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2. Verschiedene Elemente bezüglich der
heiligen Messe
110. «Immer dessen
eingedenk, daß sich im Mysterium des eucharistischen Opfers das Werk der
Erlösung fortwährend vollzieht, haben die Priester häufig zu zelebrieren; ja
die tägliche Zelebration wird eindringlich empfohlen, die, auch wenn eine
Teilnahme von Gläubigen nicht möglich ist, eine Handlung Christi und der Kirche
ist, durch deren Vollzug die Priester ihre vornehmste Aufgabe
erfüllen».198
111. Ein Priester ist
zur Zelebration oder Konzelebration der Eucharistie «zuzulassen, auch wenn er
dem Rektor der Kirche nicht bekannt ist, sofern er ein Empfehlungsschreiben»
des Apostolischen Stuhles oder seines Ordinarius oder seines Oberen vorlegt,
das höchstens vor einem Jahr ausgestellt wurde, «oder wenn vernünftigerweise
anzunehmen ist, daß er bezüglich der Zelebration keinem Hindernis
unterliegt».199 Die Bischöfe haben dafür Sorge zu tragen, daß
gegenteilige Gewohnheiten beseitigt werden.
112. Die Messe wird in
lateinischer Sprache oder in einer anderen Sprache gefeiert, sofern nur die
liturgischen Texte verwendet werden, die nach Maßgabe des Rechts approbiert
worden sind. Abgesehen von den Meßfeiern, die an den von der kirchlichen
Autorität festgelegten Zeiten in der Volkssprache zu vollziehen sind, ist es
den Priestern immer und überall erlaubt, in Latein zu feiern.200
113. Wenn mehrere
Priester bei der Messe konzelebrieren, soll für den Vortrag des eucharistischen
Hochgebetes eine Sprache verwendet werden, die allen konzelebrierenden
Priestern und dem versammelten Volk bekannt ist. Wo es vorkommt, daß einige
Priester dabei sind, die die Zelebrationssprache nicht kennen, so daß sie die
ihnen zukommenden Teile des eucharistischen Hochgebetes nicht geziemend vortragen
können, sollen sie nicht konzelebrieren, sondern gemäß den Normen in
Chorkleidung an der Feier teilnehmen.201
114. «Es ist normal, daß
sich zu den Sonntagsmessen der Pfarrgemeinde als “eucharistischer Gemeinschaft”
die in ihr vorhandenen Gruppen, Bewegungen, Vereinigungen und auch kleine
Ordensgemeinschaften einfinden».202 Auch wenn es erlaubt ist, die Messe
nach Maßgabe des Rechts für bestimmte Gruppen zu feiern,203 sind diese
Gruppen dennoch nicht von der treuen Befolgung der liturgischen Normen
ausgenommen.
115. Zu verwerfen ist
der Mißbrauch, daß die Feier der heiligen Messe für das Volk entgegen den
Normen des Römischen Meßbuches und der gesunden Tradition des römischen Ritus
unter dem Vorwand, das «eucharistische Fasten» zu fördern, in willkürlicher
Weise unterlassen wird.
116. Die Messen dürfen
nicht gegen die Maßgabe des Rechts vermehrt werden; bezüglich des
Meßstipendiums müssen alle Vorschriften befolgt werden, die von Rechts wegen
einzuhalten sind.204
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