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Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
Instruktion Redemptionis Sacramentum

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Vorwort

1. Das Sakrament der Erlösung1 wird von der Mutter Kirche in der heiligsten Eucharistie mit festem Glauben anerkannt, freudig angenommen, gefeiert und anbetend verehrt. Dabei verkündet die Kirche den Tod Jesu Christi und preist seine Auferstehung, bis er kommt in Herrlichkeit,2 um als Herr und unbesiegbarer Gebieter, als ewiger Priester und König der ganzen Welt das Reich der Wahrheit und des Lebens dem allmächtigen Vater in seiner unendlichen Majestät zu übergeben.3

2. Die Lehre der Kirche über die heiligste Eucharistie, die das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle, Christus selbst, unser Osterlamm,4 enthält, die Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens ist5 und deren ursächlicher Einfluß sich am Ursprung der Kirche selbst zeigt,6 ist im Laufe der Jahrhunderte in den Schriften der Konzilien und der Päpste mit großer Sorgfalt und hoher Autorität dargelegt worden. Vor kurzem hat Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika «Ecclesia de Eucharistia» einige grundlegende Aspekte zu diesem Thema für die kirchliche Situation unserer Zeit von neuem vorgelegt.7

Damit die Kirche dieses so große Mysterium auch heute in der Feier der heiligen Liturgie gebührend schütze, hat der Papst der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung aufgetragen,8 nach gemeinsamer Beratung mit der Kongregation für die Glaubenslehre diese Instruktion zu verfassen, in der einige Fragen bezüglich der Ordnung des Sakramentes der Eucharistie behandelt werden. Was in dieser Instruktion dargelegt wird, ist deshalb in Zusammenhang mit der Enzyklika «Ecclesia de Eucharistia» zu lesen.

Es wird jedoch nicht beabsichtigt, eine Zusammenfassung aller Normen über die heiligste Eucharistie vorzulegen. Um den tiefen Sinn der liturgischen Normen zu bekräftigen,9 sollen in dieser Instruktion vielmehr einige geltende Regelungen, die bereits verlautbart und festgesetzt sind, aufgegriffen und andere Bestimmungen getroffen werden, welche die geltenden Normen erklären und vervollständigen, sie den Bischöfen, aber auch den Priestern, den Diakonen und allen christgläubigen Laien vorlegen, damit sie jeder gemäß seinem Amt und den eigenen Möglichkeiten umsetze.

3. Die Normen, die in dieser Instruktion enthalten sind, gelten für die Liturgie des römischen Ritus und mit den entsprechenden Anpassungen auch für die Liturgie in den übrigen rechtlich anerkannten Riten der lateinischen Kirche.

4. «Ohne Zweifel war die Liturgiereform des Konzils von großem Gewinn für eine bewußtere, tätigere und fruchtbarere Teilnahme der Gläubigen am heiligen Opfer des Altares».10 Dennoch «fehlt es nicht an Schatten».11 So kann man nicht verschweigen, daß es Mißbräuche, auch sehr schwerwiegender Art, gegen das Wesen der Liturgie und der Sakramente sowie gegen die Tradition und die Autorität der Kirche gibt, die den liturgischen Feiern heute in dem einen oder anderen kirchlichen Umfeld nicht selten schaden. An einigen Orten sind mißbräuchliche Praktiken in der Liturgie zur Gewohnheit geworden. Es ist klar, daß dies nicht zugelassen werden kann und aufhören muß.

5. Die Befolgung der von der Autorität der Kirche erlassenen Normen verlangt, daß Denken und Wort, äußere Handlung und Gesinnung des Herzens damit übereinstimmen. Eine bloß äußerliche Beachtung der Normen widerspräche offensichtlich dem Wesen der heiligen Liturgie, in der Christus, der Herr, seine Kirche versammeln will, damit sie mit ihm «ein Leib und ein Geist»12 werde. Deshalb muß die äußere Handlung vom Glauben und von der Liebe erleuchtet sein, die uns mit Christus und untereinander verbinden und die Liebe zu den Armen und Notleidenden wecken. Die Worte und Riten der Liturgie sind zudem treuer, durch die Jahrhunderte gereifter Ausdruck der Gesinnung Christi, und sie lehren uns, so gesinnt zu sein wie er.13 Indem wir unseren Geist diesen Worten angleichen, erheben wir unsere Herzen zum Herrn. Was in der vorliegenden Instruktion gesagt wird, möchte zu jener Übereinstimmung unserer Gesinnung mit der Gesinnung Christi hinführen, die in den Worten und Riten der Liturgie zum Ausdruck kommt.

6. Die Mißbräuche tragen «zur Verdunkelung des rechten Glaubens und der katholischen Lehre über dieses wunderbare Sakrament» bei.14 So wird auch erschwert, daß «die Gläubigen in gewisser Weise die Erfahrung der beiden Emmausjünger machen können: “Da gingen ihnen die Augen auf, und sie erkannten ihn.”»15 Weil die Kraft und Gottheit16 des Herrn und der Glanz seiner Güte besonders im Sakrament der Eucharistie offenbar werden, ist es geziemend, daß alle Gläubigen den Sinn für die anbetungswürdige Majestät Gottes nähren und pflegen, den sie durch das heilbringende Leiden des eingeborenen Sohnes empfangen haben.17

7. Die Mißbräuche haben ihre Wurzel nicht selten in einem falschen Begriff von Freiheit. Gott hat uns in Christus aber nicht jene illusorische Freiheit gewährt, in der wir machen, was wir wollen, sondern die Freiheit, in der wir tun können, was würdig und recht ist.18 Dies gilt gewiß nicht nur für jene Vorschriften, die unmittelbar von Gott kommen, sondern auch für die Gesetze, die von der Kirche promulgiert worden sind, wenn man das Wesen einer jeden Norm entsprechend berücksichtigt. Daher müssen sich alle nach den Anordnungen der rechtmäßigen kirchlichen Autorität richten.

8. Man muß auch mit großer Traurigkeit feststellen, daß «ökumenische Initiativen, die zwar gut gemeint sind, [...] zu eucharistischen Praktiken verleiten, die der Disziplin widersprechen, mit der die Kirche ihren Glauben zum Ausdruck bringt». Die Eucharistie ist jedoch «ein zu großes Gut, um Zweideutigkeiten und Verkürzungen zu dulden». Daher ist es angebracht, einige Dinge zu korrigieren und genauer festzulegen, damit auch in diesem Bereich «das Mysterium der Eucharistie weiterhin in seinem vollen Glanz erstrahle».19

9. Sehr oft beruhen die Mißbräuche auf Unkenntnis, denn meistens werden jene Dinge abgelehnt, deren tieferen Sinn man nicht erfaßt und um deren Alter man nicht weiß. Denn unter dem «Anhauch und Antrieb» der Heiligen Schrift sind «liturgische Gebete, Orationen und Gesänge geschaffen worden, und aus ihr empfangen Handlungen und Zeichen ihren Sinn».20 Was die sichtbaren Zeichen betrifft, «welche die heilige Liturgie gebraucht, um die unsichtbaren göttlichen Dinge zu bezeichnen», so sind sie «von Christus oder der Kirche ausgewählt».21 Die Strukturen und Formen der heiligen Feierngemäß der Tradition jedes einzelnen Ritus im Osten und im Westenstimmen mit der Gesamtkirche schließlich auch in all dem überein, was die aus apostolischer und beständiger Tradition allgemein angenommenen Bräuche betrifft,22 welche die Kirche den künftigen Generationen treu und sorgsam weitergeben muß. All das wird von den liturgischen Normen weise behütet und bewahrt.

10. Die Kirche selbst hat keine Vollmacht über das, was von Christus festgesetzt worden ist und den unveränderlichen Teil der Liturgie bildet.23 Wenn nämlich das Band zerrissen würde, das die Sakramente mit Christus verbindet, der sie eingesetzt hat, und mit den Ereignissen, auf denen die Kirche gegründet ist,24 wäre dies in keiner Weise zum Nutzen der Gläubigen, sondern würde ihnen schweren Schaden zufügen. Die heilige Liturgie ist nämlich engstens mit den Grundsätzen der Lehre verbunden.25 Folglich führt der Gebrauch von nicht approbierten Texten und Riten dazu, daß das notwendige Band zwischen der lex orandi und der lex credendi geschwächt wird oder verloren geht.26

11. Das Mysterium der Eucharistie ist zu groß, «als daß sich irgend jemand erlauben könnte, nach persönlichem Gutdünken damit umzugehen, ohne seinen sakralen Charakter und seine universale Dimension zu achten».27 Wer daher gegenteilig handelt und eigenen Neigungen folgt – und sei er auch Priester -, greift die substantielle Einheit des römischen Ritus an, die entschieden bewahrt werden muß.28 Er vollzieht Handlungen, die dem Hunger und Durst nach dem lebendigen Gott, den das Volk unserer Zeit verspürt, in keiner Weise entsprechen. Er verrichtet keinen authentischen pastoralen Dienst und trägt nicht zur rechten liturgischen Erneuerung bei, sondern beraubt vielmehr die Christgläubigen ihres Glaubensgutes und ihres geistlichen Erbes. Willkürliche Handlungen dienen nämlich nicht der wirksamen Erneuerung,29 sondern verletzen das den Christgläubigen zustehende Recht auf eine liturgische Handlung, die Ausdruck des Lebens der Kirche gemäß ihrer Tradition und Disziplin ist. Sie tragen Elemente der Verunstaltung und Zwietracht in die Feier der Eucharistie hinein, die in hervorragender Weise und aufgrund ihres Wesens darauf ausgerichtet ist, die Gemeinschaft mit dem göttlichen Leben und die Einheit des Gottesvolkes zu bezeichnen und wunderbar zu bewirken.30 Folgen solcher willkürlicher Handlungen sind Unsicherheit in der Lehre, Zweifel und Ärgernis im Volk Gottes und fast unvermeidlich heftige Gegenreaktionen. In unserer Zeit, in der das christliche Leben oft wegen des Klimas der «Säkularisierung» sehr schwer ist, verwirren und betrüben alle diese Dinge viele Christen in beträchtlichem Maß.31

12. Alle Christgläubigen haben das Recht auf eine wahre Liturgie und besonders auf eine Feier der heiligen Messe, wie sie die Kirche gewollt und festgesetzt hat, wie es also in den liturgischen Büchern und durch andere Gesetze und Normen vorgeschrieben ist. In gleicher Weise hat das katholische Volk das Recht, daß das Opfer der heiligen Messe unversehrt und in voller Übereinstimmung mit den Äußerungen des Lehramtes der Kirche gefeiert wird. Schließlich ist es ein Recht der katholischen Gemeinschaft, daß die Feier der heiligsten Eucharistie so vollzogen wird, daß sie wirklich als Sakrament der Einheit erscheint und jede Art von Mängeln und Gesten gänzlich gemieden werden, die Spaltungen und Parteiungen in der Kirche hervorrufen könnten.32

13. Alle Normen und Hinweise, die in dieser Instruktion dargelegt werden, stehen in verschiedener Weise mit der Aufgabe der Kirche in Beziehung, auf die rechte und würdige Feier dieses so großen Mysteriums zu achten. Von den verschiedenen Stufen, auf denen die einzelnen Normen mit dem obersten Gesetz des ganzen kirchlichen Rechts verbunden sind, nämlich mit der Sorge um das Heil der Seelen, handelt das letzte Kapitel dieser Instruktion.33





1 Vgl. Missale Romanum, ex decreto sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum, auctoritate Pauli Pp. VI promulgatum, Ioannis Pauli Pp. II cura recognitum, editio typica tertia (20. April 2000), Typis Vaticanis 2002, Missa votiva de Dei misericordia, oratio super oblata, 1159.



2 Vgl. 1 Kor 11, 26; Missale Romanum, Prex Eucharistica, acclamatio post consecrationem, 576; Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia (17. April 2003), Nrn. 5, 11, 14, 18: AAS 95 (2003) 436, 440-441, 442, 445.



3 Vgl. Jes 10, 33; 51, 22; Missale Romanum, In sollemnitate Domini nostri Iesu Christi, universorum Regis, Praefatio, 499.



4 Vgl. 1 Kor 5, 7; II. Vat. Ökum. Konzil, Dekr. über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis (7. Dezember 1965), Nr. 5; Papst Johannes Paul II., Apost. Schreiben Ecclesia in Europa (28. Juni 2003), Nr. 75: AAS 95 (2003) 649-719, hier 693.



5 Vgl. II. Vat. Ökum. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen gentium (21. November 1964), Nr. 11.



6 Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 21: AAS 95 (2003) 447.



7 Vgl. ebd.: AAS 95 (2003) 433-475.



8 Vgl. ebd., Nr. 52: AAS 95 (2003) 468.



9 Vgl. ebd.



10 Ebd., Nr. 10: AAS 95 (2003) 439.



11 Ebd.; vgl. Papst Johannes Paul II., Apost. Schreiben Vicesimus quintus annus (4. Dezember 1988), Nrn. 12-13: AAS 81 (1989) 909-910; vgl. auch II. Vat. Ökum. Konzil, Konst. über die hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nr. 48.



12 Missale Romanum, Prex Eucharistica III, 588; vgl. 1 Kor 12, 12-13; Eph 4, 4.



13 Vgl. Phil 2, 5.



14 Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 10: AAS 95 (2003) 439.



15 Ebd., Nr. 6: AAS 95 (2003), 437; vgl. Lk 24, 31.



16 Vgl. Röm 1, 20.



17 Vgl. Missale Romanum, Praefatio I de Passione Domini, 528.



18 Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Veritatis splendor (6. August 1993), Nr. 35: AAS 85 (1993) 1161-1162; Homilie in Camden Yards (9. Oktober 1995), Nr. 7: Insegnamenti di Giovanni Paolo II, XVII, 2 (1995), Libreria Editrice Vaticana 1998, 788.



19 Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 10: AAS 95 (2003) 439.



20 II. Vat. Ökum. Konzil, Konst. über die hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 24; vgl. Kongr. für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instr. Varietates legitimae (25. Januar 1994), Nrn. 19 u. 23: AAS 87 (1995) 295-296, 297.



21 II. Vat. Ökum. Konzil, Konst. über die hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 33.



22 Vgl. hl. Irenäus, Adversus Haereses, III, 2: SCh., 211, 24-31; hl. Augustinus, Epistula ad Ianuarium, 54, I: PL 33, 200: «Illa autem quae non scripta, sed tradita custodimus, quae quidem toto terrarum orbe servantur, datur intellegi vel ab ipsis Apostolis, vel plenariis conciliis, quorum est in Ecclesia saluberrima auctoritas, commendata atque statuta retineri»; Papst Johannes Paul II., Enzykl. Redemptoris missio (7. Dezember 1990), Nrn. 53-54: AAS 83 (1991) 300-302; Kongr. für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über einige Aspekte der Kirche als Communio Communionis notio (28. Mai 1992), Nrn. 7-10: AAS 85 (1993) 842-844; Kongr. für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instr. Varietates legitimae, Nr. 26: AAS 87 (1995) 298-299.



23 Vgl. II. Vat. Ökum. Konzil, Konst. über die hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 21.



24 Vgl. Papst Pius XII., Apost. Konst. Sacramentum Ordinis (30. November 1947): AAS 40 (1948) 5; Kongr. für die Glaubenslehre, Erklärung Inter insigniores (15. Oktober 1976), Teil IV: AAS 69 (1977) 107-108; Kongr. für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instr. Varietates legitimae, Nr. 25: AAS 87 (1995) 298.



25 Vgl. Papst Pius XII., Enzykl. Mediator Dei (20. November 1947): AAS 39 (1947) 540.



26 Vgl. Hl. Kongr. für die Sakramente und den Gottesdienst, Instr. Inaestimabile donum (3. April 1980): AAS 72 (1980) 333.



27 Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 52: AAS 95 (2003) 468.



28 Vgl. II. Vat. Ökum. Konzil, Konst. über die hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nrn. 4, 38; Dekr. über die katholischen Ostkirchen Orientalium Ecclesiarum (21. November 1964), Nrn. 1, 2, 6; Papst Paul VI., Apost. Konst. Missale Romanum: AAS 61 (1969) 217-222; Missale Romanum: Institutio Generalis, Nr. 399; Kongr. für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instr. Liturgiam authenticam (28. März 2001), Nr. 4: AAS 93 (2001) 685-726, hier 686.



29 Vgl. Papst Johannes Paul II., Apost. Schreiben Ecclesia in Europa, Nr. 72: AAS 95 (2003) 692.



30 Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 23: AAS 95 (2003) 448-449; Hl. Kongr. für die Riten, Instr. Eucharisticum mysterium (25. Mai 1967), Nr. 6: AAS 59 (1967) 545.



31 Vgl. Hl. Kongr. für die Sakramente und den Gottesdienst, Instr. Inaestimabile donum: AAS 72 (1980) 332-333.



32 Vgl. 1 Kor 11, 17-34; Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 52: AAS 95 (2003) 467-468.



33 Vgl. Codex Iuris Canonici (25. Januar 1983), can. 1752.






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