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4. Die liturgischen Gewänder
121. «Die verschiedenen
Farben der sakralen Gewänder sollen den besonderen Charakter der jeweils
gefeierten Glaubensmysterien und den Weg des christlichen Lebens im Verlauf des
liturgischen Jahres auch äußerlich wirksam verdeutlichen».210 Die
Verschiedenheit «der Dienste wird in der Feier der Eucharistie äußerlich durch
verschiedene sakrale Gewänder verdeutlicht». Diese sakralen Gewänder «sollen
zugleich den festlichen Charakter der heiligen Handlung
hervorheben».211
122. «Die Albe ist mit
einem Zingulum an die Hüften zu binden, es sei denn, sie ist so angefertigt,
daß sie auch ohne Zingulum am Körper sitzt. Bevor die Albe angezogen wird, soll
man, falls sie das gewöhnliche Gewand am Hals nicht bedeckt, ein Schultertuch
verwenden».212
123. «Zur Messe und zu
anderen heiligen Handlungen, die unmittelbar mit der Messe verbunden sind, ist
das Meßgewand (Kasel), das über Albe und Stola zu tragen ist, das dem
zelebrierenden Priester eigene Gewand, sofern nichts anderes vorgesehen
ist».213 Der Priester, der das Meßgewand den Rubriken entsprechend
anzieht, soll es auch nicht unterlassen, die Stola zu tragen. Alle Ordinarien
haben darauf zu achten, daß jede gegenteilige Gewohnheit beseitigt wird.
124. Im Römischen
Meßbuch wird die Befugnis gegeben, daß die konzelebrierenden Priester mit
Ausnahme des Hauptzelebranten, der immer das Meßgewand in der vorgeschriebenen
Farbe tragen soll, aus einem gerechten Grund, wie zum Beispiel eine größere
Zahl von Konzelebranten oder das Fehlen von Paramenten, das Meßgewand weglassen
und «über der Albe die Stola tragen».214 Wo man eine Situation dieser
Art voraussehen kann, soll man ihr jedoch soweit wie möglich zuvorkommen. Außer
dem Hauptzelebranten können die Konzelebranten zur Not auch ein weißes
Meßgewand anziehen. Im Übrigen sind die Normen der liturgischen Bücher
einzuhalten.
125. Das dem Diakon
eigene Gewand ist die Dalmatik, die über Albe und Stola zu tragen ist. Damit
eine schöne Tradition der Kirche bewahrt wird, ist es zu begrüßen, daß von der
Befugnis, die Dalmatik wegzulassen, kein Gebrauch gemacht wird.215
126. Zu verwerfen ist
der Mißbrauch, daß geistliche Amtsträger entgegen den Vorschriften der
liturgischen Bücher die heilige Messe, auch wenn nur ein Amtsträger daran
teilnimmt, ohne sakrale Gewänder feiern oder nur die Stola über der
monastischen Kukulle oder dem allgemeinen Ordensgewand oder der gewöhnlichen
Kleidung tragen.216 Die Ordinarien haben dafür Sorge zu tragen, daß
Mißbräuche dieser Art so schnell wie möglich korrigiert werden und in allen
Kirchen und Oratorien ihres Jurisdiktionsbereiches eine angemessene Anzahl
liturgischer Gewänder, die gemäß den Normen hergestellt sind, vorhanden ist.
127. In den liturgischen
Büchern wird die besondere Befugnis gegeben, an den höchsten Feiertagen
besonders festliche und prunkvolle sakrale Gewänder zu verwenden, auch wenn sie
nicht der Tagesfarbe entsprechen.217 Diese Befugnis, die sich auf
Gewänder bezieht, welche vor vielen Jahren hergestellt wurden und zum Gut der
Kirche gehören, das bewahrt werden muß, wird aber in unangebrachter Weise auf
neue Gewohnheiten ausgeweitet, so daß die überlieferten Bräuche abgelegt
werden, Formen und Farben nach eigenem Geschmack zur Anwendung kommen und der
Sinn dieser Norm zum Schaden der Tradition entstellt wird. Wenn es angebracht
ist, können an einem Festtag goldene oder silberne sakrale Gewänder jene mit
einer anderen Farbe ersetzen, nicht aber solche, die violett oder schwarz sind.
128. Die heilige Messe
und andere liturgische Feiern, die eine Handlung Christi und des hierarchisch
verfaßten Gottesvolkes sind, sollen so gestaltet sein, daß die geistlichen
Amtsträger und die gläubigen Laien deutlich gemäß ihrem jeweiligen Stand daran
teilnehmen können. Es ist daher vorzuziehen, daß «die Priester, die an der
Eucharistiefeier teilnehmen und nicht aus einem gerechten Grund entschuldigt
sind, gewöhnlich die ihrem Weihegrad entsprechende Aufgabe wahrnehmen und
folglich, mit sakralen Gewändern bekleidet, als Konzelebranten teilnehmen.
Andernfalls sollen sie die eigene Chorkleidung oder den Chorrock über dem Talar
tragen».218 Von begründeten Ausnahmen abgesehen, ist es nicht
angebracht, daß sie äußerlich wie gläubige Laien an der Messe teilnehmen.
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