Kap., N.
1 III, 60 | Kulthandlung. Deswegen ist es nicht erlaubt, die beiden Teile voneinander
2 III, 62 | 62. Es ist nicht erlaubt, die vorgeschriebenen biblischen
3 III, 74 | schwerwiegenden Gründen ist es aber erlaubt, solche Unterweisungen oder
4 III, 76 | der römischen Kirche nicht erlaubt, das Bußsakrament mit der
5 III, 78 | 78. Es ist nicht erlaubt, die Meßfeier mit politischen
6 IV, 85 | Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen;
7 IV, 85 | empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern;
8 IV, 92 | es die Bischofskonferenz erlaubt und der Apostolische Stuhl
9 IV, 104 | dem Kommunikanten nicht erlaubt, selbst die Hostie in den
10 V, 109 | ist einem Priester niemals erlaubt, die Eucharistie in einem
11 V, 112 | Priestern immer und überall erlaubt, in Latein zu feiern.200~
12 V, 114 | einfinden».202 Auch wenn es erlaubt ist, die Messe nach Maßgabe
13 V, 119 | die Gefäße. Es ist aber erlaubt, daß der Priester oder der
14 VII, 153| Außerdem ist es den Laien nicht erlaubt, Aufgaben oder Gewänder
15 VII, 159| Kommunion ist es niemals erlaubt, jemand anderen zur Spendung
16 VII, 167| von Katholiken ad actum erlaubt, müssen die Hirten dafür
17 VII, 168| unter keinem Vorwand erlaubt, Sakramente zu feiern, und
18 VII, 168| gemäß der Norm von can. 1335 erlaubt.276 Außerdem dürfen diese
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