Kapitel III
Die
rechte Feier der heiligen Messe
1. Die Materie der heiligsten Eucharistie
48. Das Brot, das für
die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, muß
ungesäuert, aus reinem Weizenmehl bereitet und noch frisch sein, so daß keine
Gefahr der Verderbnis besteht.123 Daraus folgt, daß Brot, das aus einer
anderen Substanz, wenn auch aus Getreide, bereitet ist, oder Brot, dem eine vom
Weizen verschiedene Materie in so großer Menge beigemischt ist, daß es gemäß
dem allgemeinen Empfinden nicht mehr als Weizenbrot bezeichnet werden kann,
keine gültige Materie für den Vollzug des eucharistischen Opfers und
Sakramentes darstellt.124 Es ist ein schwerer Mißbrauch, bei der
Zubereitung des für die Eucharistie bestimmten Brotes andere Substanzen, wie
zum Beispiel Früchte, Zucker oder Honig, beizufügen. Es ist klar, daß die
Hostien von Personen herzustellen sind, die sich nicht nur durch
Rechtschaffenheit auszeichnen, sondern auch in der Zubereitung der Hostien
erfahren und mit geeigneten Werkzeugen ausgerüstet sind.125
49. Es ist der
Zeichenhaftigkeit angemessen, daß einige Teile des eucharistischen Brotes, die
aus der Brechung hervorgehen, wenigstens einigen Gläubigen bei der Kommunion
ausgeteilt werden. «Die kleinen Hostien sind jedoch keineswegs ausgeschlossen,
falls die Zahl der Kommunikanten oder andere seelsorgliche Überlegungen sie
erforderlich machen».126 Ja, für gewöhnlich sollen weitgehend kleine
Hostien verwendet werden, die keiner weiteren Brechung bedürfen.
50. Der Wein, der für
die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, muß
naturrein, aus Weintrauben gewonnen und echt sein, er darf nicht verdorben und
nicht mit anderen Substanzen vermischt sein.127 Bei der Meßfeier muß
ihm ein wenig Wasser beigemischt werden. Es ist sorgfältig darauf zu achten,
daß der für die Eucharistie bestimmte Wein in einwandfreiem Zustand aufbewahrt
und nicht zu Essig wird.128 Es ist streng verboten, Wein zu benützen,
über dessen Echtheit und Herkunft Zweifel bestehen: Denn bezüglich der
notwendigen Bedingungen für die Gültigkeit der Sakramente fordert die Kirche
Gewißheit. Es darf kein Vorwand zugunsten anderer Getränke jedweder Art
zugelassen werden, die keine gültige Materie darstellen.
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