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Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
Instruktion Redemptionis Sacramentum

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  • Kapitel III Die rechte Feier der heiligen Messe
    • 2. Das eucharistische Hochgebet
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2. Das eucharistische Hochgebet

51. Nur jene eucharistischen Hochgebete dürfen verwendet werden, die im Römischen Meßbuch stehen oder rechtmäßig vom Apostolischen Stuhl approbiert worden sind, und zwar gemäß den Möglichkeiten und Grenzen, die der Apostolische Stuhl festgelegt hat. «Man kann es nicht hinnehmen, daß einige Priester sich das Recht anmaßen, eucharistische Hochgebete zusammenzustellen»129 oder die von der Kirche approbierten Texte zu ändern oder andere von Privatpersonen verfaßte Hochgebete zu verwenden.130

52. Das Sprechen des eucharistischen Hochgebetes, das von seinem Wesen her gleichsam den Höhepunkt der ganzen Feier bildet, ist dem Priester kraft seiner Weihe eigen. Daher ist es ein Mißbrauch, wenn einige Teile des eucharistischen Hochgebetes von einem Diakon, einem dienenden Laien, einem einzelnen oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden. Das eucharistische Hochgebet muß zur Gänze vom Priester allein gesprochen werden.131

53. Während der zelebrierende Priester das eucharistische Hochgebet spricht, «soll gleichzeitig nichts anderes gebetet oder gesungen werden; auch Orgel und andere Musikinstrumente sollen schweigen»,132 außer zu den pflichtgemäß approbierten Akklamationen des Volkes, über die weiter unten gesprochen wird.

54. Das Volk nimmt dennoch immer aktiv und nie rein passiv teil: Es soll sich mit dem Priester vereinen «im Glauben und in Stille wie auch durch die im Laufe des eucharistischen Hochgebetes festgesetzten Einschübe, das sind die Antworten im Eröffnungsdialog der Präfation, das Sanctus, die Akklamation nach der Wandlung und die Akklamation des Amen nach der Schlußdoxologie sowie andere von der Bischofskonferenz approbierte und vom Heiligen Stuhl rekognoszierte Akklamationen».133

55. An einigen Orten hat sich der Mißbrauch verbreitet, daß der Priester bei der Feier der heiligen Messe die Hostie während der Wandlung bricht. Dieser Mißbrauch widerspricht der Tradition der Kirche. Er ist zu verwerfen und dringend zu korrigieren.

56. Die Erwähnung des Namens des Papstes und des Diözesanbischofs im eucharistischen Hochgebet darf nicht weggelassen werden, damit eine ganz alte Tradition bewahrt und die kirchliche Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht wird. Denn «die kirchliche Gemeinschaft der eucharistischen Versammlung ist Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof und mit dem Papst».134




129 Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus, Nr. 13: AAS 81 (1989) 910.



130 Vgl. Hl. Kongr. für die Sakramente und den Gottesdienst, Instr. Inaestimabile donum, Nr. 5: AAS 72 (1980) 335.



131 Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 28: AAS 95 (2003) 452; Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 147; Hl. Kongr. für den Gottesdienst, Instr. Liturgicae Instaurationes, Nr. 4: AAS 62 (1970) 698; Hl. Kongr. für die Sakramente und den Gottesdienst, Instr. Inaestimabile donum, Nr. 4: AAS 72 (1980) 334.



132 Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 32.



133 Ebd., Nr. 147; vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 28: AAS 95 (2003) 452; vgl. auch Kongr. für die Sakramente und den Gottesdienst, Instr. Inaestimabile donum, Nr. 4: AAS 72 (1980) 334-335.



134 Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 39: AAS 95 (2003) 459.






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