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Vorwort
1. Das Sakrament der
Erlösung1 wird von der Mutter Kirche in der heiligsten Eucharistie mit
festem Glauben anerkannt, freudig angenommen, gefeiert und anbetend verehrt.
Dabei verkündet die Kirche den Tod Jesu Christi und preist seine Auferstehung,
bis er kommt in Herrlichkeit,2 um als Herr und unbesiegbarer Gebieter,
als ewiger Priester und König der ganzen Welt das Reich der Wahrheit und des
Lebens dem allmächtigen Vater in seiner unendlichen Majestät zu
übergeben.3
2. Die Lehre der Kirche
über die heiligste Eucharistie, die das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen
Fülle, Christus selbst, unser Osterlamm,4 enthält, die Quelle und
Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens ist5 und deren ursächlicher
Einfluß sich am Ursprung der Kirche selbst zeigt,6 ist im Laufe der
Jahrhunderte in den Schriften der Konzilien und der Päpste mit großer Sorgfalt
und hoher Autorität dargelegt worden. Vor kurzem hat Papst Johannes Paul II. in
der Enzyklika «Ecclesia de Eucharistia» einige grundlegende
Aspekte zu diesem Thema für die kirchliche Situation unserer Zeit von neuem
vorgelegt.7
Damit die Kirche dieses so große Mysterium
auch heute in der Feier der heiligen Liturgie gebührend schütze, hat der Papst
der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
aufgetragen,8 nach gemeinsamer Beratung mit der Kongregation für die
Glaubenslehre diese Instruktion zu verfassen, in der einige Fragen bezüglich
der Ordnung des Sakramentes der Eucharistie behandelt werden. Was in dieser
Instruktion dargelegt wird, ist deshalb in Zusammenhang mit der Enzyklika «Ecclesia
de Eucharistia» zu lesen.
Es wird jedoch nicht beabsichtigt, eine
Zusammenfassung aller Normen über die heiligste Eucharistie vorzulegen. Um den tiefen
Sinn der liturgischen Normen zu bekräftigen,9 sollen in dieser
Instruktion vielmehr einige geltende Regelungen, die bereits verlautbart und
festgesetzt sind, aufgegriffen und andere Bestimmungen getroffen werden, welche
die geltenden Normen erklären und vervollständigen, sie den Bischöfen, aber
auch den Priestern, den Diakonen und allen christgläubigen Laien vorlegen,
damit sie jeder gemäß seinem Amt und den eigenen Möglichkeiten umsetze.
3. Die Normen, die in
dieser Instruktion enthalten sind, gelten für die Liturgie des römischen Ritus
und mit den entsprechenden Anpassungen auch für die Liturgie in den übrigen
rechtlich anerkannten Riten der lateinischen Kirche.
4. «Ohne Zweifel war die
Liturgiereform des Konzils von großem Gewinn für eine bewußtere, tätigere und
fruchtbarere Teilnahme der Gläubigen am heiligen Opfer des Altares».10
Dennoch «fehlt es nicht an Schatten».11 So kann man nicht verschweigen,
daß es Mißbräuche, auch sehr schwerwiegender Art, gegen das Wesen der Liturgie
und der Sakramente sowie gegen die Tradition und die Autorität der Kirche gibt,
die den liturgischen Feiern heute in dem einen oder anderen kirchlichen Umfeld
nicht selten schaden. An einigen Orten sind mißbräuchliche Praktiken in der
Liturgie zur Gewohnheit geworden. Es ist klar, daß dies nicht zugelassen werden
kann und aufhören muß.
5. Die Befolgung der von
der Autorität der Kirche erlassenen Normen verlangt, daß Denken und Wort,
äußere Handlung und Gesinnung des Herzens damit übereinstimmen. Eine bloß
äußerliche Beachtung der Normen widerspräche offensichtlich dem Wesen der
heiligen Liturgie, in der Christus, der Herr, seine Kirche versammeln will,
damit sie mit ihm «ein Leib und ein Geist»12 werde. Deshalb muß die
äußere Handlung vom Glauben und von der Liebe erleuchtet sein, die uns mit
Christus und untereinander verbinden und die Liebe zu den Armen und
Notleidenden wecken. Die Worte und Riten der Liturgie sind zudem treuer, durch
die Jahrhunderte gereifter Ausdruck der Gesinnung Christi, und sie lehren uns,
so gesinnt zu sein wie er.13 Indem wir unseren Geist diesen Worten
angleichen, erheben wir unsere Herzen zum Herrn. Was in der vorliegenden
Instruktion gesagt wird, möchte zu jener Übereinstimmung unserer Gesinnung mit
der Gesinnung Christi hinführen, die in den Worten und Riten der Liturgie zum
Ausdruck kommt.
6. Die Mißbräuche tragen
«zur Verdunkelung des rechten Glaubens und der katholischen Lehre über dieses
wunderbare Sakrament» bei.14 So wird auch erschwert, daß «die Gläubigen
in gewisser Weise die Erfahrung der beiden Emmausjünger machen können: “Da
gingen ihnen die Augen auf, und sie erkannten ihn.”»15 Weil die Kraft
und Gottheit16 des Herrn und der Glanz seiner Güte besonders im
Sakrament der Eucharistie offenbar werden, ist es geziemend, daß alle Gläubigen
den Sinn für die anbetungswürdige Majestät Gottes nähren und pflegen, den sie
durch das heilbringende Leiden des eingeborenen Sohnes empfangen
haben.17
7. Die Mißbräuche haben
ihre Wurzel nicht selten in einem falschen Begriff von Freiheit. Gott hat uns
in Christus aber nicht jene illusorische Freiheit gewährt, in der wir machen,
was wir wollen, sondern die Freiheit, in der wir tun können, was würdig und
recht ist.18 Dies gilt gewiß nicht nur für jene Vorschriften, die
unmittelbar von Gott kommen, sondern auch für die Gesetze, die von der Kirche
promulgiert worden sind, wenn man das Wesen einer jeden Norm entsprechend
berücksichtigt. Daher müssen sich alle nach den Anordnungen der rechtmäßigen
kirchlichen Autorität richten.
8. Man muß auch mit
großer Traurigkeit feststellen, daß «ökumenische Initiativen, die zwar gut
gemeint sind, [...] zu eucharistischen Praktiken verleiten, die der Disziplin
widersprechen, mit der die Kirche ihren Glauben zum Ausdruck bringt». Die
Eucharistie ist jedoch «ein zu großes Gut, um Zweideutigkeiten und Verkürzungen
zu dulden». Daher ist es angebracht, einige Dinge zu korrigieren und genauer
festzulegen, damit auch in diesem Bereich «das Mysterium der Eucharistie
weiterhin in seinem vollen Glanz erstrahle».19
9. Sehr oft beruhen die
Mißbräuche auf Unkenntnis, denn meistens werden jene Dinge abgelehnt, deren
tieferen Sinn man nicht erfaßt und um deren Alter man nicht weiß. Denn unter
dem «Anhauch und Antrieb» der Heiligen Schrift sind «liturgische Gebete,
Orationen und Gesänge geschaffen worden, und aus ihr empfangen Handlungen und
Zeichen ihren Sinn».20 Was die sichtbaren Zeichen betrifft, «welche die
heilige Liturgie gebraucht, um die unsichtbaren göttlichen Dinge zu
bezeichnen», so sind sie «von Christus oder der Kirche ausgewählt».21
Die Strukturen und Formen der heiligen Feiern – gemäß der Tradition jedes
einzelnen Ritus im Osten und im Westen – stimmen mit der Gesamtkirche
schließlich auch in all dem überein, was die aus apostolischer und beständiger
Tradition allgemein angenommenen Bräuche betrifft,22 welche die Kirche
den künftigen Generationen treu und sorgsam weitergeben muß. All das wird von
den liturgischen Normen weise behütet und bewahrt.
10. Die Kirche selbst
hat keine Vollmacht über das, was von Christus festgesetzt worden ist und den
unveränderlichen Teil der Liturgie bildet.23 Wenn nämlich das Band
zerrissen würde, das die Sakramente mit Christus verbindet, der sie eingesetzt
hat, und mit den Ereignissen, auf denen die Kirche gegründet ist,24
wäre dies in keiner Weise zum Nutzen der Gläubigen, sondern würde ihnen
schweren Schaden zufügen. Die heilige Liturgie ist nämlich engstens mit den
Grundsätzen der Lehre verbunden.25 Folglich führt der Gebrauch von
nicht approbierten Texten und Riten dazu, daß das notwendige Band zwischen der lex
orandi und der lex credendi geschwächt wird oder verloren
geht.26
11. Das Mysterium der
Eucharistie ist zu groß, «als daß sich irgend jemand erlauben könnte, nach persönlichem
Gutdünken damit umzugehen, ohne seinen sakralen Charakter und seine universale
Dimension zu achten».27 Wer daher gegenteilig handelt und eigenen
Neigungen folgt – und sei er auch Priester -, greift die substantielle Einheit
des römischen Ritus an, die entschieden bewahrt werden muß.28 Er
vollzieht Handlungen, die dem Hunger und Durst nach dem lebendigen Gott, den
das Volk unserer Zeit verspürt, in keiner Weise entsprechen. Er verrichtet
keinen authentischen pastoralen Dienst und trägt nicht zur rechten liturgischen
Erneuerung bei, sondern beraubt vielmehr die Christgläubigen ihres
Glaubensgutes und ihres geistlichen Erbes. Willkürliche Handlungen dienen
nämlich nicht der wirksamen Erneuerung,29 sondern verletzen das den Christgläubigen
zustehende Recht auf eine liturgische Handlung, die Ausdruck des Lebens der
Kirche gemäß ihrer Tradition und Disziplin ist. Sie tragen Elemente der
Verunstaltung und Zwietracht in die Feier der Eucharistie hinein, die in
hervorragender Weise und aufgrund ihres Wesens darauf ausgerichtet ist, die
Gemeinschaft mit dem göttlichen Leben und die Einheit des Gottesvolkes zu
bezeichnen und wunderbar zu bewirken.30 Folgen solcher willkürlicher
Handlungen sind Unsicherheit in der Lehre, Zweifel und Ärgernis im Volk Gottes
und fast unvermeidlich heftige Gegenreaktionen. In unserer Zeit, in der das
christliche Leben oft wegen des Klimas der «Säkularisierung» sehr schwer ist,
verwirren und betrüben alle diese Dinge viele Christen in beträchtlichem
Maß.31
12. Alle Christgläubigen
haben das Recht auf eine wahre Liturgie und besonders auf eine Feier der
heiligen Messe, wie sie die Kirche gewollt und festgesetzt hat, wie es also in
den liturgischen Büchern und durch andere Gesetze und Normen vorgeschrieben
ist. In gleicher Weise hat das katholische Volk das Recht, daß das Opfer der
heiligen Messe unversehrt und in voller Übereinstimmung mit den Äußerungen des
Lehramtes der Kirche gefeiert wird. Schließlich ist es ein Recht der katholischen
Gemeinschaft, daß die Feier der heiligsten Eucharistie so vollzogen wird, daß
sie wirklich als Sakrament der Einheit erscheint und jede Art von Mängeln und
Gesten gänzlich gemieden werden, die Spaltungen und Parteiungen in der Kirche
hervorrufen könnten.32
13. Alle Normen und
Hinweise, die in dieser Instruktion dargelegt werden, stehen in verschiedener
Weise mit der Aufgabe der Kirche in Beziehung, auf die rechte und würdige Feier
dieses so großen Mysteriums zu achten. Von den verschiedenen Stufen, auf denen
die einzelnen Normen mit dem obersten Gesetz des ganzen kirchlichen Rechts
verbunden sind, nämlich mit der Sorge um das Heil der Seelen, handelt das
letzte Kapitel dieser Instruktion.33
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