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Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
Instruktion Redemptionis Sacramentum

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Schluss

185. «Den Keimen der Entzweiung unter den Menschen, die – wie die tägliche Erfahrung zeigtaufgrund der Sünde tief in die Menschheit eingegraben sind, stellt sich die schöpferische Kraft der Einheit des Leibes Christi entgegen. Die Eucharistie, die die Kirche auferbaut, schafft gerade dadurch Gemeinschaft unter den Menschen».291 Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat den Wunsch, daß auch durch die sorgfältige Anwendung der Vorschriften, die in dieser Instruktion in Erinnerung gerufen werden, die menschliche Schwachheit das Wirken des heiligsten Sakramentes der Eucharistie weniger behindere und nach der Beseitigung jeden Mißbrauchs und dem Aufhören jeder verwerflichen Gewohnheit die heilshafte Gegenwart Christi im Sakrament seines Leibes und Blutes aufgrund der Fürsprache der seligen Jungfrau Maria, der «eucharistischen Frau»,292 allen Menschen erstrahle.

186. Alle Christgläubigen sollen nach Möglichkeit voll, bewußt und aktiv an der heiligsten Eucharistie teilnehmen293 und sie aus ganzem Herzen in Frömmigkeit und Lebensführung verehren. Bei der Ausübung des heiligen Dienstes sollen sich die Bischöfe, die Priester und die Diakone im Gewissen über die Wahrhaftigkeit und die Treue der Handlungen befragen, die sie im Namen Christi und der Kirche in der Feier der heiligen Liturgie vollziehen. Jeder geistliche Amtsträger prüfe sich auch ernsthaft, ob er die Rechte der christgläubigen Laien beachtet hat, die sich selbst und ihre Kinder ihm mit Zuversicht anvertrauen in der Überzeugung, daß jene Aufgaben, welche die Kirche im Auftrag Christi in der Feier der heiligen Liturgie erfüllen möchte, von allen in rechter Weise für die Gläubigen erfüllt werden.294 Jeder soll immer daran denken, daß er Diener der heiligen Liturgie ist.295

Etwaige entgegenstehende Anordnungen sind widerrufen.

Diese Instruktion, die im Auftrag von Papst Johannes Paul II. von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung nach gemeinsamer Beratung mit der Kongregation für die Glaubenslehre ausgearbeitet worden ist, wurde am 19. März 2004, dem Hochfest des heiligen Josef, vom Papst approbiert, der ihre Veröffentlichung und sofortige Befolgung durch alle, die es betrifft, angeordnet hat.

Rom, am Sitz der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, am 25. März 2004, dem Hochfest der Verkündigung des Herrn.

Francis Kard. Arinze
Präfekt

Domenico Sorrentino
Erzbischof Sekretär

 

 




291 Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 24: AAS 95 (2003) 449.



292 Vgl. ebd., Nrn. 53-58: AAS 95 (2003) 469-472.



293 Vgl. II. Vat. Ökum. Konzil, Konst. über die hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 14; vgl. auch Nrn. 11, 41 u. 48.



294 Vgl. hl. Thomas von Aquin, Summa Theol., III, q. 64, a. 9 ad primum.



295 Vgl. Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 24.






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