, 69 | Feiern der heiligen Liturgie darf kein Glaubensbekenntnis
8 III, 74 | gesprochen hat. Dieser Brauch darf jedoch nicht zur Gewohnheit
9 III, 77 | Feier der heiligen Messe darf in keiner Weise in den Kontext
10 III, 77 | schweren Notlage abgesehen, darf die Messe nicht an einem
11 III, 77 | werden; während der Meßfeier darf die gewöhnliche Speise für
12 IV, 88 | Kommunion auszuteilen; er darf die Messe nicht fortsetzen,
13 IV, 92 | der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den
14 IV, 95 | Eucharistie schon empfangen hat, darf sie am selben Tag nur innerhalb
15 IV, 97 | Kommunionausteilung gehen. Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende
16 IV, 103 | sind, und der Kommunikant darf das Sakrament vom Priester
17 VI, 132 | 132. Niemand darf die heiligste Eucharistie
18 VI, 138 | Das heiligste Sakrament darf jedoch niemals, auch nicht
19 VII, 151 | Fall einer echten Notlage darf in der Feier der Liturgie
20 VII, 152 | die Diakone helfen. Daher darf es nicht geschehen, daß
21 VII, 155 | wenn er eine solche hat, darf er in keiner Weise der heiligen
22 VII, 158 | Spender der heiligen Kommunion darf die Kommunion nur dann austeilen,
23 VII, 161 | zugelassen werden.261 Dies darf aber nur geschehen aufgrund
24 VII, 161 | zur Regel machen und man darf dies nicht als authentische
25 VIII, 182| heiligen Weihe teilhat, darf er es bei schwierigeren
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