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2. Die Aufgaben der christgläubigen Laien
bei der Feier der heiligen Messe
43. Es ist richtig und
lobenswert, daß einige gläubige Laien gemäß der Tradition zum Wohl der Gemeinde
und der ganzen Kirche Gottes gewisse Aufgaben bei der Feier der heiligen
Liturgie übernehmen.109 Es ist angebracht, daß mehrere Gläubige die
verschiedenen Aufgaben oder die verschiedenen Teile derselben Aufgabe unter
sich aufteilen und verrichten.110
44. Neben den Diensten
des rechtmäßig beauftragten Akolythen und Lektors111 gibt es unter den
genannten besonderen Aufgaben jene des Akolythen112 und des
Lektors113 mit einer zeitlich begrenzten Beauftragung und, damit
verbunden, andere Dienste, die im Römischen Meßbuch beschrieben
sind,114 sowie die Aufgaben, die Hostien vorzubereiten, die
liturgischen Tücher zu reinigen und ähnliche Dinge. Alle, «sowohl Amtsträger
als auch christgläubige Laien, sollen in der Ausübung ihres Amtes oder ihrer
Aufgabe nur das und all das tun, was ihnen zukommt»,115 und bei der
liturgischen Feier wie auch bei ihrer Vorbereitung dafür sorgen, daß die
Liturgie der Kirche würdig und schön vollzogen wird.
45. Man muß die Gefahr
vermeiden, das komplementäre Verhältnis zwischen dem Tun der Kleriker und dem
der Laien in der Weise zu verdunkeln, daß die Rolle der Laien einer gewissen
«Klerikalisierung» unterzogen wird, wie man zu sagen pflegt, während die
geistlichen Amtsträger ungebührend Aufgaben übernehmen, die dem Leben und Tun
der christgläubigen Laien eigen sind.116
46. Der christgläubige
Laie, der zu einem Hilfsdienst bei den liturgischen Feiern gerufen wird, soll
in angemessener Weise vorbereitet sein und sich durch christliches Leben,
Glauben, Sitten und Treue zum Lehramt der Kirche auszeichnen. Es ist gut, wenn
er entsprechend dem Alter, den Verhältnissen, der Lebensweise und der
religiösen Bildung eine liturgische Unterweisung erhalten hat.117 Man
soll niemanden annehmen, dessen Beauftragung bei den Gläubigen Verwunderung
erregen könnte.118
47. Es ist sehr zu
begrüßen, wenn der bekannte Brauch erhalten bleibt, daß Kinder oder Jugendliche
anwesend sind, die gewöhnlich Ministranten genannt werden und nach Art des
Akolythen am Altar dienen. Sie sollen eine ihrem Fassungsvermögen angemessene
Katechese über ihre Aufgabe erhalten.119 Man darf nicht vergessen, daß
aus der Zahl dieser Kinder im Laufe der Jahrhunderte eine große Schar
geistlicher Amtsträger hervorgegangen ist.120 Um die pastorale Sorge für
die Ministranten wirksamer zu gestalten, sollen für sie Vereinigungen errichtet
und gefördert werden, bei denen auch die Eltern teilnehmen und mithelfen
können. Wenn solche Vereinigungen einen internationalen Charakter haben,
obliegt es der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung,
sie zu errichten oder ihre Statuten zu überprüfen und zu
approbieren.121 Nach dem Urteil des Diözesanbischofs und unter
Beachtung der festgesetzten Normen können zu diesem Altardienst Mädchen oder Frauen
zugelassen werden.122
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